Zivilschutzexperte zum Coronavirus „Wir können die Welt nicht anhalten“

Quelle: dpa

Der Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus läuft. Wie Risiken und Nutzen einzelner Maßnahmen abgewägt werden, erklärt Benno Fritzen, einer der führenden Zivilschutzexperten in Deutschland.

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Benno Fritzen, 63, ist einer der führenden deutschen Zivilschutzexperten. Er war mehr als zehn Jahre Vorsitzender des Arbeitskreises Zivil- und Katastrophenschutz der deutschen Berufsfeuerwehren und bis 2017 Chef der Feuerwehr Münster.

WirtschaftsWoche: Herr Fritzen, vor einer knappen Woche Tagen lag die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten in der Bundesrepublik noch bei gut 250. Heute, fünf Tage später, hat sich die Zahl verfünffacht. Ist ein Ende dieser Entwicklung kurzfristig abzusehen?
Benno Fritzen: Ich bin Katastrophenschützer und nicht Mediziner oder Virologe. Doch nach Einschätzung der Fachleute aus diesen Disziplinen ist davon auszugehen, dass wir weder den Höhepunkt der Epidemie noch den Höhepunkt der Auswirkungen auf unser Gemeinwesen bisher erreicht haben. Das Virus wird uns wohl noch Wochen, vielleicht auch Monate beschäftigen.

Der Bundesgesundheitsminister empfiehlt, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen, um die Ausbreitung der Infektionen zu bremsen. Halten Sie solche Beschränkungen grundsätzlich für hilfreich?
Ja! Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Wir können damit zwar nicht gänzlich verhindern, dass sich das Virus weiter verbreitet und die Zahl der erkrankten Personen wächst. Aber wir verlangsamen dadurch dennoch die Zunahme an neuen Fällen. Das reduziert den Druck auf die Behandlungseinrichtungen, wie Hausarztpraxen und Krankenhäuser.

Benno Fritzen ist einer der führenden deutschen Zivilschutzexperten. Quelle: Presse

Kritiker monieren, es sei müßig, größere Veranstaltungen abzusagen, solange täglich zigtausende Menschen in der Bundesrepublik mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und nach Hause pendeln. Sollte man das eine gegen das andere aufrechnen?
Wir können die Welt nicht anhalten und das gesellschaftliche Leben zum Erliegen bringen. Also müssen wir zwischen Risiken und Nutzen einzelner Maßnahmen abwägen. Verkehrsmittel zu nutzen, ist zwingend erforderlich, um das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Insofern ist es nicht redlich, die damit verbundenen unvermeidbaren Kontakte vieler Menschen mit Ansammlungen zu vergleichen, die vermeidbar sind, wie etwa Sportveranstaltungen oder Festivals.

Gleichzeitig gibt es Fachleute, die Strategien wie etwa in der Schweiz für sinnvoller halten, wo schon öffentliche Veranstaltungen ab 150 Menschen genehmigungspflichtig sind. Müsste man nicht konsequent sein und Menschenansammlungen insgesamt weitestgehend reduzieren?
Wir haben ja auch in Deutschland Entscheidungen, die zu Schulschließungen und staatlich angeordnetem Hausarrest geführt haben, wenn es Indizien für ein möglicherweise erhöhtes Infektionsrisiko gab. Auf der anderen Seite würde beispielsweise eine generelle Schließung von Schulen und Kitas viele Eltern zwingen, ihrer Arbeitsstelle fernzubleiben. Das könnte umso problematischer sein, wenn diese Personen dann aber als Fachkräfte in kritischen Funktionen der Daseinsvorsoge ausfallen, wie etwa in Praxen, Kliniken oder Gesundheitsämtern, als Pflegekräfte oder als Personal im Arznei- oder Lebensmittelhandel. Kurz gesagt, das ist eine Güterabwägung für die es vermutlich nicht den einen allgemeingültigen Weg gibt.

Die rechtliche Verantwortung für Versammlungen wie für Quarantänemaßnahmen liegt bei den kommunalen Gesundheitsbehörden. Da entscheidet jede für sich. Auch der Bundesgesundheitsminister kann nur Empfehlungen geben. Braucht es im Fall bundesweiter „Lagen“ wie jetzt bei Corona stärker koordinierende Befugnisse auf Bundesebene?
Auf Bundesebene ja, beim Bund selbst nicht unbedingt. Fakt ist, dass die auf die Bundesländer verteilte Verantwortung aktuell zu teils sehr unterschiedlichem Handeln der Behörden führt. Dies verwirrt die Bürger und schwächt ihr Vertrauen in die handelnden staatlichen Akteure. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass die Gesundheitsministerien der Länder zu einer einheitlichen Risikobewertung kommen und die Lageeinschätzung nach gleichen Kriterien erfolgt. 

Wie könnte so eine Abstimmung laufen?
Diese Absprachen sollten auf Bundesebene erfolgen, etwa in der Konferenz der Gesundheitsministerien der Länder erfolgen, ohne dass es zwangsläufig in eine Bundeszuständigkeit münden muss. Diese bundeseinheitlich verabredeten Kriterien auf einzelne Szenarien anzuwenden, wie etwa das Untersagen von Veranstaltungen, das kann dann ruhig dezentral erfolgen. Was es nicht mehr geben darf, ist, dass beispielsweise Großveranstaltungen in einem Bundesland abgesagt werden, in einem anderen aber nicht, obwohl die Randbedingungen identisch sind. Das kann kein Mensch verstehen. Als letztes Mittel muss es dann aber auch noch die Möglichkeit geben, dass der Bund die Maßnahmen an sich zieht, wenn zu befürchten ist, dass einzelne Bundesländer ihren Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Mehr zum Thema: In Deutschland klagen viele Bürger und Unternehmen über allzu rigide Eingriffe des Staates zur Corona-Abwehr. Experten aber gehen davon aus, dass die Einschränkungen noch zunehmen. Firmen sollten sich darauf vorbereiten.

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