Das ausrangierte Smartphone, der kaputte Fernseher oder der ausgediente Toaster: Elektroschrott soll nicht mehr im Hausmüll landen. Deutschland produziert jährlich etwa eine Million Tonnen Elektroschrott – und es wird immer mehr.
Seit einigen Monaten können Verbraucher Altgeräte in größeren Geschäften zurückgeben oder sie kostenlos beim Recyclinghof entsorgen. Geregelt ist alles im Elektroschrottgesetz, das seit Anfang Februar auch die Hersteller von Photovoltaik (PV) -Modulen in die Pflicht nimmt.
Sinnvoll ist das Recycling auf jeden Fall. Im Elektroschrott stecken viele wertvolle Rohstoffe. Bisher sind die oft illegal in Afrika oder Asien gelandet. Dort setzen Arbeiter - häufig auch Kinder - ihre Gesundheit aufs Spiel, wenn sie die Geräte zerlegen, um Gold oder Quecksilber zu gewinnen. Um das zu verhindern, müssen die Hersteller den Recyclingablauf genau dokumentieren.
Gar nicht so einfach: Nur einige wenige Unternehmen in Deutschland können PV-Module recyceln. Ein Geschäft ist es noch nicht. Denn die Module halten über 20 Jahre. Ausgetauscht werden mussten daher bis heute kaum welche. Frühestens ab 2020 rechnet Christoph Brellinger, Marketingleiter bei take-e-way, mit einem großen Rücklauf von Solar-Modulen. Er ist nicht begeistert: "Das Elektrogesetz ist ein einziges Ärgernis!"
Verpflichtende RegistrierungJeder Hersteller muss sich nicht nur bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren, sondern auch monatliche Angaben zu seinem Umsatz machen. Selbst wenn er kein einziges Solarmodul verkauft hat. Ansonsten droht dem Hersteller eine Strafe von bis zu 100.000 Euro und eventuell sogar noch ein generelles Verkaufsverbot. Ohne erteilte Registrierung darf seit dem 1. Februar kein PV-Modul mehr verkauft werden.
Aus den Angaben der Hersteller errechnet die Stiftung die Marktanteile und bestimmt nach einem Verteilungsschlüssel, welches Unternehmen die Solarmodule vom Recyclinghof, bei dem der Endkunde sie kostenlos abgeben kann, abholt und somit auch die Kosten trägt. Laut Gesetz gelten als Hersteller neben den Produzenten auch die OEMs und Importeure. "Zudem gelten Vertreiber als Hersteller, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig PV-Module nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten", heißt es in einer Mitteilung der EAR.
Take-e-way aus Hamburg übernimmt für über 3.000 Firmen die Registrierung und erledigt weitere gesetzlich festgelegte Aufgaben. Und Brellinger ist wenig begeistert: Vor allem bei den Elektrokleingeräten, die jetzt auch zurückgenommen werden müssen, wenn die Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Das gilt auch für PV-Module. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Kantenlänge) wie Handys, Ladegeräte oder Modems müssen auch ohne Neukauf angenommen werden. "Im Online-Handel ist das Gesetz ein großes Hassobjekt", erklärt der Experte. Denn umstritten ist vor allem, was bei ihnen genau als Lagerfläche zählt.
Problematisch ist es auch mit Direktimporteuren zum Beispiel aus Asien, die von dem Elektrogesetz und der Meldepflicht gar nichts wissen. Und sich somit nicht registrieren und für die Recyclingkosten in die Pflicht genommen werden können. Zudem habe das Gesetz zu einem regelrechten Abmahnsport geführt, erklärt Brellinger. Ist ein Unternehmen in den frei einsehbaren Händlerlisten bei der EAR - die dem Umweltbundesamt untersteht - nicht aufzufinden, ist eine Anzeige von einem Konkurrenten nicht auszuschließen.
Bisher landet immer noch ein großer Anteil des Elektroschrotts in dunklen Kanälen. In Großstädten werden oft alte Geräte einfach an die Straße gestellt, die dann nachts auf wundersame Weise verschwinden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird sich daran auch nicht viel ändern.