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Experte Von Weizsäcker: Energie-Einspeise-Gesetz ist verfassungwidrig

Der Ökonom Carl Christian von Weizsäcker, der das Wirtschaftsministerium in Energiefragen berät, hält das Energie-Einspeise-Gesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig.

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Carl Christian von Weizäcker

Ähnlich wie beim Kohlepfennig müsse eine vom Staat gewollte Subvention über Steuern finanziert und könne nicht allein den Stromverbrauchern übertragen werden. „Eine Anschubfinanzierung kann sinnvoll sein. Nur sollte man die Finanzierung dann über den Staatshaushalt laufen lassen“, sagte von Weizsäcker der WirtschaftsWoche. „So wie bei der Kernenergie. Da hat der Bund praktisch sämtliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finanziert und es den Kraftwerksherstellern so ermöglicht, rentable Anlagen anzubieten. Die Förderung der erneuerbarer Energien hingegen ist eigentlich nicht verfassungskonform, denn sie ist eine Steuer für die Stromverbraucher, die am Staatshaushalt vorbeigelenkt wird“, bemängelt von Weizsäcker. „Das gleiche Manko hatte der in den Sechzigerjahren eingeführte Kohlepfennig, den auch am Haushalt vorbei einseitig nur die Stromkunden zahlen mussten. Es hat sich zwar noch niemand getraut, das EEG für verfassungswidrig zu erklären. Aber es ist das gleiche Finanzierungsschema wie beim Kohlepfennig. Und der wurde für verfassungswidrig erklärt.“

Heute bestehe die ungewöhnliche Situation, dass selbst regenerative Energien unterschiedlich stark gefördert werden. „Es gäbe eine Fülle von Möglichkeiten, über eine echte Klimapolitik und durch einen Zertifikatehandel für fairen Wettbewerb zu sorgen. Aber diese Energien müssten sich am Markt bewähren und wären nicht durch einen Heiligenschein geschützt. Stattdessen haben wir heute die Situation, dass ein Energieträger umso höher subventioniert wird, je ineffizienter er ist“, kritisiert von Weizsäcker.

„Solarstrom beispielsweise wird deutlich höher subventioniert als die Windenergie, obwohl der Klimaeffekt gleich groß ist und der Strom aus Sonnenenergie in unseren Breitengraden niemals wirtschaftlich sein wird. Unter fiskalisch-ökonomischen Gesichtspunkten sollten alle erneuerbaren Energien gleiche Startbedingungen haben. Auch die Zwangsernährung mit Biosprit ist abzulehnen.“

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