Ein Gastbeitrag von Rolf Häßler von den Münchener Nachhaltigkeits-Analysten Oekom Research.
Teil 2 der Artikelserie zu den Zielen und Inhalten von Nachhaltigkeitsratings befasste sich mit der Frage, wie die Nachhaltigkeitsanalysten die Daten erheben, die sie für die umfassende Bewertung der sozialen und ökologischen Leistungen der Unternehmen benötigen. Auf welchem Weg die Ratings zu den Investoren gelangen und wie diese die Analysen nutzen, wird im Folgenden dargestellt.
Während die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen nicht selten mehr als 200 Seiten lang sind – der japanische Versicherer Tokio Marine hat hier vor Kurzem mit rund 250 Seiten ein rekordverdächtiges Werk vorgelegt – umfassen die Ratingberichte beispielsweise von oekom research rund 25 Seiten komprimierte Analysen. Sie dokumentieren je nach Agentur in Umfang und Tiefe unterschiedlich die Gewichtung der Kriterien im Gesamtrating, die jeweilige Bewertung und deren Begründung.
Sowohl die bewerteten Unternehmen als auch die Investoren können damit im Detail nachvollziehen, wie das Gesamturteil zu Stande gekommen ist und welche Stärken und Schwächen das CSR-Management der Unternehmen aufweist. Zugegebener Maßen lesen aber nur wenige Investoren die ganzen Berichte. In der Regel konzentriert sich ihr Interesse auf die Gesamtnote und die damit verbundene Empfehlung über die Aufnahme eines Emittenten in das Anlageuniversum sowie auf die Dokumentation von Verstößen der Unternehmen gegen die von ihnen ausgewählten Ausschlusskriterien.
Verstöße gegen Menschenrechte trüben das RatingDamit sind zwei der wichtigsten Ansätze im nachhaltigen Investment angesprochen. Bei der Nutzung von Ausschlusskriterien schließen Investoren Unternehmen vom Investment aus, die entweder in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind, z. B. Alkohol, Zigaretten oder geächtete Waffen herstellen, oder gegen anerkannte Umwelt- oder Arbeitsstandards verstoßen.
Was dabei ein kontroverses Geschäftsfeld ist, wird von den Investoren selbst definiert, die Nachhaltigkeits-Ratingagentur stellt hier die entsprechenden Informationen zur Verfügung. Einzelne Geschäftsfelder, etwa die Produktion von Atomstrom, vor allem aber Verstöße etwa gegen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO oder gegen anerkannte Menschenrechte schlagen sich dagegen auch im Rating nieder. Durch die Nutzung von Ausschlusskriterien können gerade so genannte prinzipiengeleitete Investoren wie Stiftungen und Kirchen sehr gezielt die Emittenten vom Investment ausschließen, die die Ziele und Werte ihrer Organisation in grober Weise konterkarieren.
Weit verbreitet ist daneben der Best-in-Class-Ansatz. Grundidee ist hier, nicht von vornherein ganze Branchen vom Investment auszuschließen – die Unternehmen werden, so die Einschätzung, ihr Geschäftsmodell nicht grundlegend ändern wollen bzw. können – sondern jeweils nur die Unternehmen ins Anlageuniversum aufzunehmen, die innerhalb ihrer Branche im CSR-Management führend sind. Das Motiv vieler Investoren ist es hier, unter allen bewerteten Unternehmen einen Wettbewerb um die Spitzenplätze auszulösen.
Wenn Kapital nur in die Unternehmen investiert wird, so das Kalkül, die in ihrer Branche in Sachen Nachhaltigkeit führend sind, ist das eine große Motivation für die Unternehmen, sich um den Best-in-Class-Status zu bemühen.
Auch Investoren nehmen Einfluss auf die UnternehmenZu unterscheiden sind dabei der relative und der absolute Best-in-Class-Ansatz. Beim relativen Ansatz wird jeweils ein bestimmter Prozentsatz der Unternehmen einer Branche als Klassenbeste definiert, z. B. die besten 20 Prozent. Nachteil ist hierbei, dass die letzten Unternehmen, die so in die Spitzengruppe hineinrutschen, nicht unbedingt hohen Nachhaltigkeitsstandards genügen müssen. Dies versucht man beim absoluten Best-in-Class-Standard zu vermeiden, in dem man – idealerweise branchenspezifische – Mindeststandards definiert, denen die Unternehmen genügen müssen, um Best-in-Class-Status zu erhalten.
Noch in den Anfängen steckt in Deutschland das „Engagement“. Hier geht es darum, dass Investoren einzeln oder in einer konzertierten Aktion direkten Einfluss auf die Unternehmen ausüben, deren Aktien oder Anleihen sie halten. Ziel ist es dabei, Verbesserungen in den nachhaltigkeitsrelevanten Bereichen zu erreichen.
Dies findet nur noch selten in Form von öffentlichkeitswirksamen Auftritten oder Protestaktionen auf den Hauptversammlungen in der Tradition der „kritischen Aktionäre“ statt. Meist vereinbaren die Investoren hierfür spezielle Treffen mit der Unternehmensführung oder nutzen „normale“ Präsentationen und Roadshows der Unternehmen. Auch die vierte Strategie, die systematische Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die konventionelle Unternehmensanalyse, hat erst in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Auch Unternehmen selbst nutzen die RatingsGerade Engagement und Integration, aber auch die Best-in-Class-Bewertung verlangen eine intensive Auseinandersetzung der Investoren mit den einzelnen Kriterien des Nachhaltigkeitsratings. Hierfür haben die führenden Nachhaltigkeits-Ratingagenturen Online-Plattformen entwickelt, die wie beispielsweise die ORBIT-Datenbank von oekom research einen aktuellen Zugang zu allen Unternehmensbewertungen bieten und den Vergleich der Unternehmen ermöglichen.
Hier kann man beispielsweise analysieren, welches Unternehmen das beste Klimarisikomanagement hat oder welches sich am besten um die Arbeitssicherheitsstandards in der Zulieferkette kümmert. Gute Datenbanken ermöglichen auch den Export von Einzeldaten, die die institutionellen Investoren und ihre Vermögensverwalter dann in ihre eigenen Analyse- und Bewertungsmodelle integrieren können.
Die Datenbanken der Nachhaltigkeits-Ratingagenturen sind häufig auch für Unternehmen zugänglich, die damit Benchmarks für den Vergleich und die Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen haben. Welchen Nutzen die bewerteten Unternehmen sonst noch aus den Nachhaltigkeitsratings ziehen können, wird Gegenstand des vierten Teils der Artikelreihe sein.