"Recht auf Vergessen" Der falsche Jubel über das Google-Urteil

Google darf bestimmte Ergebnisse künftig nicht mehr anzeigen. Das ist jedoch kein Sieg für den Datenschutz, sondern eine Einschränkung der Informationsfreiheit. Die Freude darüber ist falsch und kurzsichtig.

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Quelle: dpa

Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, dass Google bestimmte Suchergebnisse entfernen muss, ist in seiner Deutlichkeit überraschend. Noch irritierender sind jedoch die Reaktionen.

Politiker fast aller Parteien äußern sich zustimmend. Endlich werde der Datenkrake in die Schranken verwiesen, jubeln die meisten Medien unisono. Wurde auch Zeit, dass es mal jemand dieser "NSA für jedermann" (SZ) zeigt, lautet der Tenor, das Recht gelte auch für Google.

Sicher ist es zu begrüßen, wenn auf europäischer Ebene der Rechtsrahmen abgesteckt wird, in dem sich US-Konzerne bewegen müssen. Doch der konkrete Fall ist genau das falsche Beispiel für Jubelstürme.

"Google kann nicht einfach seine Hände in Unschuld waschen, wenn es auf Internet-Seiten mit falschen oder kompromittierenden Daten verweist", schreibt SZ-Redakteur Heribert Prantl. Doch es geht eben nicht um falsche Behauptungen, böse Gerüchte oder Ähnliches.

Was das Google-Urteil für Nutzer bedeutet

Stein des Anstoßes sind zwei Meldungen über die Pfändung und Zwangsversteigerung des Grundstücks eines Spaniers im Jahr 1998. Der Kläger hatte auch beantragt, die entsprechenden Einträge aus dem Archiv der spanischen Zeitung "La Vanguardia" entfernen oder ändern zu lassen. Dies wiesen die Richter jedoch zurück.

So löschen Sie die Google-Daten
Was ändert sich?Trotz massiver Proteste hat Google am Donnerstag seine umstrittene neue Datenschutzerklärung weltweit in Kraft gesetzt. Der Internet-Riese vereinheitlicht damit die Richtlinien für mehr als 60 einzelne Dienste und wertet gleichzeitig die Nutzerdaten aller Produkte gesammelt aus. Mit der Einführung der neuen Regeln setzte sich das Unternehmen über Bedenken von Datenschützern und Politikern in Europa und den USA hinweg, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatten. Google hatte erklärt, mit der Zusammenführung der Daten die „Nutzung unserer Produkte noch unkomplizierter und intuitiver“ machen zu wollen, zum Beispiel über eine verbesserte personalisierte Suche. Zudem könne man so passendere Werbung anzeigen - das Kerngeschäft des Unternehmens. Der bekannteste Google-Dienst ist die Suchmaschine, doch das Unternehmen bietet Dutzende anderer Produkte an, etwa GMail/Google Mail, die Büro-Software Docs, den Kartendienst Google Maps, das Videoportal Youtube, das Soziale Netzwerk Google+ und das Smartphone-Betriebssystem Android. Seit dem 1. März werden alle Informationen, die Nutzer bei verschiedenen Diensten des Konzerns hinterlassen, gesammelt ausgewertet. Dies werde den Nutzern Vorteile in Form von relevanteren Suchergebnissen und Werbeanzeigen bringen, erklärte der Internet-Konzern. Dazu wurden die Datenschutzbestimmungen vereinfacht und zusammengeführt - statt rund 60 einzelner Dokumenten für verschiedene Dienste gibt es nun nur noch eins. Allerdings ist die neue Datenschutzerklärung ausgedruckt immer noch stattliche acht DIN-A4-Seiten lang. Die Daten würden nach wie vor nicht nach außen verkauft, betont Google. Datenschützer kritisieren allerdings, dass die Daten nun über alle Google-Dienste hinweg ausgewertet werden würden. Quelle: dapd
Was weiß Google über mich?Google geht sehr transparent mit den Daten um, die das Unternehmen über Sie sammelt – Sie müssen nur wissen, wo Sie diese einsehen können. Unter der Adresse https://www.google.com/history/ finden Sie alles, was Sie jemals bei Google gesucht haben – sofern Sie dabei mit einem Google-Account eingeloggt waren. Dort haben Sie auch volle Kontrolle über diese Daten und können die Webhistory komplett löschen („Remove all Web History“). Ein Klick auf das Kästchen links deaktiviert das Suchprotokoll von Google. Dann werden die Suchen bei Google nicht weiterhin mitprotokolliert. Ebenfalls lohnend ist ein Blick auf http://google.de/ads/preferences. Dort listet Google alles auf, was das Unternehmen über Sie persönlich zu wissen glaubt: Alter, Interessen und Geschlecht schätzt das Unternehmen anhand der von Ihnen bei Google eingegeben Daten. Diese Informationen nutzt Google, um bei Diensten wie Google Mail und im Web auf Sie zugeschnittene Werbeanzeigen anzuzeigen. Unter dem Punkt „Meine Kategorien“ können Sie Ihre Daten jederzeit komplett entfernen oder bearbeiten. Außerdem können Sie unter der oben angegeben Adresse die personalisierte Werbung von Google auch komplett deaktivieren. Eine Übersicht über alle Dienste, über die Google Daten von Ihnen sammelt bietet das Dashboard. Quelle: dpa
Was sagen Datenschützer zu den neuen Bestimmungen?Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix (Foto) kommentiert die neuen Google-Bestimmungen wie folgt: „Es deutet alles darauf hin, dass hier geltendes europäisches Datenschutzrecht verletzt wird.“ Mit der Zusammenlegung der Richtlinien für 70 Google-Dienste werde es möglich, Nutzerprofile über die verschiedenen Dienste hinweg anzulegen. Die neuen Google-Richtlinien werden zurzeit von der französischen Datenschutzkommission überprüft, die bereits ebenfalls Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hat. In zwei bis drei Monaten wird mit einem Ergebnis gerechnet. Denkbar ist die Verhängung eines Bußgelds gegen Google. „Es geht nicht darum, wie hoch die Geldstrafen sind, sondern wie hoch der öffentliche Imageverlust ist. Der könnte beträchtlich sein“, so Datenschützer Dix. Die Datenschutzbeauftragten in Europa hatten Google Anfang Februar gebeten, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen. In einem Brief an Google-Chef Larry Page rief der nach einer Richtlinie des Europaparlaments benannte Arbeitskreis Artikel 29 das Unternehmen zu einer Pause bis zum Abschluss der eigenen Überprüfung auf. Google lehnte daraufhin eine Verschiebung ab. Quelle: action press
Was sagen Verbraucherschützer zu den neuen Bestimmungen?Vorteilhaft für den Nutzer seien die vereinheitlichen Datenschutzbestimmungen nur auf den ersten Blick, urteilt auch die Stiftung Warentest. „Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räumt sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar sind“, urteilt die Stiftung auf ihrer Website. Die etwa neunseitige Erklärung wimmele geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie „möglicherweise“ (15 Mal) und „gegebenenfalls“ (zehn Mal). „Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten“, heißt es dort zum Beispiel. Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Das sei nach deutschem Recht unzulässig. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die eigenen Internet-Aktivitäten auf möglichst viele Anbieter zu verteilen. Googles Sicht der Dinge erläutert Alma Whitten, Director of Privacy, Product and Engineering, in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Quelle: Reuters
Warum führt Google die Daten verschiedener Dienste zusammen?Das Unternehmen führt zwei Gründe an. Zum einen verspricht es sich von der Verzahnung eine Verbesserung seiner Produkte. Dafür hat es in seinem Blog ein Beispiel genannt: Wenn ein Nutzer nach Restaurants in München sucht, bekommt er in Zukunft nicht nur die Ergebnisse des Such-Algorithmus präsentiert, sondern - wenn er bei Google angemeldet ist - möglicherweise auch Fotos, die seine Google+-Kontakte in der bayerischen Landeshauptstadt gemacht haben. Zum anderen will das Unternehmen seine Anzeigen besser auf den einzelnen zuschneiden. Personalisierte Werbung gilt als besonders lukrativ. Quelle: dpa
Auf Browser-History achtenNicht nur andere zeichnen ihren Weg durchs Web nach, auch auf Ihrem eigenen PC werden die Informationen, wo im Web Sie sich aufgehalten haben, gespeichert. Ihr Browser merkt sich in der Standardeinstellung, welche Seiten Sie bereits besucht haben über die sogenannte Browser-History. Diese lässt sich in den Einstellungen des Browsers löschen. Wenn Sie wollen, dass eine oder mehrere bestimmte Seiten in dieser History nicht auftauchen, gibt es dafür bei allen modernen Browsern einen Privatsphäre-Modus. Ein in diesem Modus geöffnetes Fenster speichert weder Webadressen in der History noch Cookies – diese werden zwar angenommen aber nach dem Ende der Browser-Session automatisch gelöscht. Der Internet Explorer besitzt diesen Modus seit Version 8 (Extras -> InPrivate Browsen ), auch Googles Chrome (Werkzeug-Symbol -> Neues Inkognito-Fenster ), Apples Safari (Bearbeiten -> Privates Surfen ) und der Mozilla Firefox (Extras –> Privaten Modus starten ) besitzen einen solchen Modus. Im Privatsphäre-Modus werden auch andere Datenspuren auf dem eigenen PC gelöscht, wie beispielsweise die Download-History. Quelle: dpa/picture alliance
Zombie-Cookies zu Leibe rückenWesentlich aggressiver als herkömmliche Cookies gehen sogenannte Zombie-Cookies. Dazu gehören beispielsweise Cookies, die über das Multimedia-Plugin Adobe Flash auf dem PC platziert werden. Sie bleiben wesentlich länger auf dem Computer, sammeln mehr Informationen und können mit vielen Standard-Programmen nicht gelöscht werden. Bei dem Versuch sie loszuwerden, löschen sie nur Teile der Datei, die sich später wieder regenerieren können. Für den Browser Firefox gibt es die kostenlose Erweiterung Better Privacy, die Zombie-Cookies zu Leibe rückt. Außerdem können die Cookies zum Teil auch blockiert werden: Dazu müssen Sie zunächst die Flash-Player Einstellungen über die Systemsteuerung im Startmenü öffnen. Klicken Sie auf Flash Player. Bestätigen Sie mit einem Häkchen die Option „Verhindert, dass Websites Informationen auf diesem Computer speichern“. Quelle: dapd

Es geht also nur darum, Google den Verweis auf eine zutreffende Information, die nach Ansicht des höchsten europäischen Gerichts auch weiterhin im Internet verfügbar gemacht werden darf, zu verbieten.

Mit Datenschutz hat das wenig zu tun, es ist vielmehr eine Einschränkung der Informationsfreiheit. Wem es wirklich um das nun vielbeschworene "Recht auf Vergessen" geht, der muss konsequenterweise von den zuständigen Gerichten und Gesetzgebern auch fordern, dass in bestimmten Fällen oder nach bestimmten Zeiten Informationen wieder gelöscht werden.

Hierzulande dürfen Medien zwar nach einer bestimmten Zeit die Namen von Verurteilten in neuen Berichten nicht nennen, doch gegen das Säubern der Archive haben sich die Verlage vor Gericht in der Regel erfolgreich gewehrt.

Wo Google seine Finger im Spiel hat
Google GlassEines der spannendsten Projekte des Suchmaschinen-Anbieters ist sicherlich Google Glass. Mit der Datenbrille ist es möglich E-Mails abzufragen, im Internet zu surfen, zu fotografieren und zu filmen. 2013 hat das Unternehmen erste Datenbrillen an Webentwickler und Geschäftspartner verkauft, mittlerweile ist die Brille frei verfügbar. Quelle: dpa
Online-MusikdienstGoogle stärkt sein Musikgeschäft mit dem Kauf des Streaming-Dienstes Songza, der passende Lieder für verschiedene Situationen zusammenstellt. Nutzer der Songza-App können zum Beispiel zwischen „Musik zum Singen unter der Dusche“, zum Autofahren oder zum Joggen entscheiden. Solche Song-Listen werden von Songza-Mitarbeitern zusammengestellt, es gibt Angebote für verschiedene Tageszeiten und Stilrichtungen. Zugleich kann sich auch die Software hinter dem Dienst an den Musikgeschmack der Nutzer anpassen. Die Musikauswahl kann über Daten aus dem Netz auch das aktuelle Wetter am Standort des Nutzers abgestimmt werden. Google nannte bei Bekanntgabe des Deals am Dienstag keinen Kaufpreis. Nach Informationen der „New York Times“ waren es mehr als 39 Millionen Dollar. Songza ist bisher nur in Nordamerika verfügbar und hatte Ende vergangenen Jahres 5,5 Millionen Nutzer. Der kostenlose und werbefinanzierte Dienst werden zunächst unverändert weiter betrieben, erklärte Google. Mit der Zeit werde man nach Wegen suchen, wie die Musikplattform Google Play Music von Songza profitieren könnte. Quelle: Screenshot
SatellitentechnikGoogle stärkt seine digitalen Kartendienste mit dem Kauf des Satelliten-Spezialisten Skybox Imaging, der Bilder aus dem All in hoher Auflösung erstellt. Der Preis liegt bei 500 Millionen Dollar in bar, wie der Internet-Konzern mitteilte. Skybox bietet seinen Kunden das Beobachten gewünschter Gebiete mit detailreichen Fotos und 90 Sekunden langen Videos an. Als Dienstleistungen nennt Skybox zum Beispiel die Überwachung von Feldern auf Schädlingsbefall und die Aufsicht über Energie-Pipelines. Auch die Auswertung der Container-Bewegungen in Häfen, der Aktivität auf Flughäfen oder der Bestände auf Parkplätzen von Autohändlern ist möglich. Die Satelliten von Skybox sollen helfen, die Google-Karten auf aktuellem Stand zu halten, erklärte der Internet-Konzern am Dienstag. Außerdem hoffe Google, damit die Versorgung mit Internet-Zugängen und die Hilfe bei Unglücken und Naturkatastrophen zu verbessern. Google ist selbst bei der Entwicklung digitaler Satellitenkarten mit seinem Projekt Google Earth weit vorangekommen. Etablierte Anbieter wie DigitalGlobe oder GeoEye haben den Erdball erfasst, Skybox verspricht jedoch frischere Bilder auf Bestellung. Skybox ist einer von mehreren neuen Anbietern, die von drastisch gesunkenen Kosten für Entwicklung und Herstellung von Satelliten profitieren wollen. Sie packen ihre Technik in deutlich kleinere Satelliten als man sie früher baute. Skybox will über die Jahre rund zwei Dutzend Satelliten ins All bringen, steht bei dem Plan aber erst am Anfang. Die Skybox-Satelliten sind nach bisherigen Berichten rund 100 Kilogramm schwer. Das macht es auch günstiger, sie ins All zu bringen als früher. Die Kosten pro Satellit werden auf rund 25 bis 50 Millionen Dollar geschätzt. Quelle: Screenshot
SatellitentechnikErst im April 2014 hatte Google den Hersteller von Solardrohnen Titan Aerospace gekauft. Mit dem Kauf will Google seine Pläne vorantreiben, drahtloses Internet auch in abgelegenste Teile der Welt zu bringen. Über den Kaufpreis für das US-Unternehmen, das 20 Mitarbeiter beschäftigt, wurde nichts bekannt. Titan entwickelt solarbetriebene Satelliten. Sie sollen 2015 erstmals kommerziell in Betrieb genommen werden. Die Drohnen fliegen in rund 20 Kilometern Höhe und können dort fünf Jahre bleiben. Ihre Spannweite ist mit 50 Metern etwas kürzer als die einer Boeing 777. Medienberichten zufolge war auch Facebook an Titan interessiert. Quelle: AP
Sicherheits-GadgetsGoogle hat die Firma SlickLogin gekauft, die eine innovative Art erfunden hat, herkömmliche Passwörter mit einer zweiten Sicherheitsstufe zu ergänzen. Das israelische Start-up setzt dabei auf Ultraschall-Töne, die zwischen Smartphone und PC eines Nutzers ausgetauscht werden. SlickLogin gab die Übernahme am Sonntag bekannt, eine Preis wurde nicht genannt. Nach Informationen des Technologieblogs „Geektime“, das als erstes von dem Deal berichtet hatte, geht es um einige Millionen Dollar. Derzeit setzt Google als zweite Zugangsstufe zusätzlich zum Passwort Zahlencodes ein, die über eine App auf das Smartphone geschickt werden. Der Vorteil des von SlickLogin entwickelten Systems ist, dass die Authentifizierung automatisch laufen kann, ohne dass der Nutzer sich darum kümmern muss. SlickLogin hatte das Ultraschall-Konzept im vergangenen September vorgestellt und befand sich bis zuletzt noch in einer geschlossenen Test-Phase. Nach Informationen von „Geektime“ bestand die Firma immer noch aus den drei Gründungsmitgliedern. Quelle: WirtschaftsWoche Online
Autonome AutosNicht nur große Automobilkonzerne, auch Google forscht mit viel Aufwand an selbstfahrenden Pkw. Dafür entwickelt der Konzern selbst die Software, die das Auto steuert. Dabei will der Konzern wohl sogar eigene Fahrzeuge auf den Markt bringen, die als autonome Taxen am Straßenverkehr teilhaben sollen. Für die Produktion der Autos gab es bereits Gespräche mit dem deutschen Zulieferer Continental und dem Fertiger Magna. Quelle: dpa
Medizinische GadgetsGoogles geheime Forschungsabteilung Google X hat ihre nächste Erfindung öffentlich gemacht. Es ist eine digitale Kontaktlinse für Diabetiker, die Blutzucker-Werte kontrolliert. Google X soll für den Internet-Konzern die Grenzen des Möglichen austesten. Die Entwickler aus dem Forschungslabor testen laut einem Blogeintrag Prototypen einer Kontaktlinse, bei der zwischen zwei Schichten ein Sensor sowie ein Miniatur-Funkchip integriert sind. Die Linse messe die Glucose-Werte in der Tränen-Flüssigkeit jede Sekunde. Der Prototyp sei in mehreren klinischen Forschungsstudien erprobt worden. Die Kontaktlinse solle die Daten an eine begleitende Smartphone-App funken. Chip und Sensor seien so winzig wie Glitzer-Partikel und die Antenne dünner als das menschliche Haar. Er werde auch erwogen, für Warnsignale Mikro-LEDs direkt in die Linse zu integrieren, hieß es. Es sei noch viel Arbeit zu tun bis die Kontaktlinse als fertiges Produkt auf den Markt komme, schränkten die Entwickler ein. Google wolle sich dafür in dem Bereich erfahrene Partner suchen, die Zugang zu der Technologie bekämen. An dem Projekt arbeitet federführend der Forscher Babak Parviz mit, der schon an den Anfängen der Datenbrille Google Glass stand. Er hatte bereits 2009 demonstriert, wie man Kontaktlinsen mit LEDs versehen kann. Quelle: dpa

Löschen statt sperren

Dass Zeitungen auf Google schimpfen, wenn der Konzern von Medien veröffentlichte Informationen zugänglich und auffindbar macht, ist daher scheinheilig. "Löschen statt Sperren" lautet zu Recht auch die Forderung von Internetaktivisten, wenn es um Kinderpornografie und andere tatsächlich illegale Inhalte geht. Daher ist es umso erstaunlicher, dass die Entscheidung nun so einhellig begrüßt wird. "Wer gegen Netzsperren ist, muss auch das EuGH-Urteil zu Löschpflichten von Google ablehnen", wundert sich auch der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Doch stattdessen wird die Gelegenheit genutzt, einem allgemeinen diffusen Unbehagen gegenüber Google Luft zu machen. "Nur gemeinsam kann die Macht von Google gebrochen werden", schreibt gar die Stuttgarter Zeitung und ruft die Bürger zu massenhaften Löschanträgen auf.

Natürlich ist die dominante und in vielerlei Hinsicht auch marktbeherrschende Stellung von Google eine Gefahr. Auch die Frage, welche Daten wie sehr verknüpft werden dürfen, muss gestellt und vor allem aber geregelt werden. Doch wem es um diese Probleme geht, der sollte sich auch genau diesen Fragen widmen, das kommt jedoch wieder zu kurz.

"Don't shoot the messenger", schrieb Shakespeares in seinem Werk Henry IV. Nichts anderes wird mit dem aktuellen Urteil und der daran geknüpften Debatte versucht: Der Übermittler einer für den Betroffenen unangenehmen Wahrheit wird dafür verantwortlich gemacht.

Dadurch das "Ende der Omnipotenz" von Google auszurufen ist falsch und kurzsichtig.

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