Wer sich nun eine Drohne anschaffen will, egal ob aus Spaß am Fliegen oder um Videos oder Fotos aus der Luft zu produzieren, sollte die Geräteklassen auseinanderhalten können.
Mit oder ohne Kamera?
Zum einen gibt es den klassischen Modellflieger ohne Kamera, der einfach nur dem Spaß am Fliegen dient. Solche Flieger sind schon für rund 100 Euro zu haben.
Die größte Gruppe bilden die sogenannten Multikopter mit eingebauter Kamera. Hier reichen die im Hobbybereich von 250 bis 1500 Euro. Daneben existiert eine lebhafte Modellbauszene, in der sich handwerklich geschickte und technisch versierte Modellflug-Fans ihre Wunsch-Drohne selbst zusammen.
Teurere Geräte kommen oftmals ohne Kamera, dafür aber mit dem sogenannten Gimbal. Dabei handelt es sich um eine raffinierte Kameraaufhängung, die in der Regel an drei Achsen beweglich ist und damit unbeabsichtigte Bewegungen der Drohne ausgleicht. So entstehen sanft gleitende Aufnahmen ohne Ruckler.
Semi-professionelle oder professionelle Multikopter kosten schnell ein paar tausend Euro, befördern dafür aber auch schwere Spiegelreflexkameras. Obacht: Wiegt das Fluggerät fünf Kilo oder mehr, wird es für Freizeitpiloten knifflig. Denn ab dieser Gewichtsklasse ist eine "Aufstiegsgenehmigung" erforderlich.
Große Qualitätsunterschiede bei den Videos
Manchmal erkennt man schon an der Zahl der Propeller, ob das Gerät für Einsteiger oder für Profis gedacht ist. Es gibt Multikopter mit vier, sechs und sogar mit acht Propellern. Dementsprechend heißen die Geräte auch Quadro-, Hexa- oder Okto-Kopter. Je mehr Motoren, desto besser, weil stabiler und ausfallsicherer sind die Drohnen. Fällt bei einem Quadrokopter ein Motor aus, dann gibt es unweigerlich eine Bruchlandung. Eine sechsarmige Drohne hingegen kann den Verlust eines Propellers noch ausgleichen. Drohnen mit hochwertigen Kameras, die in Video- oder Filmproduktionen eingesetzt werden, arbeiten deshalb prinzipiell mit sechs oder acht Motoren.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Auch bei den erschwinglichen Modellen für Endanwender gibt es Qualitätsunterschiede, die vor allem die Videos und Fotos betreffen. Hobbyfilmer, die hochwertige Videos drehen wollen, achten beim Kauf darauf, dass die Kamera des Multikopters in Full-HD-Auflösung (1920 x 1080 Pixel) dreht. Anders als bei Digicams ist das bei den meisten Kameradrohnen noch keineswegs selbstverständlich. Aber eigentlich führt an Full HD kein Weg vorbei, vor allem, wenn man die Flugaufnahmen aus der Drohne mit anderen Videoclips zu einem Film zusammensetzen will.