Rauchmelder Der Lebensretter an der Decke

An Rauchmeldern scheiden sich die Geister: Sind die schrillen Alarmgeber die billigstmögliche Lebensversicherung oder bloß Geschäftemacherei? Zum Deutschen Rauchmeldertag geben wir die wichtigsten Antworten.

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Thomas Kuhn, WirtschaftsWoche-Redakteur und 1980 Feuerwehrmann.

Das Datum passt: Freitag der 13. ist „Rauchmeldertag“. Den hat die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ ausgerufen, die dafür wirbt, die eigenen vier Wände mit Brandrauchsensoren abzusichern. Während Kritiker hinter solchen Kampagnen vor allem Vertriebsinteressen der Brandschutzindustrie sehen und auf die immensen Kosten einer bundesweiten Aus- und Nachrüstpflicht für Rauchmelder verweisen, schwören Brandschutzprofis auf Rauchmelder als „billigste Form der Lebensversicherung“.

Jeder einzelne vermiedene Brandtote durch einen rechtzeitigen Alarm sei den Aufwand von nur wenigen Euro Kosten pro Gerät wert.

Jenseits aller Polemik – wie sehen die Fakten aus?

1. Wie viele Brandopfer gibt es in Deutschland?

Rund 400 Menschen sterben jährlich durch Brände – Monat für Monat sind das im Durchschnitt 30 bis 35 Todesopfer. Der allergrößte Teil von ihnen – rund 95 Prozent – stirbt nicht durch die Flammen, sondern erstickt an den giftigen Rauchgasen. Und selbst wer Rauch und Flammen überlebt, leidet oft jahrelang unter Spätfolgen. Rund 4000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zählt die Statistik pro Jahr.

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2. Reduzieren Rauchmelder die Zahl der Todesfälle messbar?

Die Zahl der Brandopfer sinkt seit den Neunzigerjahren – damals gab es gut 800 Tote pro Jahr. Seit fast zehn Jahren liegt die Zahl der Opfer zumeist unter 400. Und das obwohl die inzwischen in 14 Bundesländern geltende Brandmelderpflicht oft erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde.

Ob und in welchem Ausmaß die Rauchsensoren zu der positiven Entwicklung beigetragen haben, lässt sich also nicht feststellen. Denn es gibt keine bundes- oder auch nur landesweite Brandstatistik, die erfasst, ob in der betroffenen Wohnung Melder installiert waren. Und schon vor der gesetzlichen Verpflichtung hatten Millionen von Bundesbürgern die Geräte installiert.

Umgekehrt aber funktioniert der Gedankenschluss sehr wohl. Fast jeder Feuerwehrmann kennt zig Fälle, bei denen die Retter nur deshalb noch rechtzeitig kamen, weil das Piepsen des Sensors Bewohner, Nachbarn oder Passanten rechtzeitig alarmierte.

3. Braucht es überhaupt Rauchmelder?

Zu den gefährlichsten Irrtümern im Zusammenhang mit Bränden gehört die Vorstellung, Rauch oder Hitze würden Menschen in Brandwohnungen schon rechtzeitig wecken und ihnen so genug Zeit zur Selbstrettung gewähren. Tatsächlich ist es so, dass Rauchgase genau das Gegenteil bewirken: Die darin enthaltenen giftigen Substanzen sind zunächst betäubend, dann erstickend. Bevor jemand hustend vom Rauch überhaupt erwacht wäre, ist er in aller Regel bereits ohnmächtig – und dann tot.

Da Brandrauch aber zur Decke steigt, können die Alarmsensoren das Warnsignal auslösen, bevor der giftige Qualm im Raum bis auf Betthöhe abgesunken ist. Vom Lärm geweckt haben die Bewohner dann noch eine Chance auf Rettung.

4. Wie viel Zeit bleibt zur (Selbst-)Rettung?

Einerseits kann es Stunden dauern, bis sich ein Stückchen liegengebliebene Glut zu einem Feuer entwickelt. Andererseits bleiben, wenn beispielsweise ein Wohnzimmersessel oder eine Gardine in Brand geraten, oft nur wenige Minuten bis sich das Feuer in einem Raum zum Vollbrand entwickelt hat, bis Hitze und Qualm eine Rettung aus dem Zimmer de facto unmöglich machen.

Nach Erfahrung der Brandschutzprofis haben Menschen im Brandfall gerade einmal vier Minuten Zeit, um sich aus der Gefahr zu retten. Sie warnen daher davor – abgesehen von kleinen Entstehungsbränden – noch groß Löschmaßnahmen zu versuchen. Piepst der Rauchmelder und ist das Feuer (noch) auf einen Raum begrenzt, dann sollte man versuchen, die Tür zum Brandraum noch zu schließen, Haus oder Wohnung rasch verlassen und – natürlich – die Feuerwehr zu alarmieren.

5. Wo gibt es schon eine Rauchmelderpflicht?

Abgesehen von Berlin und Brandenburg haben alle Bundesländer inzwischen in ihren Landesgesetzen eine Rauchmelderpflicht verankert. Teils gelten sie nur für Neubauten, teils – oft mit Übergangsfristen – auch für Altbauten.

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6. Wer ist für die Melder verantwortlich?

In der Regel ist für die Installation der Geräte der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung zuständig. Die Verantwortung für deren Betriebsbereitschaft unterscheidet sich von Land zu Land. Zumeist liegt die Zuständigkeit beim Nutzer/Mieter. In einzelnen Bundesländern, so etwa in Rheinland-Pfalz oder Saarland, ist der Eigentümer ebenfalls dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Melder zu sichern.

7. Was kosten Rauchmelder?

Die Spanne der Gerätepreise reicht von etwa fünf bis 25 Euro pro Stück – je nach Leistungsfähigkeit und Qualität des Melders. Aufwändigere Modelle können via Funk und Kabel vernetzt werden. Modelle mit Lithium-Batterien kommen längere Zeit ohne Akkuwechsel aus. Zehn bis zwölf Jahre autonomer Betrieb ohne Austausch der Batterien sind dann möglich.

Jeder Rauchmelder, der der Norm DIN 14604 entspricht, muss durch einen Signalton davor warnen, dass der Batterie der Saft ausgeht. Ungeachtet dessen sollten Nutzer in ein- bis zweimonatigen Abständen mit einem Druck auf den an jedem Melder angebrachten Testknopf prüfen, ob der Warner noch betriebsbereit ist. Wie viel Geld ein Haus- oder Wohnungsbesitzer in seine Sicherheit investiert, bleibt jedem selbst überlassen. Aus Sicht der Feuerwehr-Experten ist selbst der billigste Melder noch besser als keiner.

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hochwasser Quelle: dpa
Was ist ebenfalls abgedeckt?Die Hausratversicherung schließt auch Bargeld, Schmuck, Münzen, Gold und Kunstwerke mit ein. Aber: Die Entschädigung für Wertsachen ist meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, sofern nicht mehr vereinbart wurde. Wird Geld nicht im Tresor aufbewahrt, ist eine Entschädigung in der Regel auf 1500 Euro beschränkt. Das Limit für Sparbücher, Urkunden oder sonstige Wertpapiere liegt meist bei 2500 Euro. Teure Fahrräder oder E-Bikes sind nicht automatisch mitversichert. Der Schutz muss ausdrücklich vereinbart werden. Gleiches gilt für Überspannungsschäden an Fernsehern oder Computern nach Gewittern. Quelle: dapd
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?Sie sollte im Idealfall genau dem Betrag entsprechen, der nötig ist, um nach Totalverlust den Wohnstandard ohne finanzielle Einbußen wiederherzustellen. Bei vielen Verträgen geht die Summe wegen dynamischer Anpassungsklauseln zwar automatisch über die Jahre etwas nach oben, deckt aber trotzdem lange nicht den wahren Wert des Hausrats ab. Wer Lücken schließen und im Ernstfall nicht den Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen will, kann seinen Versicherungsbedarf mit Hilfe der kostenlosen Liste der Stiftung Warentest aktualisieren. Quelle: dpa
Was passiert bei Unterversicherung?Verbraucher versuchen immer wieder, die Versicherungssumme bewusst zu niedrig anzusetzen, um am Beitrag zu sparen. Das kann sie teuer zu stehen kommen: Ist der Hausrat wertvoller als die versicherte Summe, zahlt der Versicherer auch nach kleinen Schäden nur einen Teil des Verlusts. Beispiel: Die Wohnungseinrichtung hat einen Wert von 60.000 Euro. Die Police lautet aber nur auf 30.000 Euro. Muss der Teppich nach einem Wasserschaden herausgerissen und für 2000 Euro ersetzt werden, übernimmt der Versicherer wegen Unterversicherung nur die Hälfte, also 1000 Euro. Quelle: dpa
Was, wenn der Versicherer pauschal rechnet?Häufig ist die Versicherungssumme von der Assekuranz vorgegeben, in der Regel mit 650 Euro pauschal je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern wäre der Bewohner damit bis 52.000 Euro abgesichert. Ist seine Einrichtung hochwertig, sei er mit der Pauschalmethode allerdings unterversichert, gibt Köster zu bedenken. Zugleich gilt: Ist der Hausrat zum vorgeschlagenen Mindestbetrag versichert, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob der Kunde unterversichert war. Aber Vorsicht: Schummeln und die Quadratmeterzahl niedriger ansetzen, kann zum Bumerang werden. Bei arglistiger Täuschung zahlt die Hausratversicherung gar nicht. Quelle: Fotolia
Was tun bei Rädern?Wer wertvolle Fahrräder oder E-Bikes angeschafft hat, sollte über eine Erweiterung seiner Police nachdenken. Der Mehrbeitrag liegt zwischen 15 und 30 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Hat der Tarif einen Nachtschutz, ist das Rad rund um die Uhr, also auch nachts und außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichert. Fehlt der Passus und müssen die Räder nachts in den Keller oder Abstellraum, macht die Erweiterung oft keinen Sinn. Einen Rundum-Schutz bieten separate Policen von Fahrradclubs. Sie kosten zwischen 80 und 120 Euro im Jahr (pro 1000 Euro Versicherungssumme). Quelle: dpa
Bringt ein Wechseln eine Ersparnis?Häufig ja. Wer seinen Vertrag aktualisieren will, findet meist preiswerte Alternativen. Verträge können drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Preisunterschiede sind riesig. Junge Leute, Familien oder Senioren können oft 200 bis 400 Euro im Jahr sparen, wenn sie auf ein günstigeres Angebot umsteigen, im Extremfall sogar 1000 Euro. Wechselwillige können sich bei Verbraucherzentralen kostenpflichtig beraten lassen oder online von der Stiftung Warentest gegen zwölf Euro Gebühr. Quelle: Fotolia

8. Wie viele Rauchmelder sind sinnvoll?

Eine feste Mindestvorgabe gibt es nicht. Die Landesbauordnungen schreiben in der Regel je einen Melder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den angrenzenden Fluren vor. In den übrigen Wohnräumen sind sie nicht Pflicht, aber nützlich - etwa um Entstehungsbrände zu erkennen, während der Raum nicht genutzt wird. In Bädern und Küchen dagegen sind die Melder nicht sinnvoll. Je nach genutzter Technik reagieren sie auch auf Kochdünste oder Duschwasserdampf und lösen dann Fehlalarme aus.

Gerade in größeren Wohnungen oder mehrgeschossigen Häusern können funkvernetzte Rauchmelder nützlich sein, weil sie Personen etwa in den Schlafzimmern im Obergeschoss frühzeitig warnen können, wenn etwa der Wäschetrockner im Keller brennt.

9. Wo sollten die Melder montiert werden?

Weil die Hitze – und mit ihr der Rauch – nach oben steigt, gehören die Warnsensoren an die Decke. Dort sollten sie möglichst in der Raummitte und nicht in der Nähe einzelner Wände montiert sein, um möglichst schnell anzuschlagen.

Räume mit starker Staub-, Dampf- oder Rauchentwicklung eignen sich – logischerweise – nicht für die Montage von Standardrauchmeldern. Wer diese absichern will, benötigt aufwändigere Geräte mit einer speziellen Sensorik.

Im Grunde selbstverständlich, aber einigen Heimwerkern offenbar nicht bewusst: Die Melder dürfen, etwa bei einer Umgestaltung des Wohn- oder Kinderzimmers, nicht mir Farbe überstrichen werden. Dann nämlich gelangt eventuell nicht mehr genug Rauch ins Gerät, um den Alarm zu aktivieren.

10. Wer trägt die Kosten eines Fehlalarms?

Anders als bei professionellen Brandmeldeanlagen von Unternehmen, bei denen die Betreiber für die Kosten durch Fehlalarme aufkommen müssen, ist die Lage bei privaten Rauchmeldern umgekehrt: Egal, ob Wohnungsbesitzer, Nachbar oder Passant – wer immer das charakteristische Piepsen des Melders vernimmt (oder auch nur zu hören glaubt) und die Feuerwehr alarmiert, zahlt nichts. Brandschutz und Rettung ihrer Bürger gehören zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kommunen, und die tragen die Kosten.

Zudem ist jeder Bürger auch gesetzlich verpflichtet, Gefahren für Leib, Leben oder Sachwerte zu melden, wenn er sie denn mitbekommt. Dass also jemand, der im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert, am Ende auf den Kosten eines Einsatzes durch einen Brandmelder-Fehlalarm sitzen bleibt, gehört in die Welt der Mythen und ist schlicht falsch.

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