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Tierschutz Warum Brütereien weiter massenhaft Küken töten dürfen

Die Landesregierung in NRW wollte mehr Tierschutz in der Geflügelbranche – und ist damit gescheitert.

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Sie legen keine Eier und setzen zu wenig Fleisch an – damit sind männliche Küken für Brütereien in Deutschland wirtschaftlich wertlos. Für die Betreiber der Betriebe ist das Grund genug, jedes Jahr rund 50 Millionen Tiere zu vergasen und anschließend zu schreddern.

Im Herbst 2013 kam die Staatsanwaltschaft in Münster nach einem Ermittlungsverfahren zu dem Schluss, dass diese Praxis Tierschutzwidrig ist. Daraufhin hatte Nordrhein-Westfalen ein Verbot des Kükenmords erlassen – als bisher erstes Bundesland.

Bundesregierung in der PflichtElf Brütereien reichten daraufhin Klage ein. Der hat das Verwaltungsgericht in Minden im Februar nachgegeben. Sprich, die Küken dürfen in den Brütereien vorerst weiter getötet werden. In NRW betrifft das pro Jahr rund 2,5 Millionen Küken.

Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem damit, dass die Betriebe mit der Umsetzung des Verbotes "vor dem Aus stünden", weil sie die Küken nicht verkaufen könnten. Ob das vor dem Hintergrund von mehr Tierschutz zu vertreten sei, müsse erst das Parlament in Berlin entscheiden.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gibt es nun politischen Streit um das Urteil; Politiker auf Landes- und Bundesebene geben sich gegenseitig die Schuld an der juristischen Niederlage.

NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) will nicht nur in Berufung gehen, er sieht, wie die Mindener Richter auch, die Bundesregierung in der Pflicht. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) müsse nun handeln und ein Verbot der Tötung männlicher Küken in das Bundes-Tierschutzgesetz aufnehmen, fordert Remmel.

CSU-Mann Schmidt wiederum hatte im Januar bereits darauf hingewiesen, dass laut Tierschutzgesetz Tiere nur getötet werden dürfen, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gebe. Es liege an den für den Vollzug zuständigen Ländern, das geltende Recht durchzusetzen.

Juristische Grundlage fehltGenau dem hat aber das Gericht in Minden widersprochen. Nach Einschätzung der Richter fehlt für das Verbot durch das Land NRW die juristische Grundlage im bundesweiten Tierschutzgesetz. Daher sei auch das Tötungsverbot des Landesregierung in NRW unzulässig.

„Das Gericht bezweifelt nicht, dass es richtig ist, das Kükentöten zu beenden. Vielmehr hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes die Situation aus seiner Perspektive.

Es dürfe nicht sein, dass „aus rein wirtschaftlichen Gründen“ jedes Jahr 50 Millionen Eintagsküken ohne triftigen Grund vergast und geschreddert würden, „nur um die Gewinnspanne bei den Unternehmen zu erhöhen“, erklärte wiederum NRW-Landwirtschaftsminister Remmel nach dem Urteil.

Beim Zentralverband der Geflügelwirtschaft sieht man das naturgemäß anders: Die Tiere würden nicht einfach arglos entsorgt, sondern zu Spezial-Tierfutter verarbeitet, teilt dieser in einer Stellungnahme mit. „Ansonsten müssten anstelle der Hahnenküken andere Tiere aufgezogen und getötet werden.“

Alternativen gesuchtDoch welche Alternativen gibt es? Wohin mit den Küken, wenn die Brütereien keinen Nutzen für sie haben? Mögliche Antworten kommen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

An der Universität Leipzig zum Beispiel arbeitet eine Forschungsgruppe an zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Küken schon im Ei. Keines der Verfahren ist jedoch bisher massentauglich und in Brütereien einsetzbar. Würde es funktionieren, könnten die ungewollten Eier in den Handel gehen und die Küken müssten zur Geschlechtsbestimmung nicht erst schlüpfen.

Eine andere Lösung bieten Initiativen wie der Bruderhahn-Verein, in dem sich Landwirte zusammengeschlossen haben, die auch die männlichen Küken aufziehen, obwohl sie weniger Fleisch als herkömmliche Hühner und Hähnchen ansetzen und länger aufgezogen werden müssen.

Im Laden zahlt der Kunde für das Fleisch der Bruderhähne einen Aufpreis, um die Aufzucht der männlichen Küken finanzierbar zu machen. Für die Branche ist das jedoch mit hohen Kosten verbunden, der Zentralverband der Geflügelwirtschaft spricht von einer Nische.

Das Urteil des Gerichts in Minden ist derweil noch nicht rechtskräftig und ein Berufungsverfahren wurde angekündigt. In der Zwischenzeit dürfen die Brütereien weiter Küken töten und schreddern. Die Kaufentscheidung für Eier und Geflügel, die unter solchen Bedingungen hergestellt werden, liegt aber am Ende auch beim Kunden. Denn es ist die Nachfrage nach billiger Massenware, die den wirtschaftlichen Druck erhöht.

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