
Im Kampf für mehr Datenschutz mit den Internet-Netzwerk Facebook verbuchen Deutschlands Verbraucherschützer einen Punktsieg. Nach Auffassung des Gerichts hat die irische Facebook-Niederlassung, die auch für den Betrieb des Netzwerks in ganz Europa zuständig ist, nicht ausreichend auf eine gerichtlich verfügte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reagiert.
In der Sache ging es um AGB-Formulierungen zu den Urheberrechten von Inhalten, die auf Facebook hochgeladen werden.
Mit dem Beschluss gaben die Richter einem Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitestgehend statt, wie einer Gerichtssprecherin am Montag erklärte. „Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.“
Facebook in Zahlen
Jeden Tag greifen 936 Millionen Nutzer auf den Facebook-Dienst zu, davon 798 Millionen von mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets.
Pro Monat sind 1,44 Milliarden Nutzer bei Facebook aktiv, drei Monate zuvor waren es 1,39 Milliarden.
Täglich werden vier Milliarden Videos auf der Facebook-Plattform abgerufen.
Nutzer von Facebook-Apps verschicken täglich 45 Milliarden Kurzmitteilungen. Dem Konzern gehört neben dem Facebook Messenger auch der Dienst WhatsApp.
Die Foto-Plattform Instagram wird täglich von 200 Millionen Nutzern besucht. Insgesamt sind es über 300 Millionen.
Laut der Verbraucherschützer hatte das Unternehmen seine umstrittene IP-Lizenz - in denen Nutzer weitreichende Recht an ihren Inhalten, etwa Fotos und Videos, an Facebook übertragen - trotz eines Urteils vom März 2012 lediglich redaktionell geändert. Inhaltlich sei sie jedoch gleich geblieben. „Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein“, erklärte Müller.
Facebook hatte in der Vergangenheit stets betont, die Anwender würden die Rechte an ihren Inhalten behalten. Die Formulierungen seien aber notwendig, um das Teilen von Fotos, Videos und anderen Inhalten auf Facebook überhaupt zu ermöglichen.
Im Dezember 2015 beantragte der vzbv ein „spürbares Ordnungsgeld“ in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Der Betrag von nunmehr 100.000 Euro muss an die Staatskasse gezahlt werden.
Der US-Konzern erklärte sich nach Angaben einer Sprecherin von Montag bereit, ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen. Damit werde die vom Landgericht Berlin ausgesprochene Strafe beglichen, die auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbrauchschutzzentralen (vzbv) zurückgeht. Nach Darstellung Facebooks hat das Gericht die Strafe erlassen, da sich der Konzern aus Sicht der Richter zu lange Zeit mit einer Klarstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelassen habe.
Das Unternehmen hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil vorzugehen, sagte eine Gerichtsprecherin. Andernfalls wird es rechtskräftig.