Rechtsanwalt Filmindustrie wird es mit Mega schwer haben

Am Wochenende ging der verschlüsselte Sharehoster Mega online. Ein deutscher Urheberrechtsexperte meint, dass es für Film- und Musikindustrie nicht einfach werde, gegen Mega vorzugehen. Ein anderer bezweifelt, dass Mega überhaupt legal ist.

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Genau ein Jahr nach der Beschlagnahmung des Sharehosters Megaupload, ging der Nachfolger Mega am vergangenem Samstag online. Die wohl bedeutendste Neuerung ist, dass die Dateien fortan verschlüsselt gespeichert werden. Die Musik- und Filmbranche wird es damit schwieriger haben, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und zu verfolgen. Quelle: Screenshot

Rechtsanwalt Jens Ferner bezweifelt, ob die Film- und Musikindustrie erfolgreich gegen Mega vorgehen könne. Dass die Rechteinhaber in irgendeiner Form versuchen würden, Mega anzugreifen, sei vorhersehbar. "Die gehen ja juristisch gegen alles vor, was mit Speicherung auch nur zu tun hat", erklärte Ferner. So gibt es eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) wegen der bloßen Verbreitung von Links zu Streaming-Seiten, bei der Ferner der Verteidiger der Beschuldigten ist. "Fraglich ist aber, ob das wirklich funktionieren wird", sagte er.

Bei verschlüsselten Dateien, die bereits verschlüsselt hochgeladen würden, sei die Frage der Störerhaftung nicht so einfach zu beantworten wie bei "normalen Sharehostern". Der Rechtsanwalt sieht eine Störerhaftung des Betreibers in diesem Fall nur, wenn Mega auf einen konkreten Rechtsverstoß hingewiesen werde.

Das bewegte Leben von Kim Schmitz
Founder of online file-sharing site Megaupload.com Kim Dotcom, a German national also known as Kim Schmitz and Kim Tim Jim Vestor attends a hearing at the North Shore District Court in Aucklan Quelle: Reuters
Kim Schmitz (rechts) wurde in Neuseeland festgenommen. Der deutsche Internet-Unternehmer soll der Kopf hinter Megaupload sein, einem der beliebtesten Musik- und Videoportale im Netz. Doch laut Anklage habe Megaupload der Unterhaltungsindustrie durch Raubkopien einen Schaden von 500 Millionen Dollar zugefügt. Quelle: dapd
Der Zugriff erfolgte in der "Villa Dotcom" im neuseeländischen Coatesville, 300 Kilometer nordwestlich von Auckland. Die Anlage ist mit 25 Millionen Dollar eine der teuersten im Land. Ursprünglich wollte Schmitz die Villa kaufen. Doch Politiker schlugen dazwischen, am Ende musste Kim Dotcom es mieten. Eine Niederlassungs-Erlaubnis erhielt er aber immerhin - dem Vernehmen nach kaufte er zuvor Staatsanleihen für zehn Millionen Dollar und spendete für Opfer des schweren Erdbebens in Christchurch. Er soll zurückgezogen unter dem Schutz von Bodyguards gelebt haben - aber gerne auch mal Riesensummen für ein Silvesterfeuerwerk ausgegeben haben. Quelle: dpa
Es wurde auch Kims gesamter Fuhrpark beschlagnahmt: Neben einem Rolls Royce Phantom und einem rosa Cadillac gleich ein Dutzend Mercedes-Limousinen. Die Kennzeichen der Fahrzeuge lauteten beispielsweise MAFIA, HACKER, STONED oder POLICE. Quelle: dpa
Einen Autofaible hatte Schmitz schon immer, so nahm er mehrfach an der legendären Gumball-Rallye teil, bei der Stars ihre Luxusschlitten unter realen Bedingungen testen. Einmal gewann Schmitz das halblegale Rennen sogar. Schon 1999 stellte Schmitz auf der Cebit gemeinsam mit dem Tuning-Spezialisten Brabus den Megacar vor - einen Mercedes Benz S 500 L mit integriertem Videokonferenzsystem und Internet-Computer.  In die Kopfstützen der Limousine waren Bildschirme sowie Kameras eingelassen, ein 17-Zoll-Flachbildschirm für den Internet-Computer war am Wagenhimmel befestigt. Quelle: dpa
Lange war darüber spekuliert worden, dass Schmitz hinter Megaupload steckt. Vor einigen Wochen tauchte er dann in einem Werbevideo auf. In dem Musikvideo hat Kim Hip-Hop-Superstars wie Kanye West, P.Diddy oder Will.i.am von den Black Eyed Peas um sich versammelt, sie bejubelten Megaupload genauso, wie Alicia Keys, Chris Brown oder Mary J Blidge.
Der 37-Jährige war eine der schillerndsten Figuren der New Economy: Vom Hacker wurde er zum Internet-Star. „Kim Tim Jim Vestor“ sagte gern: "In zehn Jahren will ich zu den reichsten Männern der Welt gehören".

Durch das Verteilsystem mit Schlüsseln sei zudem fraglich, wie schnell die Rechteinhaber bei geteilten Inhalten überhaupt Kenntnis von Rechtsverstößen erhielten. "Dieses rein faktische Problem wird die Rechtsverfolgung zudem noch erschweren", erklärte der Anwalt. Wie leicht ein Rechtsverstoß und ein Verantwortlicher zu ermitteln seien, sei ungemein wichtig und einer der Gründe für die vielen Abmahnungen im Bereich der Tauschbörsen, während bei Nutzern von Sharehostern die Abmahnungen größtenteils ausblieben.

Wenn jemand bei Mega etwas hochlade und den Schlüssel nur an maximal sieben andere verteile, stelle sich zudem die Frage, ob dies nicht von der Zulässigkeit der Privatkopie nach Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes erfasst sei, so Ferner. Dies gelte natürlich nur dann, wenn sichergestellt sei, dass der Zugriff wirklich nur für wenige Ausgewählte bestehe. Wenn ein Weiterreichen des Links samt eines Schlüssels an jeden möglich sei, sei dies nicht gegeben.

Ferner erläuterte weiter: "Darüber hinaus sehe ich derzeit keine Anhaltspunkte, diesen Dienst und die dortigen Dateien zwingend als 'offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage' zu qualifizieren."

Ist Mega überhaupt legal?

Die meistgeklauten TV-Serien des Jahres
Serien gehören zu den beliebtesten illegalen Downloads auf P2P-Plattformen. Die Experten von Torrentfreak haben das Downloadverhalten untersucht und sind zu interessanten Ergebnissen gekommen. Ermittelt wurden sowohl die Internet- als auch die Fernsehzuschauerzahlen der jeweiligen Top-Episoden einer Serie. Quelle: dpa
Platz 10: Revolution Quelle: dapd
Platz 9: Fringe – Grenzfälle des FBI Quelle: obs
Platz 8: Dr. House Quelle: dapd
Platz 7: Homeland Quelle: Showtime
Platz 6: The Walking Dead Quelle: dapd
Platz 5: Breaking Bad Quelle: dapd

Rechtsanwalt Christian Solmecke hält es dagegen aus rechtlicher Sicht für durchaus zweifelhaft, ob Mega überhaupt legal sei. "Entscheidend ist, wie der Nutzer sich verhält, das heißt, wie vielen Personen er welche Inhalte zugänglich macht. Das bloße Hochladen einer urheberrechtlich geschützten Datei ohne Freigabe an Dritte stellt jedoch noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Erlaubt ist auch, den Link und den Verschlüsselungscode an Freunde oder Familienangehörige weiterzugeben, damit diese sich die Datei herunterladen können. Klar verboten ist es aber, Link und Verschlüsselungscode im Internet zu veröffentlichen." In diesem Fall liege ein Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes vor. Daher gelte auch bei verschlüsselten Inhalten: Wer eine urheberrechtlich geschützte Datei der Öffentlichkeit zugänglich mache, handele illegal.

Die Chronologie des Falls Megaupload

Natürlich könne auch der Betreiber des Dienstes selbst in die Haftung genommen werden, wenn urheberrechtsverletzende Dateien nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers nicht gelöscht würden. Dafür hat Kim Dotcom ein Onlineformular zur Verfügung gestellt, mit dem man Urheberrechtsverstöße unbürokratisch melden kann.

Solmecke hält Mega dennoch keinesfalls für juristisch unangreifbar: "Mega ist keine legale Version von Megaupload. Aufgrund der Datenverschlüsselung dürfte es zwar schwieriger werden, Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren, legal ist die Plattform deshalb aber noch lange nicht."

Die US-Filmbranchenorganisation Motion Picture Association of America (MPAA) überprüft Mega derzeit noch. Sprecher Howard Gantman sagte dem Wall Street Journal, dass Dotcom bereits früher "gestohlene, rechtswidrige Inhalte" zum Schaden der Kunden auf den Markt gebracht habe. Deswegen bleibe die MPAA auch bei Mega skeptisch.

"Die Verschlüsselung spielt in den Bereichen, in denen wir uns bewegen, wahrscheinlich gar keine Rolle", sagte eine GVU-Sprecherin Golem.de. Erst wenn die Links auf irgendwelchen Portalen veröffentlicht würden, könne illegales Filesharing stattfinden. Dies könne aber nur dann der Fall sein, wenn die Verschlüsslung auch öffentlich mitgeteilt werde. Mega sei für die GVU nur dann relevant, wenn die Plattform für Urheberrechtsverletzungen im großen Umfang genutzt werde.

Dieser Artikel ist zuerst auf golem.de erschienen.

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