Was mit Social Media Profilen nach dem Ableben passiert Wie das Internet den Tod verändert

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Mit einem Account ist es nicht getan

Zehn Fakten über das Erben
Die Postbank hat eine bundesweite Studie zum Thema Erbschaften durchgeführt. Dazu hat sie 1613 Personen in den neuen und alten Bundesländer befragt. Das Ergebnis: "Das Erbvolumen wird drastisch und auf ein historisches Niveau steigen", erklärt Retailvorstand Michael Meyer. Ein Blick auf die Fakten der Studie... Quelle: dpa
"Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen; der Name des Herr sei gelobt" steht in der Bibel, Hiob 1:21. Für künftige Erben heißt es: Gelobt sei der Verstorbene, denn er wird geben. Sehr viel sogar. Laut der Postbank-Erbschaftsstudie wird der Wert der künftigen Nachlässe von mindestens 100.000 Euro um fünfzig Prozent zunehmen. Jede fünfte Erbschaft wird dann mindestens einen sechsstellig Wert betragen. Bisher hatte der bisherige Wert von bis zu 25.000 Euro die knappe Mehrheit unter den Geldvermächtnissen. Quelle: dpa
Jeder zweite Bürger in Deutschland hat sich bereits damit beschäftigt, etwas zu vererben - exakt 57 Prozent der Bevölkerung. Ganz vorn dabei sind die Personen ab dem 65. Lebensjahr, die sich bis zu 86 Prozent mit dem Thema befasst haben. Auch an der Spitze: Selbstständige, Beamte, Verheiratete und Immobilienbesitzer. Quelle: dpa
Immobilienbesitzer dürften sich ganz besonders um ihre Hinterlassenschaft kümmern. Für die Nachkommen bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit, ein Eigenheim zu erben wird sich verdoppeln. Bisher dominierten Geld, Möbel und Schmuck bei den Erbschaften. Quelle: dpa
Somit werden Haus- und Grundbesitz in zwei von drei Erbfällen bei künftigen Erbschaften übergeben. Quelle: dpa
Die Postbank-Studie geht davon aus, dass nur zehn Prozent der Erb-Geber Streit unter den Erbenden erwartet. Weniger als tatsächlich Streit stattfindet - nämlich bei 17 Prozent der Erbfälle. Die Erben rechnen dagegen mit mehr Konflikt: 26 Prozent gehen von Streit aus. Gibt es mehr als 100.000 Euro zu erben, dürften die künftigen Nachlassempfänger Recht behalten: Bei 26 Prozent dieser Fälle gibt es jetzt schon Zank unter den Erben. Quelle: Fotolia
Dass die Erbgeber sich darum sorgen, zeigt die Zahl derer, die in Deutschland bereits ein Testament angefertigt haben. Bei Personen ab 65 Lebensjahre sind es schon 45 Prozent, die ein Testament geschrieben haben. Und bei denjenigen, die mindestens 100.000 Euro vererben wollen, liegt der Anteil bei 44 Prozent. Auch interessant: Etwa 18 Prozent der Personen ab 16 (!) haben schon ihren letzten Willen schriftlich niedergelegt. Quelle: dpa

Oft ist es jedoch mit einem Facebook-Account nicht getan ist. Von Tumblr bis Youtube, von Pinterest bis google +, die Spuren, die wir heute im Netz hinterlassen sind vielfältig. Um Hinterbliebenen die Übersicht zu erleichtern und vor allem die Logins zu hinterlassen, ist es möglich gewissen Online-Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Vor allem amerikanische Portale wie Deathswitch, AssetLock oder Legacy Locker haben den Markt für sich erkannt. Diese Unternehmen bieten an, ein virtuelles Testament zu hinterlegen, in dem sämtliche wichtige Passwörter gespeichert werden können. Ein Service, von dem die Bundesverbraucherzentrale strikt abrät.

“Mit sensiblen und persönlichen Daten sollte unserer Meinung nach grundsätzlich sparsam umgegangen werden. Sie bei einem weiteren Anbieter zu hinterlegen, ist nicht unproblematisch”, sagt Katharina Maria Nocun, Referentin beim Projekt “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”. Denn durch das Nutzen der Dienstleister werden private Daten einem weiteren privaten Unternehmen zugespielt, ohne zu wissen, was mit diesen passiert. Besonders kritisch wird es, wenn die Unternehmen im Ausland angesiedelt sind, wo die Gesetzesgrundlage im Umgang mit Daten komplett anders geregelt ist als in Deutschland. “Wir raten dazu, frühzeitig beim Notar ein Testament zu machen, in dem auch der digitale Nachlass mit allen Zugängen geregelt ist”, sagt Nocun.

E-Mail-Accounts und Websites

Das gelte nicht nur für Social-Media-Seiten, sondern auch für das Erbe von Homepages und E-Mail-Accounts. Allerdings ist es besonders in diesen Fällen nicht einfach, pauschal Ratschläge zu geben. “Jeder Einzelfall muss gesondert angeschaut werden”, sagt Katharina Maria Nocun. Besonders kompliziert wird es, wenn ganze Firmen mit dazugehörigen Webseiten und E-Mail-Postfächern vererbt werden.

“Sobald das Erbe angetreten wird, greift auch das Haftungsrecht für die Homepage”, heißt es seitens der Verbraucherzentrale weiter. Entsprechend müsse schnell das Impressum aktualisiert und der Vertrag mit dem Provider genau geprüft werden.

Schwierig ist auch der Nachlass privater E-Mail-Accounts. “Hier greifen auch Persönlichkeitsrechte. Ohne klares Testament kann es für Angehörige schwierig werden, auf Postfächer zugreifen zu dürfen”, erklärt Nocun. Doch da nur in die Wenigsten ihr Postfach ausschließlich zur privaten Kommunikation nutzen, ist ein Zugang für die Erben oft von großer Bedeutung, “zum Beispiel um Rechnungen zu begleichen.”

Beglaubigte Papiere sind ein Muss

Eines bestätigen sowohl die Verbraucherzentrale als auch Jörg Eisfeld-Reschke: Egal ob Webside, E-Mail-Account oder Profilseite, wer nach dem Todesfall eines Angehörigen an diese privaten Zugänge kommen möchte, oder das Löschen eines Accounts wünscht, braucht vor allem eines: notariell beglaubigte Papiere, die den Tod der jeweiligen Person amtlich bestätigen. Erst nach Einreichen der beglaubigten Sterbeurkunde können die Spuren im Netz nach und nach gelöscht werden. Bei Facebook geht das hier.

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