Bei Separatorenfleisch handelt es sich um Reste, die maschinell vom Knochen abgelöst werden. Es ist besonders billig und findet vor allem in Würsten seinen Einsatz - das ist zulässig, solange die Waren entsprechend gekennzeichnet werden. Mindestens 70.000 Tonnen davon werden in Deutschland pro Jahr verarbeitet. Doch laut Foodwatch können die zuständigen Behörden keine Auskunft darüber geben, in welchen Lebensmitteln das Separatorenfleisch landet, ob es hygienisch einwandfrei verarbeitet und auch entsprechend gekennzeichnet wurde.
Die Organisation hat daher am Montag offiziell eine Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission eingelegt. Es fehle offenbar an der Umsetzung wirksamer Kontrollmaßnahmen, damit Verbraucher nicht getäuscht werden. Zu diesen sei die Bundesrepublik aber nach EU-Recht verpflichtet.
"70.000 Tonnen Separatorenfleisch verschwinden Jahr für Jahr im Nirwana, ohne dass deutsche Behörden in der Fleischbranche durchgreifen, um geltendes Recht durchzusetzen“, erklärte Luise Molling von Foodwatch. Verbraucher hätten das "Recht zu erfahren, wenn ihnen Separatorenfleisch vorgesetzt wird.“
Denn obwohl massenhaft billiges Restfleisch verarbeitet wird und auch im Endprodukt deklariert werden muss, findet sich auf Produkten im Einzelhandel so gut wie nie ein entsprechender Hinweis. Die 70.000 Tonnen Separatorenfleisch würden nach Berechnungen des Vereins für die Herstellung von rund zwei Milliarden Bockwürsten ausreichen. Die verantwortlichen Stellen hätten offenbar keinerlei Informationen darüber, wo, von wem und in welchen Produkten das billige Restfleisch den Verbrauchern untergejubelt werde, so Foodwatch.
Zwar ist die Verwendung von Separatorenfleisch nach derzeitigem Kenntnisstand gesundheitlich unbedenklich. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte es bereits während der BSE-Krise, in deren Folge Separatorenfleisch von Rindern nicht mehr verwendet werden darf. Von Schweinen und Geflügel darf das Separatorenfleisch, das unter großem Druck mit Maschinen vom Knochen gelöst wird, weiter verwendet werden. Lebensmittelrechtlich handelt es sich bei der teigähnlichen Masse nicht um "Fleisch" sondern um die eigene Kategorie "Separatorenfleisch".
Für die Lebensmittelhersteller ist die Verlockung des Einsatzes groß, denn das minderwertige Fleisch ist laut Foodwatch zwei bis fünf Mal billiger als gewachsenes Muskelfleisch. In der Vergangenheit habe es immer wieder Betrugsfälle gegeben, bei denen das Separatorenfleisch ohne entsprechende Kennzeichnung in den Handel kam. Die zerkleinerten, abgeschabten Sehnen- und Muskelreste sind ähnlich wie Hackfleisch besonders anfällig für Verderb. Daher müssen die Verarbeitungs- und Behandlungsschritte besonderen hygienischen Bedingungen genügen. Foodwatch fordert daher vollständige Transparenz für Verbraucher über die gesamte Verarbeitungskette bis zum Produkt.