




Doch Nutzer verschenken nicht nur alle ihre Inhalte an das Unternehmen aus Kalifornien. „Auch jeder Teilnehmer von WhatsApp kann auf die Beiträge zugreifen“, sagt Becker. „Die Lizenz endet erst, sobald die Nutzer eine Mitteilung von dem WhatsApp-Service entfernen oder löschen“. Auch die eigenen Kontakte sind nicht vor dem Datenhunger des Unternehmens geschützt. Schon im dritten Absatz der Rechteliste stimmen die Nutzer zu, dass WhatsApp Zugriff auf die eigene Kontaktliste und das Adressbuch nehmen darf, um dort Telefonnummern anderer Benutzer zu finden und zu verfolgen.
Außerdem verpflichten sich die Nutzer zur strengen Sorgfalt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material oder gar Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht, ist dafür allein verantwortlich und muss mit entsprechenden Haftungsansprüchen rechnen. Nutzer verpflichten sich auch Persönlichkeitsrechte zu wahren und sich an Datenschutzvorgaben zu halten. „Unwahrheiten oder Falschdarstellungen“ sind ebenso verboten wie alles „beleidigende“ und „obszöne“ Material, „Werbung“ oder „Computerviren“. „WhatsApp versucht, alle Ansprüche aus unrechtmäßigen Beiträgen abzuwehren“, sagt Becker.
Die Abtretung der Rechte erscheint so heikel, dass das Unternehmen beim Datenschutz eine Altersschranke einfügt und erklärt, keine Informationen von Nutzern unter 16 Jahren zu verbreiten. Im viertletzten Absatz der Erklärung heißt es:
„Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann benutzen Sie bitte nicht den WhatsApp-Service oder greifen auf die WhatsApp-Website zu, nicht zu irgendeiner Zeit oder in irgendeiner Art und Weise“. („If you are under 16 years of age, then please do not use the WhatsApp Service or access the WhatsApp Site at any time or in any manner”). Eine erstaunliche Aussage eines Internetservices, der vor allem von Kindern genutzt wird.
Digitale Welt
Der Schutz von Jugendlichen ist ohnehin nach deutschem Recht gegeben. „Jugendliche können natürlich nicht alle von WhatsApp gewünschten Rechtsübertragungen vornehmen“, sagt Becker. „In den Bedingungen sind deshalb auch Jugendschutzhinweise enthalten, die das deutsche Recht ohnehin vorgibt“. Wenn ein Kind etwa ein Bild eines anderen Kindes hochladen würde, was daraufhin irgendwann einmal in einer von WhatsApp bestückten Werbung auftaucht, könnte das Kind dafür nicht belangt werden. „In solchen Fällen müsste sich WhatsApp absichern, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt sind“, sagt Becker.
Auch wenn Nutzer im Kleingedruckten versichern, dass sie alle Rechte besitzen, erlöschen bei weiterer Verwendung der Inhalte nicht alle Prüfungspflichten von WhatsApp. „Betroffene können auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach deutschem Recht pochen“, sagt Becker. „Neben der Frage des geltenden Rechts ist es aber auch eine Frage der Durchsetzbarkeit“. Das Unternehmen sitzt in den USA, viele dürften hohe Anwaltskosten schrecken.