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Kohlesubvention Fauler Kompromiss bei der Kraft-Wärme-Kopplung

Die Regierung will die Kraft-Wärme-Kopplung fördern, geht für Kohle aber einen faulen Kompromiss ein. Ein Gastbeitrag.

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Mareike Preuß ist Geschäftsführerin der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH, aufmerksame Beobachterin ihrer Branche - und ein großer Fan der Energiewende.

Der Bundestag hat neue Regelungen für die Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Mit mehr Fördergeldern steigt die Verantwortung, die festgelegten Ziele auch zu erreichen.

Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind besonders effizient, da Strom und Wärme gleichermaßen genutzt werden - es fällt also kein Energieverlust durch Abwärme an. Die Bundesregierung zeigte sich deshalb mit der (vor kurzem im Bundestag verabschiedeten) Novellierung des dazugehörigen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes erneut förderwillig.

Ziel ist, den Anteil der Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung weiter zu erhöhen. Dieser soll im Jahr 2025 bei 120 Terawattstunden liegen – bislang liegt er bei knapp 100, was etwa 17 Prozent am Gesamtstrom ausmacht.

Ein ambitioniertes Ziel, wenn man es an der Vergangenheit misst. Die bisherige KWK-Förderung führte in den vergangen zehn Jahren zu einem Mengenzuwachs um 17 Terawattstunden. Die nächsten zehn Jahre sollen nun einen Zuwachs von 24 Terawattstunden bringen.

Zu großzügiger Umgang mit Kohlekraftwerken

Im Mittelpunkt des KWK-Gesetzes steht die Förderung von Anlagen, die bei geringem Primärenergieeinsatz, etwa Erdgas, zeitgleich Strom und Wärme erzeugen. Hierdurch unterscheiden sie sich von herkömmlichen Kraftwerken, bei denen die Wärme meist ungenutzt verloren geht. Nicht nur aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades, sondern auch wegen ihres geringen CO2-Austoßes sind KWK-Anlagen vergleichsweise umweltfreundlich - sofern sie nicht mit Kohle oder Öl betrieben werden.

Insbesondere Kohlekraftwerke stoßen große Mengen Treibhausgase und gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub, Stickoxide und Schwefeloxide aus. Trotzdem wurde im Jahr 2014 knapp die Hälfte des produzierten Stromes in Deutschland aus Braun- oder Steinkohle gewonnen. Auch aufgrund der KWK-Förderung, die bislang für Anlagen galt, die Kohle nutzen.

Genau hier greift das neue Gesetz zu kurz: Die Übergangsregelung für bestehende und in Bau befindliche Kohlemeiler ist großzügig, denn diese werden weiter nach dem Vorgängergesetz gefördert. Darüber hinaus beinhaltet das novellierte Gesetz die Option "Zuschlagzahlungen für bestehende KWK-Anlagen einzuführen, welche KWK-Strom auf Basis von Steinkohle erzeugen, wenn dies erforderlich ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb der KWK-Anlagen zu ermöglichen", sofern der Bundestag zustimmt. Heißt im Klartext: Steinkohle senkt das finanzielle Risiko.

Ein fauler Kompromiss, denn neue KWK-Anlagen, die mit Kohle betrieben werden, werden richtigerweise nicht mehr gefördert. Und auch mit dem eingeführten Kohleumstellungsbonus, der für einen Brennstoffwechsel weg von der Kohle vorgesehen ist, geht die Bundesregierung den richtigen Weg.

Mehr Geld für die Betreiber

Um das gesetzte Ziel zu erreichen, werden Anlagenbetreiber insgesamt stärker als bislang finanziell unterstützt. Die KWK-Förderung wird von jetzt maximal 750 Millionen Euro auf maximal 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben. Was auf den ersten Blick nach einer Verdoppelung des Fördervolumens aussieht, käme, sofern die Maximalsumme von 1,5 Milliarden Euro erreicht wird, eher einer Verdreifachung gleich, da das Budget in der Vergangenheit nicht voll ausgenutzt wurde. Aufgrund niedriger Strompreise am Markt war die Stromerzeugung mit Hilfe von KWK-Anlagen in der Vergangenheit trotz der Subventionen häufig nicht attraktiv.

Die Förderung kommt übrigens nicht aus Steuergeldern, sondern aus einer KWK-Umlage im Strompreis. Auch das treibt die Kosten für Privathaushalte und kleine Unternehmen - Betriebe werden nur bei einem sehr hohen Stromverbrauch entlastet. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von jährlich 3.500 Kilowattstunden steigen die Kosten für die Finanzierung der KWKG-Förderung von rund neun Euro auf etwa 19 Euro im Jahr.

Ob die Regierung ihre Ziele damit erreicht? Das hängt nicht nur von der Förderhöhe ab, sondern auch vom Preis für Brennstoffe wie Erdgas und dem Strompreis, den die Anlagen wieder einspielen können, denn nur mit weiterhin niedrigen Primärenergiepreisen und einem höheren Preis für den erzeugten Strom wird das Gesetz ein Erfolg.

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