Lebensmittel Foodwatch kritisiert Werbung mit Vitaminen

Nur weil in einem Lebensmittel Vitamine sind, heißt das noch nicht, dass es auch gesund ist. Die Verbraucherschützer von Foodwatch beklagen die Irreführung der Konsumenten durch die Werbung.

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Foodwatch beklagt Irreführung von Konsumenten. Quelle: dpa

Die Werbung für manche Fruchtgummis, Energydrinks oder Milchgetränke passt den Verbraucherschützern von Foodwatch gar nicht. Beim Einkauf werde man mit Gesundheitsversprechen gelockt, dabei versteckten sich hinter den Verpackungen häufig alles andere als ausgewogene Lebensmittel. Was überhaupt ein ausgewogenes Lebensmittel ist und wie Hersteller auf die Vorwürfe reagieren:

Was genau kritisiert Foodwatch?

Die Verbraucherorganisation stört sich an der Werbung mit Vitaminen. Viele Lebensmittel würden nur mit Vitaminen aufgebessert, um den Produkten einen gesunden Anstrich zu verleihen, moniert Foodwatch. Das führe Verbraucher in die Irre. Nach einer Untersuchung der Verbraucherschützer entsprechen 190 von 214 Lebensmitteln, die mit Vitaminen beworben werden, nicht dem, was die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter einer „ausgewogenen Ernährung“ verstehe. „Mit Vitaminwerbung werden Verbraucher bewusst in die Irre geführt und ihr Bemühen um eine gesunde Ernährung torpediert“, kritisiert Foodwatch-Expertin Michaela Kruse.

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Brot macht dick und ist ungesundGerade für die Verfechter kohlehydratarmer Nahrung steckt der Teufel im Brot: Es mache dick und trage sogar Mitschuld an Diabetes. Das ist so allerdings nicht richtig: Gerade Vollkornbrot (echtes Vollkornbrot, kein mit Malz eingefärbtes Weißbrot) hat sehr viel Ballaststoffe. Die sind gesund und machen satt. Außerdem liefert es verschiedene Vitamine sowie Iod, Flur, Magnesium und Zink. Quelle: dpa
"Light", "Leicht" oder "Fettarm" - das ist gut für die schlanke LinieDie Lebensmittelindustrie hat den Trend zu bewusster Ernährung entdeckt und nutzt ihn mit Fitness- und Wellness-Begriffen gezielt aus. Doch die Verbraucherorganisation Foodwatch warnt: Oft werden so Lebensmittel beworben, die alles andere als kalorienarm sind. Der Verein hat das Nährwertprofil von sogenannten Fitness-Müslis, Wellness-Wasser oder Joghurt-Drinks überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die scheinbar "gesunden" Lebensmittel Softdrinks oder Fast-Food-Snacks beim Zucker-, Salz- oder Fettgehalt oftmals in nichts nachstehen. Bei fettarmen Produkten wird der Geschmacksmangel häufig durch zahlreiche andere Inhaltsstoffe, etwa Stärke und Zucker, ausgeglichen - der Kaloriengehalt unterscheidet sich kaum, ist manchmal durch den hohen Zuckergehalt sogar höher - und gesund ist das Light-Produkt noch lange nicht. Quelle: dpa
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Welche Standards setzt die WHO?

Foodwatch bezieht sich in seiner Kritik auf Kriterien, die die WHO in Europa Anfang 2015 für eine ausgewogene Ernährung vorgestellt hat. Dabei geht es etwa um Anteile von Fett, Zucker oder Salz. Die WHO-Grenzwerte gelten allerdings für Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet. Übergewicht und Adipositas sollten damit verhindert werden. Die Standards sind sehr streng. Danach darf etwa auch Saft gegenüber Kindern überhaupt nicht beworben werden. Milchgetränke sollen einen Anteil von 2,5 Gramm Fett pro 100 Gramm nicht überschreiten.

Was fordert Foodwatch?

Ein Gesetz, das sogenannte Nährwertprofile einführt. Damit würden Grenzwerte etwa für Fett, Zucker oder Salz festgelegt. Nur Lebensmittel, die diese Werte nicht überschreiten, sollen mit Gesundheitsbotschaften beworben werden dürfen. Bei den Grenzwerten orientiert sich Foodwatch an den WHO-Kriterien. Die Forderung nach Nährwertprofilen unterstützen auch die Verbraucherzentralen.

Hinter welchen Bezeichnungen sich Zucker versteckt

Gibt es bereits Gesetze, die in eine ähnliche Richtung gehen?

Ja. Die Europäische Union hat 2012 Regeln zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen („Health Claims“) aufgestellt. Danach dürfen Lebensmittel nur mit wissenschaftlich belegten Gesundheitsversprechen angepriesen werden. Für die Werbeaussagen braucht es zudem eine Zulassung.

Ist die Kritik neu?

Nicht unbedingt, Lebensmittel mit versprochenem Extra-Nutzen für die Gesundheit stehen bei Verbraucherschützern schon seit längerem in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierte 2015 nach einer Stichprobe, dass gesundheitsbezogene Aussagen teils über die EU-weit erlaubten Formulierungen hinaus verstärkt würden.

Was steckt in unserem Essen?
Gestreckter KaffeeUm mehr Geld zu verdienen kommt es immer wieder vor, dass Hersteller ihren Kaffee strecken. Dafür mischen sie laut einer NDR-Reportage den gemahlenen Bohnen zu etwa zehn Prozent den Stoff Maltodextrin bei. Dabei handelt es sich um eine Zuckerart, die in der Lebensmittelindustrie als günstiger Füllstoff eingesetzt wird. Auch Karamell wird zum Strecken verwendet. Kunden sollten im Supermarkt bei der Aufschrift "Melange" hellhörig werden. Auch im Kleingedruckten geben die Hersteller an, ob sie das Produkt gestreckt haben. Damit gibt es keine rechtlichen Konsequenzen. Quelle: dpa
Ewig frisches FleischSeit Tagen liegt das Hackfleisch im Kühlschrank und noch immer sieht es frisch aus. Die Lebensmittelindustrie macht es möglich, indem sie einfach ein Gasgemisch mit viel Sauerstoff in die Verpackung pumpt. Dadurch bleibt das Fleisch optisch frisch. Am Geschmack lässt sich das Alter dann aber doch erkennen. Das Max-Rubner-Institut hat herausgefunden, dass derartig behandelte Ware ranzig schmeckt. Außerdem soll das Gasgemisch das Wachstum bestimmter Bakterien fördern. Quelle: dpa
Gefärbte OlivenIm Handel werden sowohl schwarze als auch grüne Oliven vertrieben. Schwarze Oliven gelten dabei als besondere Delikatesse, da sie schon reif und damit vollmundiger im Geschmack sind. Die grünen Oliven sind noch sehr jung und damit eher herb und säuerlich im Geschmack. Weil sich die schwarzen Exemplare besser verkaufen lassen, sind findige Hersteller auf die Idee gekommen, grüne Oliven einfach schwarz zu färben. Rein optisch ist es sehr schwer die echten von den gefälschten schwarzen Oliven im Glas unterscheiden zu können. Wer wissen will, welche Oliven er kauft, muss einen Blick auf die Zutatenliste werfen. Sind die Stabilisatoren Eisen-2-Gluconat oder Eisen-2-Lactat aufgelistet, handelt es sich um Trickserei. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Natürliche AromenVielen Verbrauchern ist es wichtig, dass in Produkten keine oder zumindest wenig Chemie enthalten ist. Wer aber darauf vertraut, dass in einer Erdbeermarmelade mit "natürlichen Aromen" nur Erdbeeren und Zucker enthalten sind, der kann sich täuschen. Natürliche Aromen können nämlich auch pflanzliche Öle sein, die dem Obstgeschmack nahe kommen. Quelle: dpa
PestoSo beklagt die Verbraucherorganisation Foodwatch, dass beispielsweise im Pesto Verde der Marke Bertolli (Unilever) Cashewnüsse, Pflanzenöl, Aroma und Säuerungsmittel enthalten sind. Dabei wirbt Unilever mit "original italienischer Rezeptur", "nur die besten Zutaten", "feinstes Bertolli Olivenöl" und Pinienkernen. Mehr als ein Fingerhut voll Olivenöl muss aber gar nicht drin sein und auch die teuren Pinienkernen müssen nur zu einem geringen Teil enthalten sein. Quelle: Fotolia
PuddingAuch im Pudding muss nicht drin sein, was draufsteht: So reicht es beispielsweise, wenn im Schokoladenpudding ein Prozent echtes Kakaopulver enthalten ist. Der Rest darf eine bunte Mischung aus Aromen, Zucker, Fett und Gelatine sein. Nur wenn weniger als ein Prozent Kakao - also Schokolade - im Schokopudding ist, muss das entsprechend deklariert werden. Quelle: dpa/dpaweb
FruchtsaftgetränkeAuch bei Fruchtsäften müssen Verbraucher aufmerksam sein. Nur, wenn auf der Packung "Fruchtsaft aus 100 Prozent Frucht" steht, ist tatsächlich nichts anderes drin. Die deutsche Fruchtsaftverordnung erlaubt allerdings auch die Verwendung von Fruchtsaftkonzentrat und 15 Gramm zusätzlichem Zucker pro Liter Saft. Saft aus Zitronen, Limetten, Bergamotten und schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren darf mehr Zucker zugesetzt werden. Beim Fruchtnektar handelt es sich dagegen um eine Mischung aus Fruchtsaft und/oder Fruchtmark, Wasser und Zucker. Der Fruchtanteil beträgt 25 bis 50 Prozent. Noch niedriger ist der Fruchtanteil bei Fruchtsaftgetränken: Bei Orangensaft liegt dieser bei sechs Prozent, bei Traubensaft und Apfelsaft bei 30 Prozent. Bei Eistees reicht es, wenn Obst auf der Packung abgebildet ist, enthalten sein muss keins. So beanstandet Foodwatch den Pfanner-Eistee "Zitrone-Physalis", in dem die Menge an Physalis ist so gering ist, dass sie nicht einmal deklariert werden muss. Im zwei-Liter-Karton sind außerdem enthalten: 44 Stück Würfelzucker, 15 Prozent gelber Tee, Aromen und E330 (Zitronensäure). Quelle: dapd

Was sagt die Industrie zur Kritik von Foodwatch?

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) wies den Vorwurf der Irreführung zurück. Verbraucher könnten die genaue Zusammensetzung eines Produkts stets in der Zutatenliste nachlesen, die auf der Verpackung aufgedruckt sei, teilte BLL-Chef Christoph Minhoff mit. Hersteller könnten deshalb gar nicht mit zugesetzten Vitaminen über den eigentlichen Inhalt hinwegtäuschen.

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