Suchmaschinen Autocomplete sorgt für Aufregung

In mehreren Ländern haben Nutzer Google verklagt, weil sie sich wie Bettina Wulff durch Autocomplete geschmäht sahen. Und sie gewannen. Ein Überblick über die Fälle

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Google's Autovervollständigung stößt Vielen sauer auf - Zuletzt bei Bettina Wulff Quelle: dapd

Seit es die Funktion Autocomplete gibt, wird um sie gestritten. Genau wie Bettina Wulff wollen viele Menschen nicht hinnehmen, was dort angezeigt wird. Autocomplete spiegelte nur wieder, was Menschen bei Google in die Suchmaske eingeben, argumentiert der Konzern. Man selbst habe darauf keinen Einfluss und wolle ihn daher auch nicht nutzen, um die Worte darin zu verändern. Doch teilen diese Auffassung längst nicht alle. Schon mehrfach haben Gerichte in verschiedenen Ländern Google angewiesen, seine Funktion Autocomplete zu zensieren und Wortkombinationen zu löschen. Anbei die Fälle:

Frankreich

Januar 2010: Das Weiterbildungszentrum Centre National Privé de Formation a Distance (CNFDI) klagt gegen Google, weil die Autovervollständigen-Funktion den Ausdruck arnaque (Betrug) zusammen mit seinem Namen anzeigt. In der ersten Instanz gewinnt Google, das Berufungsgericht aber gibt dem Kläger Recht. Begründung: Die Tatsache, dass Google Menschen über ein Formular die Möglichkeit gebe, beispielsweise Beleidigungen anzuzeigen, bedeute, dass menschlicher Einfluss auf die Wortvorschlagsliste möglich sei. Der Ausdruck sei beleidigend, müsse also entfernt werden.

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September 2010: Eine Privatperson klagt, weil im Zusammenhang mit ihrem Namen die Ausdrücke "Vergewaltiger" und "Satanist" in der Vorschlagsfunktion erscheinen. Derjenige ist wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden, hat dagegen aber Berufung eingelegt. Ein Gericht befindet, die Begriffe seien schmähend. Google muss eine symbolische Wiedergutmachung an den Kläger in Höhe von einem Euro zahlen. Außerdem muss der Konzern die Kosten des Verfahrens tragen.

Juni 2012: Google vergleicht sich mit sechs französischen Anti-Rassismus-Gruppen, die sich über den Ausdruck "Jude" beschweren, der bei verschiedenen prominenten Namen auftaucht. Offensichtlich suchen viele Franzosen danach, ob Prominente, darunter Präsident François Hollande, jüdischen Glaubens sind. Über den Inhalt des Vergleiches schweigen beide Seiten. Eine Klage dieser Gruppen wird damit abgewendet. Deren Argument lautet, in Frankreich sei es illegal, die Zugehörigkeit zu einer Religion oder Ethnie in einer Datenbank zu speichern.

Irland

November 2011: Die Besitzer eines Vier-Sterne-Hotels in Dundalk verklagen Google, weil zu ihrem Namen der Begriff receivership angezeigt wird, Konkursverwaltung. Dies lege nahe, sie seien in finanziellen Schwierigkeiten, was nicht stimme. Beide Seiten einigen sich auf einen Vergleich. Wie der aussieht, ist nicht bekannt. Google erklärt anschließend, man sei froh über das Ende des Falls. Im Übrigen sei man nicht verantwortlich für die Worte in dem Vorschlagswerkzeug, diese würden von den Nutzern eingegeben und durch verschiedene "objektive Faktoren" erzeugt.

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