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Bundesregierung will Fracking erlauben Unter Auflagen

Die SPD-Minister Gabriel und Hendricks haben Eckpunkte für ein Frackinggesetz vorgelegt – damit machen sie den Weg für das Verfahren frei.

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Lange wurde unter Experten und Politikern diskutiert und gestritten, nun sind sie raus: Die Eckpunkte für ein "Frackinggesetz" in Deutschland. Fracking bezeichnet eine Fördermethode, um unter anderem Erdgas aus Schiefergestein zu gewinnen. Sie ist wegen ihrer bisher nicht geklärten Folgen für die Umwelt bei Naturschützern und Bürgern umstritten.

Erarbeitet haben die Eckpunkte der Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Heute gingen die Ideen per Brief an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion.

Und das sind wichtigsten Punkte des Papiers, das WiWo Green vorliegt (hier jetzt auch Online):

1. "Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten."

Wie viele Schiefergasvorkommen das wirklich ausschließt, ist bisher nicht ganz klar. Fakt ist aber: Der größte Teil der Schiefergasvorkommen in Deutschland liegt tiefer als 3000 Meter und könnte demnach von den Unternehmen erschlossen werden.

Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover gibt es in Deutschland vor allem drei Tonstein-Schichten, die Schiefergas enthalten: Unterkarbon, Posidonienschiefer und Ablagerungen aus der Wealdenzeit (vor ca. 130 Millionen Jahren). Die geschätzten Schiefergas-Mengen zeigt diese Grafik der BGR (Quelle als PDF hier): Interessant dabei: Die größten Lagerstätten befinden sich im Unterkarbon, das laut BGR-Analyse zum allergrößten Teil tiefer als 3000 Meter liegt (siehe Grafik links).

Der Posidonienschiefer liegt dagegen weniger als 2000 Meter unter der Oberfläche, die Vorkommen aus der Wealdenzeit bei rund 1500 Meter. Stimmen die Daten der BGR, würden die Regelung der Bundesregierung also zwei Drittel der deutschen Schiefergasvorkommen zugänglich machen.

Die Schiefergasvorkommen im Unterkarbon liegen vor allem im Norden Deutschlands, wie dieses Schaubild der BGR zeigt:

2. "Wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen sollen möglich sein, wenn die eingesetzte Frackingflüssigkeit nicht wassergfährdend ist."

Experten wie Hans-Joachim Kümpel, Leiter der BGR, sprechen sich schon länger für wissenschaftlich begleitete Pilotbohrungen in Deutschland aus. ExxonMobil entwickelt derzeit auch Frackflüssigkeiten, die nicht mehr wassergefährdend sind. Mit ihnen könnte das Unternehmen also bald schon erste Probebohrungen tätigen.

3. 2021 soll die Bundesregierung die gewonnen Erkenntnisse aus den Pilotprojekten prüfen und die Vorgaben und Gesetze gegebenenfalls anpassen.

4. Das bisher mehr als 320 Mal in Deutschland praktizierte Fracking im Sandstein (Tight-Gas) soll weiter erlaubt bleiben. Allerdings sollen die Umweltauflagen verschärft werden. Die eingesetzten Chemikalien dürfen höchstens noch "schwach wassergefährdend" sein.

Die bisher für das Tight-Gas-Fracking verwendeten Chemikalien finden sich einer genauen Aufstellung der Landesregierung von Niedersachsen aus dem Jahr 2011 unter diesem Link.

Interessant hier ist: Für die Tight-Gas-Förderung werden mehr und tendenziell stärkere Chemikalien gebraucht, als beim Schiefergasfracking, da die Sandsteinschichten tiefer liegen. Die Temperatur und der Druck sind dort höher, die Chemikalien müssen robuster sein. Allerdings verbraucht das Schiefergas-Fracking mehr Wasser und mehr Zugaben wie Sand, weil das Gestein dichter ist.

5. Um eine Gefahr für die Wasserversorgung zu vermeiden, soll jegliche Art von Fracking in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen untersagt werden.

Wie viele Schiefergasvorkommen diese Vorgabe unzugänglich machen würde, ist bisher nicht geklärt. Dafür müssten die entsprechenden Schutzgebiete mit den Lagerstätten abgeglichen werden.

6. Unternehmen müssen die beim Fracking eingesetzten Chemikalien offenlegen und den Vorgang genau überprüfen und Bericht erstatten. Wichtig auch: bevor gefrackt wird, müssen Boden- und Wasseranalysen vorliegen, um eventuell später auftretende Verschmutzungen auch festzustellen.

In den USA ist das bisher nicht der Fall, deshalb konnte bis heute auch keine Verunreinigung des Trinkwassers oder der Böden durch Fracking nachgewiesen werden.

7. Gabriel und Hendricks sind sich sicher, dass es mit ihren Vorgaben eine kommerzielle Schiefergasförderung per Fracking in Deutschland "auf absehbare Zeit nicht geben wird".

Wie sie zu diesem Fazit kommen, wird allerdings nicht deutlich. Denn im Grunde geben sie grünes Licht für die Vorkommen unterhalb von 3000 Metern. Was richtig ist: Um von ersten Probebohrungen zu einer kommerziellen Förderung zu gelangen, kann es mehr als fünf Jahre dauern, wie Beispiele in Polen zeigen. Vertreter der deutschen Wirtschaft fordern seit längerem auch in Deutschland Fracking-Tests im Schiefergestein – ihnen wird Sigmar Gabriel mit seinen Vorschlägen entgegengekommen sein.

8. Die Regelungen sollen nach der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden. Konkret wollen sie das Wasserschutzgesetz und die Vorgaben für die Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bergbau ändern.

9. Die beiden Politiker geben in dem Schreiben zu: "Wir können derzeit beim Fracking in Schiefergestein mangels eigener nationaler Erfahrung die Auswirkungen noch nicht abschätzen."

Oliver Krischer, Energiexperte der Grünen, kritisierte die Vorschläge umgehend:

"Am Tag des WM-Viertelfinales legen Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks ein Fracking-Ermöglichungsgesetz vor. Seit Jahren erleben wir Ankündigungen für ein Fracking-Verbot. Wir erwarten von Bundeswirtschaftsminister Gabriel endlich eine Regelung, die Fracking in Deutschland nicht zulässt und keine Schlupflöcher, die so groß sind wie Scheunentore. Die Bundesländer brauchen endlich klare Regelungen wie sie Fracking verbieten können."

Letzteres bekommen die Bundesländer tatsächlich nicht.

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