
Manche Geschichten sind zu schön, um wahr zu sein. So auch die von „Bruce Willis versus Apple“. Der Schauspieler verklage den Konzern, meldeten britische Zeitungen. Willis wolle seine digitale Musiksammlung bei iTunes seinen drei Töchtern vererben. Das aber verbieten die Geschäftsbedingungen von Apple. Zwar dementierte die Gattin des Actionhelden später via Twitter, aber das Problem ist da. Wer bei Apple Geld für Musikdateien ausgibt, erwirbt nur das Recht, sie auf bis zu fünf Geräten abzuspielen. Apples Rivalen haben ähnliche Vorschriften.
Das Problem betrifft alle digitalen Güter. Bei Filmen und elektronischen Büchern sind die Restriktionen teils sogar noch schärfer. So ist es kaum möglich, ein E-Book zu verleihen, digitale Filme zu verkaufen oder jemandem seine Musikdateien zu vermachen.





Doch langsam regt sich dagegen Widerstand. So hat der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Berlin gerade ein 14seitigen Gesetzesentwurf zur Änderung des deutschen Urheberrechts vorgestellt. Darin schlägt er auch die Erweiterung des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes – der besagt, dass erworbene Musikalben auf CD weiterverkauft werden dürfen, für Downloads gilt dies jedoch nicht.
Und die digitale Enterbung beschäftigt inzwischen die Gerichte. Aber nicht immer setzen sich die Anbieter durch. Im Juli erlaubte der Europäische Gerichtshof der Münchner Firma usedSoft den Weiterverkauf von gebrauchter Software. Im Oktober folgt in New York ein Prozess zwischen Musikindustrie und ReDigi. Das Startup bietet eine Plattform für gebrauchte MP3 – es könnte der Präzedenzfall sein, der auch das Erbe von Willis sichert.