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Limousinenservice Gericht verbietet Uber in Berlin

Der amerikanische Limousinenservice Uber hat bei Taxiunternehmen für Proteste gesorgt. In Belgien ist der Dienst bereits verboten. Jetzt zieht Deutschland nach.

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Per Smartphone-App vermittelt das US-Unternehmen Uber Limousinen samt Chauffeur. Quelle: AP

Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung dem US-Limousinenservice Uber untersagt, „im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App UBER taxenähnlichen Verkehr zu betreiben“. Der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold hatte die Verfügung beantragt. „Uber betreibt einen illegalen Taxiverkehr mit Mietwagen“, sagt Leipold, der auch Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung ist.

Grund für die Entscheidung (Aktenzeichen 15 O 43/14) ist ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, nach dem es sich bei Limousinenfahrern um Mietwagenunternehmer handelt. Diese müssen jedoch nach Erledigung eines Fahrauftrages an ihren Betriebssitz zurückzukehren. „Gerade dieses tun die Uber Limousinen jedoch nicht; sondern sie halten sich taxenähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können“, klagt die Berliner Taxivereinigung, in dem der Antragsteller Mitglied ist.

In Brüssel wurde gerade ein ähnliches Urteil erlassen. EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes kritisierte dies auf Twitter als „verrückte Entscheidung“. Auf ihrem offiziellen Blog schrieb die frühere Wettbewerbskommissarin: „Es geht darum, dass Taxi-Kartell zu schützen“.

Zusätzliche Proteste gibt es gegen ein neues Angebot von Uber, das am Dienstag auch in Deutschland startete: Mit der App „Uber Pop“ können sich Privatleute als Fahrer anbieten. Vertreter der Taxiverbände kritisieren das als weiteren Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, da für eine Personenbeförderung gegen Entgelt eine Konzession nötig sei.

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