Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat ein entschlosseneres Vorgehen gegen Internetmobbing gefordert, sich aber zugleich gegen ein eigenes „Cybermobbing-Gesetz“ ausgesprochen. „Cybermobbing ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das nicht ignoriert werden kann“, erklärte Maas in einer Videobotschaft auf dem zweiten Cybermobbing-Kongress in Berlin. Elementar wichtig sei vorbeugendes Handeln - etwa verlässliche Alterskontrollen, funktionierende Moderationskonzepte und Meldesysteme - aber auch zivilgesellschaftliche Anstrengungen.
Die Regierung habe bereits die Strafen für Internetmobbing verschärft, sagte Maas. Wer ohne Erlaubnis der Betroffenen etwa Nacktbilder oder Gewaltszenen aufnimmt, im Internet verbreitet und so dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schadet, muss jetzt eher mit Konsequenzen rechnen.
Welche Formen Mobbing im Internet annehmen kann
Cybermobbing bezeichnet verschiedene Formen der Diffamierung, Beleidigung, Belästigung, Bloßstellung und Nötigung im Internet. Die Angriffe erfolgen etwa per Mail, über Messenger wie WhatsApp oder in sozialen Netzwerken.
Der Begriff bezieht sich auf das Stalking im Netz, also die Belästigung, Verfolgung oder sonstige Behelligung einer Person, etwa des Ex-Partners.
In manchen Beziehungen werden freizügige oder intime Fotos und Videos per Handy verschickt, das nennt man auch Sexting (Sex + texting (engl: simsen)). Nach der Trennung werden sie manchmal aus Eifersucht oder Wut öffentlich gemacht. In diversen Ländern und zahlreichen US-Staaten gibt es Gesetze dagegen, die Opfer schützen sollen.
Jeder hat Geheimnisse, die er nicht mit anderen teilen will. Gelegentlich werden sie böswillig veröffentlicht - „geoutet“.
Dabei werden gewalttätige Übergriffe - vom spontanen Schlagen auf die Wange bis hin zur sexuellen Nötigung - per Kamera aufgezeichnet. Das Material wird dann ins Netz gestellt und das Opfer somit erneut gedemütigt.
Maas betonte aber auch, dass das Problem nicht durch Strafrecht alleine bekämpft werden könne - auch nicht durch einen Strafbestand des Cybermobbings. Kritiker sehen das anders: „Wir brauchen ein eigenes Cybermobbing-Gesetz, um Opfer zu schützen und Täter zu sensibilisieren“, sagte Uwe Leest vom Bündnis gegen Cybermobbing.
Professor Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler von der Universität Passau, erklärte: Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes mit der Neufassung von Paragraf 201a des Strafgesetzbuches sei „ein erster guter Schritt, aber er reicht noch nicht aus“. Wichtig sind laut der Experten rechtliche Regelungen, die das Problem einheitlich erfassen.