Masernfälle in Deutschland steigen Die größten Mythen über das Impfen

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Eine staatlich verordnete Impfpflicht?

Die am häufigsten falsch behandelten Krankheiten
Platz 10: Uterus myomatosusKnapp zwei Drittel aller Fehler, die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer anerkannt wurden, ereigneten sich in Krankenhäusern. Auf Platz 10 der dort am häufigsten fehlbehandelten Krankheiten ist Uterus mymatosus. Dahinter verbergen sich Myome der Gebärmutter, die am häufigsten gutartigen Tumore bei Frauen. 21 Mal behandelten Krankenhaus-Ärzte diese Krankheit vergangenes Jahr falsch.Woran die zahlreichen Fehler in Krankenhäusern liegen, hat die WirtschaftsWoche bereits im April analysiert. Quelle: Fotolia
Platz 9: Gallenstein23 Mal wurden in Krankenhäusern Gallensteine, also Cholelithiasis, falsch behandelt. Quelle: Fotolia
Platz 8: Oberflächliche VerletzungenWunden und Schrammen wurden in deutschen Krankenhäusern 26 mal falsch behandelt – womit sie auf Platz 8 landen. Bei Fehlbehandlungen in Arztpraxen erreichen oberflächliche Verletzungen Platz 10. Niedergelassene Ärzte behandelten sie nur zehn Mal falsch. Quelle: REUTERS
Platz 7: HandfrakturKnochenbrüche an der Hand behandelten Krankenhausärzte vergangenes Jahr 30 Mal falsch. Damit erreichen Handfrakturen Platz 7. Bei Fehlbehandlungen durch niedergelassene Ärzte erreichen Handfrakturen Platz 8. Sie behandelten diese Knochenbrüche zwölf Mal falsch. Quelle: dapd
Platz 6: Schulter- und OberarmfrakturNur einmal mehr fuschten Krankenhaus-Ärzte bei Brüchen an Schulter und Oberarm: Hier gab es 31 Fehlbehandlungen. Bei niedergelassenen Ärzten kommen  Fuschereien in diesem Bereich gar nicht in den Top 10 vor. Quelle: Fotolia
Platz 5: Unterschenkel- und SprunggelenkfrakturGanze 21 Mal häufiger wurden Brüche an Unterschenkel- und Sprunggelenken falsch therapiert. Hier gab es in deutschen Krankenhäusern 52 Fehlbehandlungen. In Praxen gab es bei Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen sogar mit 15 Fällen die zweithäufigsten Fehlbehandlungen. Quelle: dpa-tmn
Platz 4: OberschenkelfrakturMit 63 Fuschereien in Krankenhäusern landen Oberschenkelfrakturen auf Platz 4. In niedergelassenen Praxen kommen Oberschenkelfrakturen nicht in den Top 10 der Fehlbehandlungen vor. Quelle: dpa

4. "Eine Krankheit zu durchleben stärkt den Körper"

Gerade in anthroposophischen Kreisen gelten Krankheiten als Wert an sich, die den Körper stärken und reinigen. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es aber keinerlei Beleg dafür, dass der Körper an einer Krankheit wächst, sagen Impfbefürworter wie Hengel, der auch Mitglied der vom Robert Koch-Institut einberufenen Ständigen Impfkommission (STIKO) ist. Denn wer sich mit Masern oder irgendeiner anderen ansteckenden Krankheit infiziert und es ohne Schaden überlebt, sei anschließend nicht gestärkt oder gereinigt, sondern lediglich immun gegen eine weitere Maserninfektion - "nicht mehr und nicht weniger".

5. "Eine staatlich verordnete Impfpflicht grenzt an Körperverletzung"

Auch wenn die Wissenschaftler sich darüber einig sind, dass der Nutzen von Impfungen die Risiken bei Weitem überwiegt - eine Impfpflicht, wie sie bis zur weltweiten Ausrottung der Pocken im Jahr 1979 galt, ist dennoch eine rechtlich heikle Sache. Denn in Deutschland schützt das Grundgesetz das Recht jedes Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit. Das heißt im Zweifelsfall, dass jeder auch ein Recht darauf hat, nicht geimpft zu werden.

Gerade die Pockenimpfpflicht, die 1807 in Bayern und nach einer Pockenepidemie mit 125.000 Toten 1874 in ganz Deutschland eingeführt wurde, ist eine der Ursachen der tief verwurzelten Angst vor Impfungen. Denn tatsächlich war dieser Impfstoff alles andere als gut verträglich. Solange die Gefahr der tödlichen Seuche aber noch bestand, war eine generelle Impflicht verfassungsgemäß, wie das Bundesverwaltungsgericht 1959 entschied. Demnach hat jeder Bürger ein Recht auf Impfung, auch die Kinder von impfkritischen Eltern.

Für Beda Stadler, den Direktor des Instituts für Immunologie der Universität Bern, ist das gut so: "Die Kinder entscheiden nicht selber, allenfalls krank zu werden, sondern ihre Eltern. Das ist eine Zumutung." Was ihn zudem stört: "Wir haben schlicht die Freiheit nicht, einen anderen Menschen mit einer ansteckenden Krankheit zu beglücken." Wer das in Kauf nehme, handle "unverantwortlich und egoistisch".

Wollte Bundesgesundheitsminister Bahr nun eine Impfpflicht für die Masern einführen, um die Bürger zur Räson zu bringen, könnte er sich auf das Infektionsschutzgesetz berufen, erläutert Ulrich Gassner, der Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheit- und Medizinrecht an der Universität Augsburg. Das ermächtige ihn, durch Rechtsverordnung mit Bundesrats-Zustimmung anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben, wenn eine Epidemie drohe.

Das Ziel, die Masern weltweit auszurotten, reiche aber nicht als Begründung, sagt Gassner. Er empfiehlt deshalb eine "starke demokratische Legitimation", etwa durch einen Parlamentsbeschluss.

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