Drohnen aus Deutschland Googles fliegende Augen?

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Zivile Drohnen

Ob nun überwachte Gärten oder Windmühlen: Datenschützer sind angesichts solcher Szenarien entsetzt. „Die Probleme könnten noch tiefgreifender sein als bei Google Street View“, glaubt der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper. Denn die nahezu lautlosen Flieger seien in der Lage, völlig unbemerkt in nichtöffentliche Bereiche vorzudringen: Sie können Livebilder aus Gärten und von Balkonen liefern, Orte, die ähnlich detailliert weder auf Fotos von der Straße aus noch auf herkömmlichen Luftbildern zu sehen sind.

Die Flugroboter könnten dabei auch unbemerkt in Fenster hineinfilmen, mithilfe von Nachtsichtgeräten selbst wenn es dunkel ist. Stattet man sie zudem mit Wärmebildkameras aus, wären sie sogar in der Lage, durch Vorhänge und Wände hindurchzublicken.

Klar ist: Mit der Technik lässt sich detaillierter ausspionieren als je zuvor, wie wir wohnen, was wir essen und wie lange wir auf dem Hometrainer sitzen.

Weltweite Kritik an zivilen Drohneneinsätzen

Den Vorwurf, einen Big Brother der Lüfte zu liefern, sieht Juerss jedoch entspannt: „Es war immer schon verboten, mittels Foto und Film in die Privatsphäre einzudringen“, sagt er. „Unsere Drohnen haben an dieser Rechtslage nichts geändert.“ Doch als die Gesetze verabschiedet wurden, waren Techniken, wie Juerss sie entwickelt, noch völlig undenkbar.

Kein Wunder, dass die Einsätze der ferngesteuerten Fluggeräte überall argwöhnisch beäugt werden: Heftige Debatten gab es etwa in Großbritannien, nachdem eine Drohne mit Wärmebildkamera der Polizei in Liverpool bei der Festnahme von Autodieben half. Die Briten fürchteten einen Überwachungsstaat, in dem ihre Garagen und Obergeschosse mithilfe von Drohnen observiert werden.

Auch die deutsche Polizei experimentierte mit der Technik. Doch wegen geltender Datenschutzbestimmungen blieb es bei Tests in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen. So groß die Bedenken gegenüber der neuen Technik sind, so groß kann allerdings auch ihr Nutzen sein.

Erst Anfang des Jahres sorgte Microdrones mit einem Auftrag aus den USA für Aufsehen: Die dortige Umweltbehörde orderte eine Drohne aus Deutschland, um damit in der Antarktis Pinguine zu zählen. Auch Rettungsdienste, Stadtplaner und Makler sind nun an den kleinen Fliegern interessiert, vor allem weil sie teure Flüge mit Helikoptern überflüssig machen.

Zudem können die Drohnen von überall aus starten: von Hochhausdächern, Straßenkreuzungen oder freien Wiesen. Einmal in der Luft, fliegen sie bis zu 80 Kilometer pro Stunde.

Die Microdrones-Drohnen haben eine Reichweite von einigen Tausend Metern. Entsprechend programmiert, fliegen sie auch völlig automatisch vorgegebene Routen, zum Beispiel um ein Gelände zu überwachen oder einen Stadtteil abzufilmen.

Die Drohne findet ihren Weg dann anhand von Satellitennavigationssignalen. Solange der unbemannte Flieger Kontakt zur Basisstation hat – in der Regel ist das ein schwarzer Koffer mit Laptop –, liefert er zudem Livebilder der Umgebung in mittelmäßiger Qualität. Die hochwertigen Kamerabilder zeichnet die Drohne auf. Sie sind zu groß für die kabellose Datenübertragung.

Doch nicht jeder Hobbyfotograf darf nach Belieben mit einer Drohne loslegen: Der Einsatz der unbemannten Fluggeräte ist sowohl im Luftverkehrsgesetz als auch in der Luftverkehrsordnung geregelt.

Demnach dürfen die Drohnen niemals höher als 100 Meter fliegen. Flüge für gewerblichen Einsatz müssen zudem von der Bezirksregierung genehmigt werden. Private Modellflieger brauchen erst eine Erlaubnis, wenn ihr Fluggerät mehr als fünf Kilogramm wiegt. In der Praxis agieren die Ämter jedoch höchst unterschiedlich. In manchen Regionen ist jeder Drohneneinsatz genehmigungspflichtig. Die Betreiber müssen belegen, dass sie im Umgang mit den Flugrobotern geschult sind. Anderswo reicht es aus, die Ordnungsämter mündlich zu informieren. Einheitliche Regeln sind überfällig.

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