




Die gefühlte Freiheit ist grenzenlos, wenn Rolf Venz in den Wald stapft und seine Datenbrille aufsetzt. Dann lässt der 37-Jährige seinen Quadrokopter aufsteigen – und steuert den Modellflieger schnell wie einen Falken durchs Unterholz. Venz, Kfz-Meister aus Bexbach im Saarland, ist Vorreiter einer neuen Szene, die sich First-Person-View-Drone-Racer nennt. Die Hobbysportler treffen sich in Wäldern, Parkhäusern oder Büroetagen, um sich Rennen mit Drohnen zu liefern.
Mit ihren vier Propellern und jeder Menge Sensoren an Bord sind die Flieger viel wendiger, kompakter und schneller als herkömmliche Modellflugzeuge. Vor allem aber haben sie eine Kamera an Bord. Mit seiner Videobrille sieht Venz, was die Drohne filmt – und fühlt sich, als schösse er selbst mit bis zu 100 Kilometer pro Stunde durch die Luft, dicht vorbei an Baumkronen, Zäunen, Hausdächern. „Du musst dich hinsetzen“, sagt er, „sonst fällst du um.“
Ferngesteuerte Flugroboter, ähnlich wie Venz sie benutzt, flogen noch vor wenigen Jahren allenfalls über Kriegsgebiete, um Feinde auszuspähen. Doch plötzlich tauchen kleine, handliche Fluggeräte über Stadt, Land, Fluss auf – und sind zu einem der derzeit angesagtesten Technikspielzeuge geworden.
Es gibt sie inzwischen in jedem guten Elektronikmarkt, Einsteiger-Modelle kosten nur 70 Euro. Der Traum vom Fliegen wird für jedermann erschwinglich – zumindest durch den Blickwinkel der Bordkamera.
Und so erobern diesen Frühling Schwärme brandneuer Drohnenmodelle den Himmel über Deutschland. Gerade erst haben die beiden schärfsten Konkurrenten, DJI aus China und 3D Robotics aus den USA, High-Tech-Flieger der neuesten Generation vorgestellt, die hollywoodreife Luftaufnahmen schießen. Später im Jahr heben winzige Drohnen ab, die sich in der Handtasche überallhin transportieren lassen. Sie fliegen per Knopfdruck in die Höhe und filmen automatisch ein Selfie-Video oder knipsen Gruppenfotos.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Flugroboter-Start-ups wie 3D Robotics oder Ehang aus China haben im Jahr 2014 so viel Wagniskapital eingesammelt wie nie: 29 Investments über insgesamt 108 Millionen Dollar hat der Venture-Capital-Marktforscher CB Insights gezählt. Und für die Experten von Marketsandmarkets in den USA steht fest: Der weltweite Umsatz mit Hobbydrohnen wird steil steigen. Setzten die Hersteller 2014 gerade 15 Millionen Dollar um, sollen es im Jahr 2020 schon 1,3 Milliarden Dollar sein. „2015 wird das Jahr, in dem Drohnen den Massenmarkt erobern“, trommelt Martin Brandenburg, Marketingchef Europa bei DJI.
Filmen wie Steven Spielberg
Für Hobbyfilmer, Outdoorsportler und Weltenbummler bricht eine aufregende Zeit an. Mit neuen High-Tech-Kameradrohnen können sie die Erde aus der Perspektive der Vögel erkunden – und spektakuläre Videos drehen: Luftaufnahmen von malerischen Landschaften, Verfolgungsjagden bei Mountainbike-Touren, Kamerafahrten über die steilsten Klippen hinweg.
Derlei Drehs waren noch vor Kurzem Regisseuren mit dem Budget eines Steven Spielberg vorbehalten. Jetzt soll eine DJI-Drohne zum Preis von knapp 1400 Euro die gleichen Ergebnisse liefern: Phantom 3 Professional heißt der neue Quadrokopter des Herstellers aus China, der in jeden halbwegs geräumigen Rucksack passt. Er hat eine Videokamera an Bord, die in vierfacher High-Definition-Auflösung filmt – so scharf, dass kleinste Details am Boden noch erkennbar sind.