Das Datum passt: Freitag der 13. ist „Rauchmeldertag“. Den hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ ausgerufen, die dafür wirbt, die eigenen vier Wände mit Brandrauchsensoren abzusichern. Während Kritiker hinter solchen Kampagnen vor allem Vertriebsinteressen der Brandschutzindustrie sehen und auf die immensen Kosten einer bundesweiten Aus- und Nachrüstpflicht für Rauchmelder verweisen, schwören Brandschutzprofis auf Rauchmelder als „billigste Form der Lebensversicherung“.
Jeder einzelne vermiedene Brandtote durch einen rechtzeitigen Alarm sei den Aufwand von nur wenigen Euro Kosten pro Gerät wert.
Jenseits aller Polemik – wie sehen die Fakten aus?
1. Wie viele Brandopfer gibt es in Deutschland?
Rund 400 Menschen sterben jährlich durch Brände – Monat für Monat sind das im Durchschnitt 30 bis 35 Todesopfer. Der allergrößte Teil von ihnen – rund 95 Prozent – stirbt nicht durch die Flammen, sondern erstickt an den giftigen Rauchgasen. Und selbst wer Rauch und Flammen überlebt, leidet oft jahrelang unter Spätfolgen. Rund 4000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zählt die Statistik pro Jahr.
Hausratversicherung: Worauf achten Versicherte?
Die Hausratversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle, die wertvolle Gegenstände in ihrer Wohnung haben. Sie ersetzt Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl, Explosion, Sturm oder Leitungswasserschäden entstanden sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Das sind Gegenstände, die im Haushalt gebraucht werden oder zur Einrichtung gehören. Beispiele: Möbel, Teppiche, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, aber auch Sportgeräte oder Satellitenschüsseln. Egal ist, ob die Gegenstände dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. Ausgeschlossen ist das Eigentum von Untermietern.
Bei Bargeld und Wertpapiere gibt es Höchstgrenzen für die Entschädigung. Sie ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die Grenzen können vereinbart werden.
Wer Geld rumliegen lässt, bekommt in der Regel nicht mehr als 1000 Euro zurück. Für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt die Grenze meist bei 2.500 Euro.
Wer unvorsichtig ist, bekommt auch etwas von der Versicherung zurück. Allerdings hängt die Höhe davon ab, wie schwer der Verstoß war, den der Verbraucher zu vertreten hat.
Der eigene Hausrat sollte geschätzt werden. Sonst macht dies der Versicherer pauschal. So kann man etwa 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ansetzen. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche entspricht dies einer Versicherungssumme von 52.000 Euro. Pauschale Berechnungen führen in die Irre, wenn Wohnung zwar klein ist, aber mit sehr vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet ist.
Die Prämie hängt auch ab vom Versicherungsort. Hausratversicherungen sind in größeren Städten teurer, weil hier eine höhere Kriminalitätsrate angenommen wird. Daher gilt die Daumenregel: Je weniger Einwohner die Stadt, desto geringer die Prämie.
Wenn etwas passiert ist, muss das dem Versicherer sofort schriftlich gemeldet werden. Auf keinen Fall sollten beschädigte Sachen vernichtet werden, bevor der Schadenersatz beglichen ist!
Bei einem Einbruch oder Vandalismus muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden.
Sparbücher und andere wichtige Urkunden sollte man sofort sperren lassen.
Wer sich mit seinem Versicherer streitet, kann einen Sachverständigen einsetzen. Bei strittigen Ergebnissen der Gutachten entscheidet ein Obmann.
2. Reduzieren Rauchmelder die Zahl der Todesfälle messbar?
Die Zahl der Brandopfer sinkt seit den Neunzigerjahren – damals gab es gut 800 Tote pro Jahr. Seit fast zehn Jahren liegt die Zahl der Opfer zumeist unter 400. Und das obwohl die inzwischen in 14 Bundesländern geltende Brandmelderpflicht oft erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde.
Ob und in welchem Ausmaß die Rauchsensoren zu der positiven Entwicklung beigetragen haben, lässt sich also nicht feststellen. Denn es gibt keine bundes- oder auch nur landesweite Brandstatistik, die erfasst, ob in der betroffenen Wohnung Melder installiert waren. Und schon vor der gesetzlichen Verpflichtung hatten Millionen von Bundesbürgern die Geräte installiert.
Umgekehrt aber funktioniert der Gedankenschluss sehr wohl. Fast jeder Feuerwehrmann kennt zig Fälle, bei denen die Retter nur deshalb noch rechtzeitig kamen, weil das Piepsen des Sensors Bewohner, Nachbarn oder Passanten rechtzeitig alarmierte.
3. Braucht es überhaupt Rauchmelder?
Zu den gefährlichsten Irrtümern im Zusammenhang mit Bränden gehört die Vorstellung, Rauch oder Hitze würden Menschen in Brandwohnungen schon rechtzeitig wecken und ihnen so genug Zeit zur Selbstrettung gewähren. Tatsächlich ist es so, dass Rauchgase genau das Gegenteil bewirken: Die darin enthaltenen giftigen Substanzen sind zunächst betäubend, dann erstickend. Bevor jemand hustend vom Rauch überhaupt erwacht wäre, ist er in aller Regel bereits ohnmächtig – und dann tot.
Da Brandrauch aber zur Decke steigt, können die Alarmsensoren das Warnsignal auslösen, bevor der giftige Qualm im Raum bis auf Betthöhe abgesunken ist. Vom Lärm geweckt haben die Bewohner dann noch eine Chance auf Rettung.
4. Wie viel Zeit bleibt zur (Selbst-)Rettung?
Einerseits kann es Stunden dauern, bis sich ein Stückchen liegengebliebene Glut zu einem Feuer entwickelt. Andererseits bleiben, wenn beispielsweise ein Wohnzimmersessel oder eine Gardine in Brand geraten, oft nur wenige Minuten bis sich das Feuer in einem Raum zum Vollbrand entwickelt hat, bis Hitze und Qualm eine Rettung aus dem Zimmer de facto unmöglich machen.
Nach Erfahrung der Brandschutzprofis haben Menschen im Brandfall gerade einmal vier Minuten Zeit, um sich aus der Gefahr zu retten. Sie warnen daher davor – abgesehen von kleinen Entstehungsbränden – noch groß Löschmaßnahmen zu versuchen. Piepst der Rauchmelder und ist das Feuer (noch) auf einen Raum begrenzt, dann sollte man versuchen, die Tür zum Brandraum noch zu schließen, Haus oder Wohnung rasch verlassen und – natürlich – die Feuerwehr zu alarmieren.
5. Wo gibt es schon eine Rauchmelderpflicht?
Abgesehen von Berlin und Brandenburg haben alle Bundesländer inzwischen in ihren Landesgesetzen eine Rauchmelderpflicht verankert. Teils gelten sie nur für Neubauten, teils – oft mit Übergangsfristen – auch für Altbauten.
Was kostet ein Leben?
6. Wer ist für die Melder verantwortlich?
In der Regel ist für die Installation der Geräte der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung zuständig. Die Verantwortung für deren Betriebsbereitschaft unterscheidet sich von Land zu Land. Zumeist liegt die Zuständigkeit beim Nutzer/Mieter. In einzelnen Bundesländern, so etwa in Rheinland-Pfalz oder Saarland, ist der Eigentümer ebenfalls dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Melder zu sichern.
7. Was kosten Rauchmelder?
Die Spanne der Gerätepreise reicht von etwa fünf bis 25 Euro pro Stück – je nach Leistungsfähigkeit und Qualität des Melders. Aufwändigere Modelle können via Funk und Kabel vernetzt werden. Modelle mit Lithium-Batterien kommen längere Zeit ohne Akkuwechsel aus. Zehn bis zwölf Jahre autonomer Betrieb ohne Austausch der Batterien sind dann möglich.
Jeder Rauchmelder, der der Norm DIN 14604 entspricht, muss durch einen Signalton davor warnen, dass der Batterie der Saft ausgeht. Ungeachtet dessen sollten Nutzer in ein- bis zweimonatigen Abständen mit einem Druck auf den an jedem Melder angebrachten Testknopf prüfen, ob der Warner noch betriebsbereit ist. Wie viel Geld ein Haus- oder Wohnungsbesitzer in seine Sicherheit investiert, bleibt jedem selbst überlassen. Aus Sicht der Feuerwehr-Experten ist selbst der billigste Melder noch besser als keiner.
8. Wie viele Rauchmelder sind sinnvoll?
Eine feste Mindestvorgabe gibt es nicht. Die Landesbauordnungen schreiben in der Regel je einen Melder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den angrenzenden Fluren vor. In den übrigen Wohnräumen sind sie nicht Pflicht, aber nützlich - etwa um Entstehungsbrände zu erkennen, während der Raum nicht genutzt wird. In Bädern und Küchen dagegen sind die Melder nicht sinnvoll. Je nach genutzter Technik reagieren sie auch auf Kochdünste oder Duschwasserdampf und lösen dann Fehlalarme aus.
Gerade in größeren Wohnungen oder mehrgeschossigen Häusern können funkvernetzte Rauchmelder nützlich sein, weil sie Personen etwa in den Schlafzimmern im Obergeschoss frühzeitig warnen können, wenn etwa der Wäschetrockner im Keller brennt.
9. Wo sollten die Melder montiert werden?
Weil die Hitze – und mit ihr der Rauch – nach oben steigt, gehören die Warnsensoren an die Decke. Dort sollten sie möglichst in der Raummitte und nicht in der Nähe einzelner Wände montiert sein, um möglichst schnell anzuschlagen.
Räume mit starker Staub-, Dampf- oder Rauchentwicklung eignen sich – logischerweise – nicht für die Montage von Standardrauchmeldern. Wer diese absichern will, benötigt aufwändigere Geräte mit einer speziellen Sensorik.
Im Grunde selbstverständlich, aber einigen Heimwerkern offenbar nicht bewusst: Die Melder dürfen, etwa bei einer Umgestaltung des Wohn- oder Kinderzimmers, nicht mir Farbe überstrichen werden. Dann nämlich gelangt eventuell nicht mehr genug Rauch ins Gerät, um den Alarm zu aktivieren.
10. Wer trägt die Kosten eines Fehlalarms?
Anders als bei professionellen Brandmeldeanlagen von Unternehmen, bei denen die Betreiber für die Kosten durch Fehlalarme aufkommen müssen, ist die Lage bei privaten Rauchmeldern umgekehrt: Egal, ob Wohnungsbesitzer, Nachbar oder Passant – wer immer das charakteristische Piepsen des Melders vernimmt (oder auch nur zu hören glaubt) und die Feuerwehr alarmiert, zahlt nichts. Brandschutz und Rettung ihrer Bürger gehören zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kommunen, und die tragen die Kosten.
Zudem ist jeder Bürger auch gesetzlich verpflichtet, Gefahren für Leib, Leben oder Sachwerte zu melden, wenn er sie denn mitbekommt. Dass also jemand, der im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert, am Ende auf den Kosten eines Einsatzes durch einen Brandmelder-Fehlalarm sitzen bleibt, gehört in die Welt der Mythen und ist schlicht falsch.