Fliegende Helfer Drohnen können mehr als Krieg

Drohnen filmen bei Demonstrationen, überwachen Solarparks und helfen bei der Wartung von Stromtrassen. Längst werden die kleinen Roboter auch außerhalb des Militärs eingesetzt. Wenn die Flugrechte in Zukunft gelockert werden, geht es erst richtig los.

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Der US-Internetriese Google kauft den Drohnen-Hersteller Titan Aerospace. Die Nachricht hat gesessen. Titan Aerospace entwickelt Drohnen, die in 20 Kilometern Höhe, fünf Jahre lang kreisen und funken können - ohne Zwischenlandung. Google will damit das Internet per Funk in die entlegenen Orte der Welt bringen. Das klingt nett. Aber in Wahrheit können wir uns heute noch nicht ausmalen, was Google mit damit anstellen kann.

Das Google-Engagement hat selbst Stefan Levedag überrascht. Levedag leitet das Institut für Flugsystemtechnik am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig. „Damit kann Google ein Netzwerk aus hochfliegenden Drohnen konstruieren, das ähnlich wie ein Satellitennetzwerk funktionieren würde“, sagt er. Die Daten, die darüber versendet werden, wären dem Zugriff von Außenstehenden entzogen. Auch Staaten hätten keinen Zugriff darauf. Noch hat Google dafür keine Fluggenehmigung – noch.

Die unbemannten Flugzeuge waren bisher hauptsächlich als militärische Waffen bekannt. Schon 2002 setzten die USA beim Anti-Terroreinsatz in Afghanistan und im Jemen Drohnen ein. Auch die Bundeswehr verfügt bereits lange vor dem Euro-Hawk-Debakel über unbemannte Aufklärungssysteme. Doch fernab der Kriegstechnik werden Minidrohnen längst auch im zivilen Bereich eingesetzt. Die ersten elektrisch betriebenen Drohnen, je nach Bauart sogenannte Quattro-, Okto-, oder Hexakopter, wurden vor ungefähr zehn Jahren gebaut.

Drohnen bei der Polizei oder zur Überwachung von Hochspannungsmasten

In einigen Branchen sorgen diese zivilen Drohnen bereits für Kostenreduktion. Denn die sie sind billiger und flexibler als Hubschrauber. So setzt etwa die RWE-Tochter Westnetz bereits seit einem Jahr einen Hexakopter für Wartungsarbeiten an ihren Hochspannungsmasten und Photovoltaik-Anlagen ein. Dafür hat Westnetz vier Piloten ausgebildet. Mit einer Wärmebildkamera, die an den Flugkörpern angebracht ist, untersuchen die Betreiber die Materialabnutzung ihrer Anlagen. Abschnitte, die keinen Strom mehr produzieren, werden so leicht erkannt. Die Kostenersparnisse kann RWE zu diesem Zeitpunkt noch nicht beziffern, aber klar ist: Ohne die Drohne müsste Westnetz eine Anlage einen ganzen Tag lang stilllegen. Jetzt wird der Netzabschnitt innerhalb einer Stunde abgeflogen. Auch die Polizei nutzt Drohnen, um Großereignisse, wie Demonstrationen zu überwachen. Film- und TV-Produzenten ersetzen mit den unbemannten Flugkräften den Kamerakrane und den Helikopter.

Der Kampf mit der Bürokratie

Der Sprecher des deutschen Dachverbandes für Unbemannte Luftfahrzeuge (UAV DACH), Bernhard von Bothmer, glaubt, dass noch weitere Branchen von den Drohnen profitieren könnten. Doch die Regelung der Flugrechte behindere derzeit noch einige Vorhaben: Laut dem Bundesverkehrsministerium ist der Betrieb „von unbemannten Luftfahrtgeräten außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder mit einer Gesamtmasse von über 25 Kilogramm grundsätzlich verboten". Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter und der Flug darf ohne Sondergenehmigung nicht über Menschen stattfinden. „Gerade bei der Wartung von industriellen Anlage, wie zum Beispiel bei Überlandleitungen, müssen wir deshalb noch Hubschrauber einsetzen, weil Drohnen-Flüge außerhalb der Sichtweite nicht erlaubt sind“, sagt von Bothmer.

Bevor eine Drohne starten kann, muss sich der Pilot außerdem erst einmal durch Papierberge kämpfen: Die Aufstiegserlaubnis erteilen die Luftfahrtbehörden der Bundesländer. Deren Regeln weisen nochmals feine Unterschiede bei den technischen Vorschriften auf. So musste auch RWE Fluggenehmigungen von vier Bundesländern einholen, bevor die erste Drohne fliegen konnte. Hinzu kommt, dass RWE in bebauten Gebieten jeden einzelnen Flug bei den Ordnungsämtern anmelden muss.

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