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DNA-Analyse 3.0 Umstrittenes Täterprofil aus dem Labor

Eine neue DNA-Analysemethode könnte bislang ungeklärte Mordfälle aufklären und Hinweise auf Aussehen und Herkunft eines Täters liefern. Doch in Deutschland ist dies noch verboten.

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Untersuchung einer DNA-Probe: Durch eine neue Analysetechnik lassen sich Aussagen über Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie die geographische Herkunft eines Täters treffen. Quelle: dpa

Düsseldorf Es war der Mord an Marianne V., der die Niederlande zum Umdenken brachte. Das 16-jährige Mädchen war 1999 in der Nähe eines Asylbewerberheims in Nordholland vergewaltigt und ermordet worden. Prompt gerieten drei Asylbewerber unter Verdacht. Rechtspopulisten heizten die Stimmung an, die fast in Gewalt umschlug.

Der Mord wurde nicht aufgeklärt und blieb jahrelang ein „Cold Case“ – bis ein Wissenschaftler, auf eigene Faust und ohne Rechtsgrundlage, die Spuren 2012 einer neuartigen DNA-Analyse unterzog. Dabei fand er heraus, dass die Täter-DNA einem Mittel- oder Nordeuropäer zuzurechnen ist. Die Asylbewerber waren entlastet.

Schließlich wurde der friesische Bauer Jasper C. festgenommen, überführt und verurteilt. Ihm wurde die neue DNA-Analyse 3.0 zum Verhängnis, die sogenannte Phänotypisierung: Sie lässt unter bestimmten Umständen Aussagen über Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie die geographische Herkunft des Verdächtigen zu. Ein Täterprofil aus dem DNA-Labor.

Der Fall habe dafür gesorgt, dass die neue Methode in den Niederlanden inzwischen anerkannt und zugelassen ist, berichtet die Anthropologie-Professorin Amade M'charek von der Universität Amsterdam jüngst bei einer Fachtagung in Düsseldorf. Das neue DNA-Täterprofil kann die Gruppe der Verdächtigen eingrenzen, auch wenn die DNA des Täters unbekannt und nicht in einer Datenbank gespeichert ist. Die herkömmliche DNA-Analyse läuft in solchen Fällen ins Leere.

Methode unter Diskriminierungsverdacht

Doch die neue Methode steht unter Diskriminierungsverdacht. Weist die DNA auf einen Täter einer ethnischen Minderheit hin, ist das zwar ein wertvoller Hinweis für die Ermittler, bringt diese Gruppe aber leicht in Verruf.

Eine Gruppe Freiburger Wissenschaftler kritisierte, der Nutzen der Methode sei nicht so groß wie behauptet. Besonders schwierig sei die Bestimmung einer Herkunft aus dem Nahen und Mittleren Osten.

Außerdem handele es sich um Wahrscheinlichkeitsaussagen mit entsprechender Fehleranfälligkeit. Dem halten Molekularbiologen entgegen, dies treffe auf Zeugenaussagen in viel größerem Ausmaß zu.

Der Kölner Molekulargenetiker Peter Schneider etwa ist für den Einsatz des DNA-Täterprofils. Er führt den Fall Eva Blanco an, die 1997 in einem Ort bei Madrid einem Sexualmord zum Opfer fiel. Zwar gab es Spermaspuren, aber der Täterkreis konnte zunächst nicht eingegrenzt werden.

Der Fall blieb lange ungeklärt – bis 2015 ein DNA-Täterprofil erstellt wurde. Dabei kam heraus, dass der Mörder mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nordafrika stammt.

Das grenzte den Täterkreis auf die 300 Männer der marokkanischen Minderheit des Ortes ein. Bei einem Massen-Gentest war zwar nicht der Täter unter den Freiwilligen, die eine Speichelprobe abgaben, aber zwei seiner Brüder, wie anhand ihrer sehr ähnlichen DNA schnell klar war. Der Täter wurde daraufhin in Frankreich verhaftet, wohin er sich nach dem Mord abgesetzt hatte.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Einführung der erweiterten DNA-Analyse vor, wie der Bioethiker Dieter Sturma aus Bonn berichtet. Die Initiative mehrerer Bundesländer, das DNA-Täterprofil auch in Deutschland zuzulassen, sei aber derzeit irgendwo im Gesetzgebungsverfahren steckengeblieben. Außerdem fehle im Koalitionsvertrag die aus Sicht vieler Experten wichtigste Kategorie – die biogeographische Herkunft.

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