
Dabei löst die elektronische Wahl, ganz gleich ob per E-Mail, per Smartphone oder über einen Wahlcomputer, etliche Probleme. Analphabeten wird das Wählen erleichtert, Unmengen an Wahlzetteln müssen nicht mehr über das ganze Land verteilt werden und das Auszählen der abgegebenen Stimmen ist per Mausklick möglich.
Entsprechend wird sich mit dieser Möglichkeit seit über 50 Jahren weltweit auseinander gesetzt. Zum Einsatz kam die elektronische Wahl bereits bei den Präsidentschaftswahlen 1964, allerdings nur in sieben US-Staaten. Lyndon B. Johnson ging damals als Sieger hervor.
Angewendet wurden „Direct Recording Electronic“-Wahlmaschinen, die Stimmen sammeln und automatisch auszählen. Das System kommt ebenfalls in Brasilien und Indien sowie in Venezuela zum Einsatz. Zeitweilig konnten auch in den Niederlanden über dieses System Stimmen abgegeben werden. Allerdings wurde die Technik wegen Unsicherheiten wieder abgeschafft. Auch in Großbritannien, der Schweiz, Kanada und Frankreich hat es schon Ansätze für die elektronische Wahl gegeben.
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Erfunden wurden die DRE in Brasilien, wo die elektronische Wahl auch heute flächendeckend möglich ist. DRE zählt zu vier verschiedenen Techniken, die derzeit weltweit im Einsatz sind. Neben den Brasilianern haben die Australier eine Open-Source-Software im Einsatz. Außerdem hat ein spanisches Startup namens „crypto-voting“ ebenfalls ein System entwickelt, das bisher aber nicht flächendeckend eingesetzt wird. In Europa ist Estland auf diesem Gebiet am weitesten. Hier ist das Internet-Voting überall möglich. Der Regierungspräsident des Landes kann sogar per Smartphone gewählt werden.
In Deutschland hat es Mitte der 2000er Jahre Vorstöße in Sachen e-Voting gegeben, die allerdings vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden. Der Gesetzgeber legte fest, dass der Wähler sich von der Transparenz der Wahl überzeugen können muss. „Diese Hürde ist derzeit kaum zu überwinden“, sagt Dieter Richter, Fachbereichsleiter bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Sein Institut war damals für die Überprüfung des Systems verantwortlich, aufgrund dessen Beurteilung das e-Voting vom Gericht abgelehnt wurde.
„Technisch lassen sich sicher Lösungen finden“, ist Richter überzeugt. Allerdings würden diese derzeit in Deutschland kaum verfolgt, da auch der Gesetzgeber keinen neuen Vorstoß wagt. „Bis zu Bundestagswahl im kommenden Jahr wird es sicher bei diesem Stand bleiben, sagt Richter.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes gilt für ausschließlich auf Bundesebene. Allerdings haben sich alle Länder dem Bund angeschlossen.