Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen Brütereibetrieb in Senden erhoben, meldet der Spiegel. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland gegen das massenhafte Töten von Küken geklagt.
Männliche Küken haben für die Landwirtschaft kaum einen Nutzen, da sie später keine Eier legen und auch nur wenig Fleisch ansetzen. Deshalb werden in Deutschland im Jahr rund 50 Millionen männliche Küken vergast und geschreddert.
Das Schreddern der Küken verstößt eigentlich gegen das Tierschutzgesetz. Darin steht, dass niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund" schaden zufügen darf. Die Tierschutzorganisation Peta hatte bereits Anfang 2015 rund 20 Brütereien in ganz Deutschland angezeigt. Die Staatsanwaltschaften hätten die Verfahren aber meist eingestellt, berichtet die TAZ. Das hätten sie mit dem "Verbotsirrtum" begründet. Dies besagt, dass dem Täter keine Schuld zugewiesen werden kann, wenn er sich eines Verbots nicht bewusst war. Tatsächlich haben bisher Behörden und das Bundeslandwirtschaftsministerium das Kükenschreddern geduldet. Deshalb sei den Brütereien ein Verbotsirrtum zugebilligt worden.
2013 schon kam die Staatsanwaltschaft Münster zu dem Schluss, dass die Tötung rechtwidrig sei, woraufhin Nordrhein-Westfalen ein Verbot gegen die Praxis erlies. Ein Verwaltungsgericht kippte den Erlass aber wieder nach Klage von elf Brütereien. Wir berichteten.