Streit um Urheberrechtsreform „Eure geistige Verwirrung ist unsere Goldmine“

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Wer ist dafür, wer dagegen?

8. Wer ist denn alles gegen die Reform?

Für LeFloid ist die Sache klar: Er zeigt den Befürwortern der neuen Richtlinie schlicht den Stinkefinger. LeFloid heißt eigentlich Florian Diedrich und betreibt seit vielen Jahren mehrere Kanäle bei YouTube. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde er, als er Kanzlerin Merkel interviewte.

Im Augenblick jedoch gehört für ihn wie für zahlreiche andere prominente Youtuber das vergleichsweise dröge Thema Urheberrecht zum Dauerrepertoire. Die Google-Tochter Youtube, der LeFloid wie auch die anderen Abo-Millionäre den größten Teil ihrer Einnahmen verdanken, zählt spätestens seit einem Blog-Eintrag ihrer Chefin Susan Wojcicki vom vergangenen Herbst zu den wichtigsten Gegnern der Reform. Sie ängstigte die Youtube-Gemeinde mit der Ansage, dank des neuen EU-Rechts könnte Youtube gezwungen sein, 35 Millionen Kanäle zu kappen.

Urheberrecht im Internet

Zu Kritikern zählen auch Bürgerrechtler, von Tech-Konzernen unterstützte NGOs, Datenschützer und Organisationen, wie der Bibliotheksverband und Wikipedia. Ihr Hauptargument ist, dass Upload-Filter Ausnahmen vom Urheberrecht nicht erkennen können. Das, meinen sie, gilt etwa für Parodien oder Zitate. Dass es nicht klappt, beweisen in ihren Augen bereits die vorhandenen Filter, wie etwa Youtubes Content-ID.

Die Europa-Politikerin der Piraten-Partei, Julia Reda, ist eine der prominentesten Kritiker und sagt: „Das Problem bei Upload-Filtern ist, dass sie nicht in der Lage sind, Urheberrechtsverletzungen passgenau von Zitaten und anderen legalen Nutzungen zu unterscheiden. Das würde bedeuten, dass durch den Einsatz von Upload-Filtern auch völlig legale Äußerungen im Internet gesperrt würden und die Nutzerinnen und Nutzer dadurch in ihrer Meinungsfreiheit beschnitten würden.“

Netzaktivisten fürchten zudem, dass die EU-Richtlinie die Macht von YouTube sogar noch verstärken könnte, weil kleinere Firmen sich die eigene Entwicklung von Filtern nicht leisten können. Wollen sie einer Haftung entgehe, müssten sie sie einkaufen beziehungsweise lizenzieren – etwa bei Google.

9. Und wer ist für die Reform?

Auf Seiten der Reform-Befürworter stehen große Medienunternehmen, aber auch Künstler und Kreative. Ebenfalls für die Reform spricht sich der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger aus, aber auch die Initiative Urheberrecht. In der Initiative arbeiten mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von rund 140.000 Urhebern und Künstlern vertreten. Sie wollen, dass Plattformen Lizenzen für urheberrechtlich geschütztes Material abschließen und für den Gebrauch der Rechte zahlen.

Der EU-Abgeordnete Axel Voss, der als Berichterstatter die jetzige Regelung maßgeblich vorangetrieben hat, kritisiert, dass „Eigentum von monopolartigen Plattformen“ enteignet werde.

Zahlreiche Schriftsteller, die im PEN-Verband organisiert sind, und prominente Musiker wollen, dass in Zukunft die Plattformen die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen. Auch mit Blick auf die Proteste und Demonstrationen, die auch an diesem Wochenende wieder stattfinden, sprach Frank Spilker von der Band „Die Sterne“ im Bayerischen Rundfunk von „Falschmeldungen“ und „Nebelkerzen“. Die Kritik an der Reform sei ein „Produkt des Populismus“. Und der Musikverleger Axel Sikorski sagte der FAZ: „Uns geht es um die gesetzliche Verpflichtung der Plattformen, angemessene Lizenzverträge mit den Rechteinhabern abzuschließen und dadurch Urheberrechtsverstöße zu unterbinden. Zurzeit gibt es nur geringe Zahlungen, von Youtube quasi aus Kulanz, nämlich ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“  Da liege es auf der Hand, dass diese Zahlungen dem Gebot der Angemessenheit nicht entsprächen. Tatsache sei, dass Youtube für Musik deutlich geringere Lizenzen zahle im Vergleich zu wesentlich kleineren Anbietern wie Spotify, wodurch den Rechteinhabern Millionenbeträge verlorengingen.

10. Ist der Urheberschutz in den USA nicht viel besser geregelt?

Aus der Perspektive von Providern wie Youtube und Facebook: ja. Nicht allerdings aus der Sicht der Urheber. Auch in den USA wird tagtäglich gegen Urheberrecht verstoßen. Allerdings gilt dort das Prinzip „Notice and Takedown“, ein Urheber muss einem Provider melden, dass seine Rechte verletzt wurden. Erst dann müssen Facebook, Youtube und Co. diese Inhalte entfernen. Die Aufgabe, diese Verstöße zu finden, liegt dort also beim Urheber. Es gilt also dort derzeit noch das gleiche Prinzip wie in Europa. Die neue Richtlinie, die anschließend noch von allen Mitgliedsländern der EU in nationales Recht übersetzt werden muss, soll dies beenden. Artikel 13 lässt dabei offen, wie die Provider dieser Aufgabe nachkommen.

Indem die EU den Schutz von geistigem Eigentum nun höher gewichten, setzt sie Anreize für die Kreation solcher Inhalte, da es nun eine größere Wahrscheinlichkeit gibt, dass die Urheber dafür entlohnt werden, wenn sie von Dritten im Netz verwendet werden. 

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