6. Wer ist für die Melder verantwortlich?
In der Regel ist für die Installation der Geräte der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung zuständig. Die Verantwortung für deren Betriebsbereitschaft unterscheidet sich von Land zu Land. Zumeist liegt die Zuständigkeit beim Nutzer/Mieter. In einzelnen Bundesländern, so etwa in Rheinland-Pfalz oder Saarland, ist der Eigentümer ebenfalls dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Melder zu sichern.
7. Was kosten Rauchmelder?
Die Spanne der Gerätepreise reicht von etwa fünf bis 25 Euro pro Stück – je nach Leistungsfähigkeit und Qualität des Melders. Aufwändigere Modelle können via Funk und Kabel vernetzt werden. Modelle mit Lithium-Batterien kommen längere Zeit ohne Akkuwechsel aus. Zehn bis zwölf Jahre autonomer Betrieb ohne Austausch der Batterien sind dann möglich.
Jeder Rauchmelder, der der Norm DIN 14604 entspricht, muss durch einen Signalton davor warnen, dass der Batterie der Saft ausgeht. Ungeachtet dessen sollten Nutzer in ein- bis zweimonatigen Abständen mit einem Druck auf den an jedem Melder angebrachten Testknopf prüfen, ob der Warner noch betriebsbereit ist. Wie viel Geld ein Haus- oder Wohnungsbesitzer in seine Sicherheit investiert, bleibt jedem selbst überlassen. Aus Sicht der Feuerwehr-Experten ist selbst der billigste Melder noch besser als keiner.
8. Wie viele Rauchmelder sind sinnvoll?
Eine feste Mindestvorgabe gibt es nicht. Die Landesbauordnungen schreiben in der Regel je einen Melder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den angrenzenden Fluren vor. In den übrigen Wohnräumen sind sie nicht Pflicht, aber nützlich - etwa um Entstehungsbrände zu erkennen, während der Raum nicht genutzt wird. In Bädern und Küchen dagegen sind die Melder nicht sinnvoll. Je nach genutzter Technik reagieren sie auch auf Kochdünste oder Duschwasserdampf und lösen dann Fehlalarme aus.
Gerade in größeren Wohnungen oder mehrgeschossigen Häusern können funkvernetzte Rauchmelder nützlich sein, weil sie Personen etwa in den Schlafzimmern im Obergeschoss frühzeitig warnen können, wenn etwa der Wäschetrockner im Keller brennt.
9. Wo sollten die Melder montiert werden?
Weil die Hitze – und mit ihr der Rauch – nach oben steigt, gehören die Warnsensoren an die Decke. Dort sollten sie möglichst in der Raummitte und nicht in der Nähe einzelner Wände montiert sein, um möglichst schnell anzuschlagen.
Räume mit starker Staub-, Dampf- oder Rauchentwicklung eignen sich – logischerweise – nicht für die Montage von Standardrauchmeldern. Wer diese absichern will, benötigt aufwändigere Geräte mit einer speziellen Sensorik.
Im Grunde selbstverständlich, aber einigen Heimwerkern offenbar nicht bewusst: Die Melder dürfen, etwa bei einer Umgestaltung des Wohn- oder Kinderzimmers, nicht mir Farbe überstrichen werden. Dann nämlich gelangt eventuell nicht mehr genug Rauch ins Gerät, um den Alarm zu aktivieren.
10. Wer trägt die Kosten eines Fehlalarms?
Anders als bei professionellen Brandmeldeanlagen von Unternehmen, bei denen die Betreiber für die Kosten durch Fehlalarme aufkommen müssen, ist die Lage bei privaten Rauchmeldern umgekehrt: Egal, ob Wohnungsbesitzer, Nachbar oder Passant – wer immer das charakteristische Piepsen des Melders vernimmt (oder auch nur zu hören glaubt) und die Feuerwehr alarmiert, zahlt nichts. Brandschutz und Rettung ihrer Bürger gehören zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kommunen, und die tragen die Kosten.
Zudem ist jeder Bürger auch gesetzlich verpflichtet, Gefahren für Leib, Leben oder Sachwerte zu melden, wenn er sie denn mitbekommt. Dass also jemand, der im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert, am Ende auf den Kosten eines Einsatzes durch einen Brandmelder-Fehlalarm sitzen bleibt, gehört in die Welt der Mythen und ist schlicht falsch.