
Google arbeitet genauso wie der Online-Händler Amazon an der Warenzustellung aus der Luft mit Hilfe von Drohnen. Im Geheimlabor „X“ werde gerade an einer Flotte der selbstfliegenden Luftfahrzeuge getüftelt, teilte der Internetkonzern am Donnerstag mit. Kürzlich habe es in Australien erste Testflüge gegeben, bei denen Erste-Hilfe-Koffer, Schokoriegel, Hundenahrung und Wasser an zwei Farmer verschickt worden seien.
Die Drohnen könnten zum Beispiel in schwer zugänglichen Gebieten oder in Großstädten mit überlasteten Verkehrswegen die Zustellung beschleunigen, erklärte der Chef des Forschungslabors Google X, Astro Teller. „Das langfristige Ziel ist es, nahezu jeder Person nahezu alles innerhalb von ein bis zwei Minuten bringen zu können“, sagte Teller der „Berliner Zeitung“. Google arbeite seit rund zwei Jahren an dem Projekt mit dem Namen „Project Wing.“ Bis die ersten Drohnen vollständig einsatzbereit seien, dürften jedoch noch mehrere Jahre ins Land gehen, hieß es weiter.
Mit dem ehrgeizigen Plan will Google im technologischen Wettrüsten mit Amazon offenbar nachlegen. So experimentiert der Online-Händler bereits mit Drohnen, um den Warenversand zu beschleunigen. Im Google-Labor „X“ wird auch an selbstfahrenden Autos und etlichen anderen Innovationen gearbeitet.
Rechtliche Fragen zum Drohnen-Flug
Drohnenflüge sind im Falle einer privaten Nutzung nur genehmigungspflichtig, wenn das Gerät ein Gewicht von fünf Kilo überschreitet. Bei leichten Modellen wird keine Erlaubnis benötigt. Anders bei kommerziellen Einsätzen: Eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde ist dann erforderlich, wenn eine Drohne beispielsweise Luftbilder durch professionelle Fotografen aufnehmen soll. Quelle: Spiegel Online.
Bei Drohnen handelt es sich um unbemannte Luftfahrtsysteme. Sofern diese Fluggeräte für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist die Nutzung im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Die Ausnahme: Drohnen gelten als Flugmodelle, wenn diese ausschließlich zur Sport- und Freizeitgestaltung genutzt werden. Dann ist deren Nutzung weniger streng reglementiert.
Eine Aufstiegsgenehmigung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt und hängt daher von den unterschiedlichen Vorgaben der Bezirksregierungen ab. In Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise Düsseldorf und Münster zuständig. Die Aufstiegserlaubnis wird hier für zwei Jahre angeboten, gilt allerdings nicht für alle Modelle und Nutzungsarten gleich. Benötigt wird: ein Versicherungsnachweis, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers sowie technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät.
Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen in NRW bei 250 Euro für zwei Jahre. Eine Einzelerlaubnis kostet hingegen 80 Euro.
Zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1, 5 Kilometern einzuhalten. Zu grundsätzlichen Flugverbotszonen gehört beispielsweise das Regierungsvierte in Berlin. Bei Flügen über Atomkraftwerken, Unfallstellen oder Menschenansammlungen sollte man ebenso vorsichtig sein.
Eine privat genutzte Drohne muss sich immer in der Sichtweite der steuernden Person befinden. Dies entspricht einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Die Flughöhe wird von vielen Bundesländern auf ein Maximum von 30 bis 100 Meter beschränkt.
Die Urheberrechte von Gebäuden liegen beim Architekten. Öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen die Aufnahmen der privaten Drohne deshalb nicht. Im privaten Umfeld könne sie jedoch gezeigt werden. Generell unterliegen Aufnahmen von Drohnen nicht der sogenannten Panoramafreiheit. Diese erlaubt das Ablichten von Gebäuden, die von der Straße oder von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind und die Veröffentlichung der Bilder im Netz. Bei Luftaufnahmen werden jedoch auch Rückseiten und Innenhöfe von Häusern gezeigt. Die Panoramafreiheit greift somit nicht.
Für Drohnen, die tief über dem Grundstück des Nachbarn kreisen und zudem auch noch eine Kamera an Bord haben, dürfte von einer Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre ausgegangen werden. Konkrete Urteile gibt es zu dieser Thematik allerdings noch nicht. Aus Rücksicht vor Anwohnern und Nachbarn, sollte also von Drohnenflügen in Wohngebieten Abstand genommen werden.
Der Drohnenführer haftet. Personenschäden oder verursachte Unfälle werden von den meisten Haftpflichtversicherungen vertraglich ausgeschlossen. Ein Zusatzversicherung, zum Beispiel bei Modellflugverbänden erhältlich, kann hohe Kosten vermeiden.
Google veröffentlichte auch ein Video von den Testflügen. Die Drohnen sehen aus wie kleine Flugzeuge mit vier Propellern. Sie sind etwa 1,5 Meter breit und 80 Zentimeter hoch. Die Drohnen stehen am Boden auf dem Heck, starten senkrecht und gehen dann in den Horizontalflug über. Bei der Zustellung der Fracht landen sie nicht, sondern lassen sie an einem Seil herunter. Das sei unter anderem für die Sicherheit gedacht, erläuterte Projektleiter Nick Roy der US-Website „The Atlantic“. Kunden neigten dazu, nach dem Paketen zu greifen, auch wenn sie wüssten, dass die Rotoren der Drohnen gefährlich seien. Man habe auch den Abwurf der Fracht mit kleinen Fallschirmen ausprobiert - das sei aber zu ungenau gewesen.
Die Drohnen sollen in Höhen von etwa 40 bis 60 Metern automatisch zu ihrem Ziel fliegen. Dafür könnten Googles Kartendienste und die Ortsdaten von Smartphones mit dem Android-System von Google nützlich sein, sagte Teller der „Berliner Zeitung“. Um Lieferungen zustellen zu können, werde es etwa entscheidend sein, den Aufenthaltsort der Person zu bestimmen. „Google hat sehr viele Daten, die dabei helfen können, dieses Problem zu lösen.“
Inzwischen seien im Project Wing bereits Dutzende Mitarbeiter eingebunden, berichtete „The Atlantic“. Australien sei ausgesucht worden, weil es lockerere Regeln für Drohnen-Flüge als andere Länder habe. Google entwickelt auch große Drohnen, die lange in der Luft bleiben und per Funk entlegene Gebiete mit Internet-Anbindung versorgen sollen.
Die Prototypen, die Amazon im vergangenen Jahr vorstellte, fliegen ähnlich wie Hobby-Drohnen mit mehreren Rotoren und sollen zur Übergabe der Waren landen. Sie können nach bisherigen Informationen rund 2,5 Kilo Fracht tragen. Amazons Idee ist, damit Waren innerhalb von 30 Minuten zu liefern. Die US-Behörden lassen bisher keinen kommerziellen Drohnen-Betrieb zu. Tests sind nur in abgegrenzten Bereichen möglich.
Google testet vor allem im Silicon Valley den Zustelldienst Google Shopping Express, der bisher Waren vor allem per Auto liefert.