
Er sollte Bürger und Behörden der Bundesrepublik Deutschland ins digitale Zeitalter führen und Verwaltung und Identitätsnachweis elektronisch, flexibel – einfach digital machen. So groß wie eine Scheckkarte und aus Plastik statt Papier wurde der elektronische Personalausweis, kurz E-Perso, 2010 eingeführt – mit dem großen Versprechen, den Bürgern die Zukunft des digitalen Lebens zu bringen.
Dabei ging damals eigentlich noch gar nichts. Mittlerweile ist mehr möglich, aber wirklich Anklang hat er bislang nicht gefunden, der E-Perso. Von den meisten Bundesbürgern wird er einzig als das genutzt, was der Personalausweis nun erst einmal ist und immer schon war: als Ausweisdokument im Portemonnaie. Sie ziehen ihn hervor, wenn sie sich in der realen Welt ausweisen müssen und ansonsten schlummert er zwischen Bank-, Mitglieds- und Krankenkassenkarte.
So funktioniert der elektronische Personalausweis
Bei der Beantragung des Personalausweises, muss man sich entscheiden, ob man seine Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen möchte. Das ist eine freiwillige Funktion und soll der Fälschungssicherheit dienen.
Die eID-Funktion muss bei der Abholung des Personalausweises aktiviert werden. Danach fragt der Sachbearbeiter dann noch einmal. Wer hier nein sagt, kann die eID nicht nutzen.
Ohne ein Kartenlesegerät lässt sich der Personalausweis und die eID bislang nicht nutzen. In Zukunft sollen auch mobile Endgeräte dazu genutzt werden. Das ist aber noch Zukunftsmusik. Aktuell gibt es drei verschiedene Modelle: Basisleser, Standardleser und Komfortleser, die unterschiedlich viel können. Preislich liegen sie zwischen 70 und 120 Euro.
Um die eID mit dem Kartenleser zu nutzen, erhalten Bürger per Post eine PIN und einen PUK – vergleichbar mit PIN und PUK beim Handyvertrag. Außerdem gibt es ein sogenanntes Sperrkennwort, das dann zum Einsatz kommt, sollte man seinen Personalausweis verlieren und sperren lassen müssen.
Die sogenannte „AusweisApp2“, die vom Softwareunternehmen Governikus entwickelt wurde, kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Sie steht aktuell aber nur für die Betriebssysteme Windows 7 und 8 sowie OS X zur Verfügung.
Der eingebaute Chip zur digitalen Identifizierung – eID genannt – steht rund 35 Millionen Bürgern laut Bundesinnenministerium aktuell zur Verfügung. So viele Menschen haben den neuen Personalausweis nämlich schon. Wer die eID nutzen möchte, muss die Funktion beim Antrag des neuen Persos freischalten lassen, sich ein Lesegerät kaufen, das an den Computer angeschlossen wird, und eine Software auf seinem Computer installieren – die sogenannte „AusweisApp“.
Nur ein Drittel mit aktivierter eID
Die wenigsten kommen aber bis zum Softwaredownload, denn die eID ist gerade einmal bei jedem dritten Bundesbürger überhaupt aktiviert. In der Stadtgemeinde Bremen beispielsweise ist die eID-Funktion aktuell sogar nur bei 23,8 Prozent der Bürger mit E-Perso eingeschaltet, heißt es vom Senator für Inneres.
Wer von diesen Bürgern wiederum die eID dann auch tatsächlich nutzt, darüber gibt es bundesweit keine allgemeine Auskunft. "Zur Nutzung kann das Bundesinnenministerium keine Angaben machen, da Nutzungen der Online-Ausweisfunktion nicht zentral erfasst werden", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage von WirtschaftsWoche Online. Und die Suche nach aussagekräftigen Zahlen ist schwierig. Laut einer wenige Wochen alten GfK-Studie im Auftrag der „Welt am Sonntag“ nutzen die wenigsten die aktivierte Funktion. Unter den Befragten gaben gerade einmal fünf Prozent an, die eID in den vergangenen zwölf Monaten verwendet zu haben.





Stichprobenartige Anfragen zeichnen ein ähnliches Bild: Beim Bürgerkonto Baden-Württembergs „mein service-bw“ etwa können sich Bürger per eID anmelden. Das Portal steht grundsätzlich den mehr als 600 Kommunen des Landes zur Verfügung, wird aber nicht von allen genutzt. Dort registrierten sich bis Ende 2014 gerade einmal rund 700 Bürger auf diesem Weg.
„Für eine breite Nutzung von eID-Funktionen fehlten bisher sowohl die Anwendungen als auch die gesetzlichen Grundlagen“, heißt es vom Innenministerium Baden-Württembergs. Die Gothaer-Versicherung hat das Angebot sogar schon wieder eingestellt – aufgrund der „fast nicht vorhandenen Nachfrage von Seiten unserer Kunden“, heißt es auf Anfrage der WirtschaftsWoche aus dem Unternehmen.