




Es ist schon erstaunlich. Wer durch Thailand reist, bekommt in nahezu jedem Hotel, Restaurant und Café freien Zugang zu einem WLan. Mobiles Surfen ist in Südostasiens Touristenhochburgen vielleicht nicht immer mit deutschen Sicherheitsstandards zu vergleichen, aber rein technisch kein größeres Problem.
Auch im europäischen Vergleich schneidet Deutschland eher schlecht ab. Das Reiseportal kayak.de hat erst kürzlich die Angebote von 500.000 Hotels in 53 Ländern untersucht. Danach bieten nur 73 Prozent der deutschen Hotels kostenloses WLan an. Der weltweite Schnitt liegt bei 90 Prozent, besonders hoch in Skandinavien mit 94 Prozent.
Mit der WLan-Wüste Deutschland soll nun Schluss sein. Die große Koalition übt derzeit gewaltigen Druck auf Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) aus. Laut Informationen der "Rheinischen Post" (RP) wollen die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag einen sogenannten Entschließungsantrag einbringen. Darin soll die Regierung dazu aufgefordert werden, zum einen den Breitbandausbau schneller voranzutreiben und zum anderen die Haftungsbeschränkungen für das öffentliche WLan zu lockern.
Die Deutschen im Internet
2013: 41,3 Prozent
2012: 42,2 Prozent
Quelle: Initiative D21
2013: 9,6 Prozent
2012: 8,5 Prozent
2013: 7,1 Prozent
2012: 7,5 Prozent
2013: 6,2 Prozent
2012: 5,1 Prozent
2013: 3,7 Prozent
2012: 3,2 Prozent
2013: 1,5 Prozent
2012: 1,5 Prozent
2013: 1,2 Prozent
2012: 1,2 Prozent
2013: 0,8 Prozent
2012: 1,0 Prozent
Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen laut RP Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel schon im August in die Ressortabstimmung geben. Bisher wird es vor allem deutschen Gastronomen nicht leicht gemacht, ein freies WLan anzubieten. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, der Situation entgegen zu wirken.
Dazu müsse vor allem die sogenannte Störerhaftung abgeschafft werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2010. Der BGH legte dem Betreiber eines WLan auf, dessen Zugang durch Verschlüsselung und Passwort zu schützen. Nur so könne er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen. Konkret: Wer für den Schaden, den andere im eigenen Netzwerk treiben, nicht gerade stehen möchte, muss sein WLan regelrecht einmauern.
Was bei Privatpersonen nachvollziehbar ist, hat sich für Hotspots in Hotels, Gaststätten, Kneipen oder auch auf Veranstaltungen zum echten Problem entpuppt. Denn auf der sicheren Seite sind Gastronomen und Veranstalter nur, wenn sie ihr WLan mit einem Passwort schützen. Für die Nutzer ist das überaus unkomfortabel. Und vor Angriffen auf das eigene Netzwerk sind zum Beispiel Organisatoren großer Veranstaltungen trotzdem nicht gefeit.
Außerdem haben verschiedene Landgerichte ganz unterschiedliche Anforderungen festgelegt – von der Sperrung für Filesharing bis zu einem Hinweis, man möge sich doch bitte an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Weil der Umgang mit dem Thema so uneinheitlich geregelt war, haben viele Gastronomen in der Vergangenheit gleich ganz davon abgesehen, ein WLan für die Gäste anzubieten.
Gäbe es ein Gesetz gegen die Störerhaftung, wären die Auswirkungen in erster Linie positiv. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahl der Urheberrechtsverletzungen zunehmen würde, ist gering. Das glauben auch die Experten, die bei einer Anhörung des Ausschusses „Neue Medien“ zum Thema gesprochen haben. Schließlich dürfe der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen nicht durch die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden.