Oft ist es jedoch mit einem Facebook-Account nicht getan ist. Von Tumblr bis Youtube, von Pinterest bis google +, die Spuren, die wir heute im Netz hinterlassen sind vielfältig. Um Hinterbliebenen die Übersicht zu erleichtern und vor allem die Logins zu hinterlassen, ist es möglich gewissen Online-Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Vor allem amerikanische Portale wie Deathswitch, AssetLock oder Legacy Locker haben den Markt für sich erkannt. Diese Unternehmen bieten an, ein virtuelles Testament zu hinterlegen, in dem sämtliche wichtige Passwörter gespeichert werden können. Ein Service, von dem die Bundesverbraucherzentrale strikt abrät.
“Mit sensiblen und persönlichen Daten sollte unserer Meinung nach grundsätzlich sparsam umgegangen werden. Sie bei einem weiteren Anbieter zu hinterlegen, ist nicht unproblematisch”, sagt Katharina Maria Nocun, Referentin beim Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”. Denn durch das Nutzen der Dienstleister werden private Daten einem weiteren privaten Unternehmen zugespielt, ohne zu wissen, was mit diesen passiert. Besonders kritisch wird es, wenn die Unternehmen im Ausland angesiedelt sind, wo die Gesetzesgrundlage im Umgang mit Daten komplett anders geregelt ist als in Deutschland. “Wir raten dazu, frühzeitig beim Notar ein Testament zu machen, in dem auch der digitale Nachlass mit allen Zugängen geregelt ist”, sagt Nocun.
E-Mail-Accounts und Websites
Das gelte nicht nur für Social-Media-Seiten, sondern auch für das Erbe von Homepages und E-Mail-Accounts. Allerdings ist es besonders in diesen Fällen nicht einfach, pauschal Ratschläge zu geben. “Jeder Einzelfall muss gesondert angeschaut werden”, sagt Katharina Maria Nocun. Besonders kompliziert wird es, wenn ganze Firmen mit dazugehörigen Webseiten und E-Mail-Postfächern vererbt werden.
“Sobald das Erbe angetreten wird, greift auch das Haftungsrecht für die Homepage”, heißt es seitens der Verbraucherzentrale weiter. Entsprechend müsse schnell das Impressum aktualisiert und der Vertrag mit dem Provider genau geprüft werden.
Schwierig ist auch der Nachlass privater E-Mail-Accounts. “Hier greifen auch Persönlichkeitsrechte. Ohne klares Testament kann es für Angehörige schwierig werden, auf Postfächer zugreifen zu dürfen”, erklärt Nocun. Doch da nur in die Wenigsten ihr Postfach ausschließlich zur privaten Kommunikation nutzen, ist ein Zugang für die Erben oft von großer Bedeutung, “zum Beispiel um Rechnungen zu begleichen.”
Beglaubigte Papiere sind ein Muss
Eines bestätigen sowohl die Verbraucherzentrale als auch Jörg Eisfeld-Reschke: Egal ob Webside, E-Mail-Account oder Profilseite, wer nach dem Todesfall eines Angehörigen an diese privaten Zugänge kommen möchte, oder das Löschen eines Accounts wünscht, braucht vor allem eines: notariell beglaubigte Papiere, die den Tod der jeweiligen Person amtlich bestätigen. Erst nach Einreichen der beglaubigten Sterbeurkunde können die Spuren im Netz nach und nach gelöscht werden. Bei Facebook geht das hier.