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RechtsanwaltFilmindustrie wird es mit Mega schwer haben

Am Wochenende ging der verschlüsselte Sharehoster Mega online. Ein deutscher Urheberrechtsexperte meint, dass es für Film- und Musikindustrie nicht einfach werde, gegen Mega vorzugehen. Ein anderer bezweifelt, dass Mega überhaupt legal ist.Achim Sawall 22.01.2013 - 11:04 Uhr

Genau ein Jahr nach der Beschlagnahmung des Sharehosters Megaupload, ging der Nachfolger Mega am vergangenem Samstag online. Die wohl bedeutendste Neuerung ist, dass die Dateien fortan verschlüsselt gespeichert werden. Die Musik- und Filmbranche wird es damit schwieriger haben, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und zu verfolgen.

Foto: Screenshot

Rechtsanwalt Jens Ferner bezweifelt, ob die Film- und Musikindustrie erfolgreich gegen Mega vorgehen könne. Dass die Rechteinhaber in irgendeiner Form versuchen würden, Mega anzugreifen, sei vorhersehbar. "Die gehen ja juristisch gegen alles vor, was mit Speicherung auch nur zu tun hat", erklärte Ferner. So gibt es eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) wegen der bloßen Verbreitung von Links zu Streaming-Seiten, bei der Ferner der Verteidiger der Beschuldigten ist. "Fraglich ist aber, ob das wirklich funktionieren wird", sagte er.

Bei verschlüsselten Dateien, die bereits verschlüsselt hochgeladen würden, sei die Frage der Störerhaftung nicht so einfach zu beantworten wie bei "normalen Sharehostern". Der Rechtsanwalt sieht eine Störerhaftung des Betreibers in diesem Fall nur, wenn Mega auf einen konkreten Rechtsverstoß hingewiesen werde.

Das wilde Leben des Kim Dotcom

März 2012: Die US-Bundesstaatsanwaltschaft hat in Neuseeland Antrag auf Auslieferung von Megaupload-Gründer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiter eingereicht. Die US-Justiz wirft den Megaupload-Anbietern Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vor und fordert ihre Auslieferung wegen des Vorwurfs der organisierten Kriminalität. In den USA droht Dotcom eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Es wäre nicht die erste Haftstrafe für den gebürtigen Kieler.

Foto: Reuters

Kim Schmitz (rechts) wurde in Neuseeland festgenommen. Der deutsche Internet-Unternehmer soll der Kopf hinter Megaupload sein, einem der beliebtesten Musik- und Videoportale im Netz. Doch laut Anklage habe Megaupload der Unterhaltungsindustrie durch Raubkopien einen Schaden von 500 Millionen Dollar zugefügt.

Foto: dapd

Der Zugriff erfolgte in der "Villa Dotcom" im neuseeländischen Coatesville, 300 Kilometer nordwestlich von Auckland. Die Anlage ist mit 25 Millionen Dollar eine der teuersten im Land. Ursprünglich wollte Schmitz die Villa kaufen. Doch Politiker schlugen dazwischen, am Ende musste Kim Dotcom es mieten. Eine Niederlassungs-Erlaubnis erhielt er aber immerhin - dem Vernehmen nach kaufte er zuvor Staatsanleihen für zehn Millionen Dollar und spendete für Opfer des schweren Erdbebens in Christchurch. Er soll zurückgezogen unter dem Schutz von Bodyguards gelebt haben - aber gerne auch mal Riesensummen für ein Silvesterfeuerwerk ausgegeben haben.

Foto: dpa

Es wurde auch Kims gesamter Fuhrpark beschlagnahmt: Neben einem Rolls Royce Phantom und einem rosa Cadillac gleich ein Dutzend Mercedes-Limousinen. Die Kennzeichen der Fahrzeuge lauteten beispielsweise MAFIA, HACKER, STONED oder POLICE.

Foto: dpa

Einen Autofaible hatte Schmitz schon immer, so nahm er mehrfach an der legendären Gumball-Rallye teil, bei der Stars ihre Luxusschlitten unter realen Bedingungen testen. Einmal gewann Schmitz das halblegale Rennen sogar.

Schon 1999 stellte Schmitz auf der Cebit gemeinsam mit dem Tuning-Spezialisten Brabus den Megacar vor - einen Mercedes Benz S 500 L mit integriertem Videokonferenzsystem und Internet-Computer.  In die Kopfstützen der Limousine waren Bildschirme sowie Kameras eingelassen, ein 17-Zoll-Flachbildschirm für den Internet-Computer war am Wagenhimmel befestigt.

Foto: dpa

Lange war darüber spekuliert worden, dass Schmitz hinter Megaupload steckt. Vor einigen Wochen tauchte er dann in einem Werbevideo auf. In dem Musikvideo hat Kim Hip-Hop-Superstars wie Kanye West, P.Diddy oder Will.i.am von den Black Eyed Peas um sich versammelt, sie bejubelten Megaupload genauso, wie Alicia Keys, Chris Brown oder Mary J Blidge.

Foto: WirtschaftsWoche

Der 37-Jährige war eine der schillerndsten Figuren der New Economy: Vom Hacker wurde er zum Internet-Star. „Kim Tim Jim Vestor“ sagte gern: "In zehn Jahren will ich zu den reichsten Männern der Welt gehören".

Foto: WirtschaftsWoche

Der Drei-Zentner-Mann war für Parties und Protzereien berüchtigt, liebte Auftritte mit eigenem Jet oder B-Promis im Bikini.

Foto: WirtschaftsWoche

Fünf Millionen Mark koste ihn sein dekadenter Lebensstil im Jahr, sagt Schmitz einmal. Und ergänzte: "Also gar nicht so viel."

Foto: WirtschaftsWoche

Kim Dotcom galt vielen als Hochstapler und Großmaul, weil er beispielsweise einmal zehn Millionen Dollar auf den Kopf von Osama Bin Laden aussetzte.

Foto: WirtschaftsWoche

Bekannt geworden war er vor allem durch den angeblichen Einstieg zur Rettung von Letsbuyit.com - einer Dotcom-Bude, die in sechs Monaten 66 Millionen Euro verbrannte.

Foto: WirtschaftsWoche

Wegen Insiderhandels wurde der Partykönig 2002 zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Doch schon früher hatte der Hacker Ärger mit der Polizei: 1994 stürmte ein Trupp schwerbewaffneter Polizisten die Münchner Wohnung des Hackers. Kimble wanderte in Untersuchungshaft. "Es war wie ein Alptraum", sagt er. Erst da habe er begriffen, dass sein grosses Computerspiel zur bitteren - kriminellen - Realitaet geworden sei. Zwei Monate sass der damals 20jaehrige in einer Zelle, er kam erst frei, als seine Mutter eine Kaution von 30 000 Mark hinterlegte.

Foto: dpa

Nun drohen Kim Schmitz sogar bis zu 20 Jahren Haft.

Foto: WirtschaftsWoche

Durch das Verteilsystem mit Schlüsseln sei zudem fraglich, wie schnell die Rechteinhaber bei geteilten Inhalten überhaupt Kenntnis von Rechtsverstößen erhielten. "Dieses rein faktische Problem wird die Rechtsverfolgung zudem noch erschweren", erklärte der Anwalt. Wie leicht ein Rechtsverstoß und ein Verantwortlicher zu ermitteln seien, sei ungemein wichtig und einer der Gründe für die vielen Abmahnungen im Bereich der Tauschbörsen, während bei Nutzern von Sharehostern die Abmahnungen größtenteils ausblieben.

Wenn jemand bei Mega etwas hochlade und den Schlüssel nur an maximal sieben andere verteile, stelle sich zudem die Frage, ob dies nicht von der Zulässigkeit der Privatkopie nach Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes erfasst sei, so Ferner. Dies gelte natürlich nur dann, wenn sichergestellt sei, dass der Zugriff wirklich nur für wenige Ausgewählte bestehe. Wenn ein Weiterreichen des Links samt eines Schlüssels an jeden möglich sei, sei dies nicht gegeben.

Ferner erläuterte weiter: "Darüber hinaus sehe ich derzeit keine Anhaltspunkte, diesen Dienst und die dortigen Dateien zwingend als 'offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage' zu qualifizieren."

Serien gehören zu den beliebtesten illegalen Downloads auf P2P-Plattformen. Die Experten von Torrentfreak haben das Downloadverhalten untersucht und sind zu interessanten Ergebnissen gekommen. Ermittelt wurden sowohl die Internet- als auch die Fernsehzuschauerzahlen der jeweiligen Top-Episoden einer Serie.

Foto: dpa

Platz 10: Revolution

Eine Welt ohne Strom ist heutzutage kaum vorstellbar. Wie so eine Welt aussehen könnte, zeigt die Science-Fiction-Serie Revolution, die auf dem amerikanischen TV-Sender Network NBC ausgestrahlt wird. Die Serie wird seit dem 17. September 2012 in den USA gesendet. Die erste Staffel wurde zunächst auf 13 Episoden angesetzt, starke Einschaltquoten bewogen NBC dazu sie auf 22 zu erweitern.

Torrent-Downloads: 2.130.000

Fernsehzuschauer: 11.650.000

Foto: dapd

Platz 9: Fringe – Grenzfälle des FBI

Die Mystery-Serie wird seit dem 9. September 2008 auf dem Murdoch-Sender Fox ausgestrahlt. In Deutschland wurde die Serie zum ersten Mal am 16. März 2009 auf ProSieben gezeigt. Die Serie läuft in Amerika derzeit in der fünften und auch letzten Staffel. Insgesamt wurden 100 Folgen gedreht.

Torrent-Downloads: 2.280.000

Fernsehzuschauer: 3.120.000

Foto: CLARK/obs

Platz 8: Dr. House

Krankenhausserien gibt es wie Sand am Meer. Dr. House war allerdings etwas anders als die üblichen Arztserien. House, gespielt vom britischen Schauspieler Hugh Laurie, war kein Arzt der verständnisvollen Sorte, sondern ein misanthropischer Griesgram, dessen trockener Humor Millionen Zuschauer zum Lachen brachte. Gedreht wurden acht Staffeln und insgesamt 177 Episoden. In Deutschland lief am 4. Dezember 2012 die letzte Dr. House-Folge.

Torrent-Downloads: 2.340.000

Fernsehzuschauer: 9.780.000

Foto: dapd

Platz 7: Homeland

Die US-Serie sicherte sich bei der diesjährigen Golden-Globe-Verleihung die Preise in der Kategorie Beste Serie-Drama und Beste Serienhauptdarstellerin-Drama (siehe Foto: Claire Danes). Weitere vier Nominierungen erhielt Homeland für die Verleihung 2013. Die Serie basiert lose auf der israelischen Serie Hatufim und feierte ihre Premiere am 2. Oktober 2011 auf dem US-Kabelsender Showtime.

Torrent-Downloads: 2.400.000

Fernsehzuschauer: 2.360.000

Foto: WirtschaftsWoche

Platz 6: The Walking Dead

Die Zombie-Serie versetzt seit 2010 ihre Zuschauer in Angst und Schrecken. Der Schocker basiert auf der gleichnamigen Comicbuchreihe von Robert Kirkman und zeigt den Überlebenskampf einer kleinen Gruppe von überlebenden Menschen. Bisher strahlte der Pay-TV-Sender AMC drei Staffeln von The Walking Dead aus, die Produktion einer vierten Staffel wurde im Dezember 2012 genehmigt.

Torrent-Downloads: 2.550.000

Fernsehzuschauer: 10.870.000

Foto: dapd

Platz 5: Breaking Bad

Wie aus einem gewöhnlichen Bürger ein schwerer Krimineller wird, das zeigt die US-Serie Breaking Bad. Die Premiere der Serie fand am 20. Januar 2008 statt. Hauptdarsteller ist Bryan Cranston, der für seine schauspielerische Leistung in Rolle des Chemielehrers Walter White drei Emmys erhielt. Seit dem 6. Dezember 2012 wird die fünfte und letzte Staffel der Erfolgsserie gedreht.

Torrent-Downloads: 2.580.000

Fernsehzuschauer: 2.980.000

Foto: dapd

Platz 4: How I Met Your Mother

Die US-Sitcom How I Met Your Mother ist eine Dauergast im Ranking der beliebtesten Serien. Sie wird mittlerweile seit 2005 ausgestrahlt und läuft in Amerika derzeit in der achten Staffel. Seit ihrer Premiere konnte die Comedy-Serie fast durchgehend durchschnittlich neun Millionen Zuschauer an die Fernsehschirme locken. Immerhin knapp drei Millionen verfolgen über illegale Kanäle das Geschehen.

Torrent-Downloads: 2.960.000

Fernsehzuschauer: 10.140.000

Foto: Handelsblatt

Platz 3: The Big Bang Theory

The Big Bang Theory zeigt das Leben von zwei Physiknerds. Die bitterkomische Serie bedient die gängigsten Klischees über übermotivierte Wissenschaftler. Besonders der spezielle Charakter von Dr. Dr. Sheldon Lee Cooper, gespielt von Jim Parsons, gibt der Serie besonderen Witz. Zurzeit wird in den USA die sechste Staffel ausgestrahlt.

Torrent-Downloads: 3.200.000

Fernsehzuschauer: 15.820.000

Foto: dapd

Platz 2: Dexter

Kann ein Serienkiller ein Serienprotagonist sein? Ja, er kann. Dexter Morgan, gespielt von Michael C. Hall ist so ein Antiheld. Im normalen Leben Familienvater und Forensiker, wird er nachts zum Rächer der Getöteten. Dabei verschwimmt die Grenze zwischen Antiheld und Held. Der Zuschauer muss selbst entscheiden, was er von Selbstjustiz Dexters hält. Untermalt wird die Serie mit einer Reihe von Elementen schwarzen Humors. Sie ist eines der erfolgreichsten Produkte des Kabelsenders Showtime und erfreut sich auch im Internet größter Beliebtheit. Die Showtime-Serie Dexter erreichte per Torrent sogar mehr Zuschauer als über das Fernsehen.

Torrent-Downloads: 3.850.000

Fernsehzuschauer: 2.750.000

Foto: dapd

Platz 1: Game of Thrones

Die Mittelalter-Serie erhielt 2012 einen Golden Globe in der Kategorie Bestes Kostüm. Wie bei Dexter findet auch Game of Thrones mehr Zuschauer im Internet als im Fernsehen. Viele Zuschauer umgehen mit den illegalen Downloads die Kosten für den Pay-TV-Sender HBO auf dem die Serie ausgestrahlt wird. Außerdem gibt es ungeduldige Zuschauer aus Australien, wo die Serie mit einwöchiger Verspätung ausgestrahlt wird, obwohl keine Synchronisation notwendig ist. Von dort werden die meisten Torrent-Downloads verzeichnet.

Torrent-Downloads: 4.280.000

Fernsehzuschauer: 4.200.000

Foto: WirtschaftsWoche

Die Chronologie des Falls Megaupload
Die US-Behörden werfen Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vor und veranlassen, dass die Website vom Netz genommen wird.
Polizisten durchsuchen das Anwesen von Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) in Coatesvilla nördlich der neuseeländischen Stadt Auckland und nehmen diesen, zwei weitere Deutsche und einen Niederländer fest. Die US-Justiz verlangt die Auslieferung der Beschuldigten. Beschlagnahmt werden Gegenstände und Geld im Wert von umgerechnet 3,7 Millionen Euro. Aus Protest legen Hacker aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung Webseiten des FBI, des US-Justizministeriums und der Musikindustrie lahm. Tags darauf durchsuchen Zollfahnder Büros und Luxushotels in Hongkong.
Ein Richter in Wellington lehnt eine Freilassung Dotcoms gegen Zahlung einer Kaution ab und begründet dies mit erhöhter Fluchtgefahr. Einen Tag später kommen zwei führende Mitarbeiter von Megaupload, ein Deutscher und ein Niederländer, gegen Zahlung einer Kaution frei.
Die US-Staatsanwaltschaft kündigt die Löschung der Megaupload-Daten in den Rechenzentren von IT-Dienstleistern an.
Auch der zweite deutsche Megaupload-Mitarbeiter wird gegen Zahlung einer Kaution freigelassen.
Kim Dotcom wird nach einmonatiger Haft gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Der Richter verhängt strenge Auflagen für einen Hausarrest. Exakt einen Monat später räumt ein Richter Dotcom die Möglichkeit ein, monatlich auf eine begrenzte Menge Geld aus seinem Vermögen zuzugreifen und erlaubt ihm die Nutzung eines Autos.
Knapp zwei Wochen darauf werden die Bedingungen für den Hausarrest weiter gelockert, Kim Dotcom darf nun auch wieder das Internet nutzen.
Das Oberste Gericht in Neuseeland erklärt die Razzia auf dem Megaupload-Anwesen für rechtswidrig. Der Durchsuchungsbeschluss gegen Kim Dotcom sei zu allgemein formuliert und damit ungültig gewesen.
Die neuseeländische Justiz verschiebt den im August geplanten Termin für eine erste Anhörung zum Auslieferungsantrag der USA auf 2013.
Nach einer kritischen Äußerung zu den USA gibt der zuständige Richter im Auslieferungsverfahren, David Harvey, den Fall ab.
Dotcom erhält einen Teil seines konfiszierten Vermögens zurück.
Gerichtsdokumente belegen, dass Dotcom vor seiner Festnahme Ziel einer illegalen Abhöraktion des neuseeländischen Geheimdienstes GCSB war. Für den Einsatz gegen einen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung gab es keine rechtliche Grundlage. Zwei Tage später entschuldigt sich der neuseeländische Ministerpräsident John Key bei Kim Dotcom wegen der illegalen Abhöraktion des Geheimdienstes.
Eine Richterin räumt Dotcom das Recht ein, den Geheimdienst wegen der illegalen Abhöraktion auf Schadenersatz zu verklagen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke hält es dagegen aus rechtlicher Sicht für durchaus zweifelhaft, ob Mega überhaupt legal sei. "Entscheidend ist, wie der Nutzer sich verhält, das heißt, wie vielen Personen er welche Inhalte zugänglich macht. Das bloße Hochladen einer urheberrechtlich geschützten Datei ohne Freigabe an Dritte stellt jedoch noch keine Urheberrechtsverletzung dar. Erlaubt ist auch, den Link und den Verschlüsselungscode an Freunde oder Familienangehörige weiterzugeben, damit diese sich die Datei herunterladen können. Klar verboten ist es aber, Link und Verschlüsselungscode im Internet zu veröffentlichen." In diesem Fall liege ein Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes vor. Daher gelte auch bei verschlüsselten Inhalten: Wer eine urheberrechtlich geschützte Datei der Öffentlichkeit zugänglich mache, handele illegal.

Natürlich könne auch der Betreiber des Dienstes selbst in die Haftung genommen werden, wenn urheberrechtsverletzende Dateien nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers nicht gelöscht würden. Dafür hat Kim Dotcom ein Onlineformular zur Verfügung gestellt, mit dem man Urheberrechtsverstöße unbürokratisch melden kann.

Solmecke hält Mega dennoch keinesfalls für juristisch unangreifbar: "Mega ist keine legale Version von Megaupload. Aufgrund der Datenverschlüsselung dürfte es zwar schwieriger werden, Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren, legal ist die Plattform deshalb aber noch lange nicht."

Die US-Filmbranchenorganisation Motion Picture Association of America (MPAA) überprüft Mega derzeit noch. Sprecher Howard Gantman sagte dem Wall Street Journal, dass Dotcom bereits früher "gestohlene, rechtswidrige Inhalte" zum Schaden der Kunden auf den Markt gebracht habe. Deswegen bleibe die MPAA auch bei Mega skeptisch.

"Die Verschlüsselung spielt in den Bereichen, in denen wir uns bewegen, wahrscheinlich gar keine Rolle", sagte eine GVU-Sprecherin Golem.de. Erst wenn die Links auf irgendwelchen Portalen veröffentlicht würden, könne illegales Filesharing stattfinden. Dies könne aber nur dann der Fall sein, wenn die Verschlüsslung auch öffentlich mitgeteilt werde. Mega sei für die GVU nur dann relevant, wenn die Plattform für Urheberrechtsverletzungen im großen Umfang genutzt werde.

Dieser Artikel ist zuerst auf golem.de erschienen.

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