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E-Books, Filme und Musik Bruce Willis und die digitale Enterbung

Konzerne beschränken die Eigentumsrechte für digitale Güter. Doch dagegen regt sich Widerstand.

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Bruce Willis will eines Tages seine digitale Musiksammlung vererben. Quelle: dapd

Manche Geschichten sind zu schön, um wahr zu sein. So auch die von „Bruce Willis versus Apple“. Der Schauspieler verklage den Konzern, meldeten britische Zeitungen. Willis wolle seine digitale Musiksammlung bei iTunes seinen drei Töchtern vererben. Das aber verbieten die Geschäftsbedingungen von Apple. Zwar dementierte die Gattin des Actionhelden später via Twitter, aber das Problem ist da. Wer bei Apple Geld für Musikdateien ausgibt, erwirbt nur das Recht, sie auf bis zu fünf Geräten abzuspielen. Apples Rivalen haben ähnliche Vorschriften.

Das Problem betrifft alle digitalen Güter. Bei Filmen und elektronischen Büchern sind die Restriktionen teils sogar noch schärfer. So ist es kaum möglich, ein E-Book zu verleihen, digitale Filme zu verkaufen oder jemandem seine Musikdateien zu vermachen.

Die stillen Neuheiten
Das neue Macbook Pro Quelle: rtr
Nachdem die Konkurrenz mit ihren flachen und leichten Ultrabooks den Pionier dieser Klasse, das Macbook Air, inzwischen überholt hatten, hat Apple nachgelegt. Mit der dritten Generation der Intel-Chips Ivy Bridge soll das extra-flache Macbook den Abstand zu den Mitbewerber wieder schließen. Quelle: Reuters
Das Gehäuse bleibt nahezu unverändert. Weiterhin ist das Macbook Air als 11- und 13-Zoll-Variante erhältlich. Tiefgreifender sind die Änderungen unter dem Gehäuse: Wie bereits erwähnt kommen die neuesten Prozessoren von Intel zum Einsatz. Zudem haben die Ultrabooks doppelt so viel Arbeitsspeicher wie bisher. Das Standard-Modell hat jetzt 4 Gigabyte, das Topmodell bis zu 8 GB Arbeitsspeicher. Außerdem ist jetzt auch eine SSD-Festplatte mit 512 GB verfügbar, bisher waren es nur 256 GB. Quelle: Pressefoto
Im Zuge der Überarbeitung ist das Macbook Air aber auch teurer geworden. Während die günstigste Variante (11 Zoll) bisher ab 949 Euro erhältlich war, verlangt Apple für das Einsteigermodell mindestens 1.049 Euro. Quelle: Pressefoto
Die Aufmerksamkeit hat sich vor allem auf das neue Macbook Pro mit Retina-Display konzentriert. Mit einem Preis von mindestens 2.279 Euro ist das Notebook nur ein Arbeitsgerät für Profis. Für Laien interessanter dürften die überarbeiteten Macbook Pro im alten Gehäuse mit 13 und 15 Zoll sein. Quelle: Pressefoto
Die Änderungen in dem altbekannten Gehäuse sind ähnlich zu denen des Macbook Air: Ivy-Bridge-Prozessoren und verdoppelter Arbeitsspeicher. Außerdem hat Apple seinen Widerstand gegen den USB-3-Standard aufgegeben. Neben einem Thunderbolt-Anschluss haben die Macbook Pro auch zwei USB-3-Ports. Das 13-Zoll-Modell gibt es ab 1.249 Euro, die 15-Zoll-Variante ab 1.879 Euro. Das 17-Zoll-Modell ist mit dem aktuellen Update nicht mehr im Shop aufgetaucht - die Nachfrage war zu gering, der Anteil an der Baureihe lag mit dem 17 Zoll großen Monitor bei unter einem Prozent. Quelle: Pressefoto
Heimlich, still und leise hat auch der Mac Pro ein Update bekommen. Während der Präsentation hat Apple kein Wort über das Profi-Arbeitsgerät verloren. Erst als nach der Veranstaltung der Shop auf der Homepage wieder online ging, tauchte bei dem Mac Pro ein kleines "Neu" auf. Von außen ist das Neue nicht zu sehen, das Gehäuse bleibt unverändert. Auch ein Thunderbolt-Anschluss, wie ihn inzwischen alle anderen Computer aus dem Hause Apple haben, fehlt bei dem Topmodell. Wie schon die Vorgängermodelle bieten die Pros bis zu 12 Prozessorkerne und bis zu 64 GB Arbeitsspeicher. Quelle: Pressefoto

Doch langsam regt sich dagegen Widerstand. So hat der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Berlin gerade ein 14seitigen Gesetzesentwurf zur Änderung des deutschen Urheberrechts vorgestellt. Darin schlägt er auch die Erweiterung des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes – der besagt, dass erworbene Musikalben auf CD weiterverkauft werden dürfen, für Downloads gilt dies jedoch nicht.

Und die digitale Enterbung beschäftigt inzwischen die Gerichte. Aber nicht immer setzen sich die Anbieter durch. Im Juli erlaubte der Europäische Gerichtshof der Münchner Firma usedSoft den Weiterverkauf von gebrauchter Software. Im Oktober folgt in New York ein Prozess zwischen Musikindustrie und ReDigi. Das Startup bietet eine Plattform für gebrauchte MP3 – es könnte der Präzedenzfall sein, der auch das Erbe von Willis sichert.

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