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Kampf gegen Kinderpornografie Bundestag beschließt Löschen statt sperren

Die Gegner einer Zensur-Infrastruktur im Internet haben in Deutschland einen wichtigen Kampf gewonnen: Webseiten mit Kinderpornos werden nicht gesperrt. Stattdessen wird versucht, die Seiten zu löschen.

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Im April 2009 schlug die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Internet-Zensur-Infrastruktur vor, um gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen. Damit löste sie unter Netzaktivisten einen Sturm der Entrüstung aus. Am Donnerstag ist das Gesetz endgültig gescheitert. Quelle: dpa

Berlin Der Bundestag kippte am Donnerstagabend nahezu einstimmig die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.

„Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperr-Infrastruktur sind für uns die richtige Antwort“, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.

Viele Internet-Nutzer waren gegen die Sperren Sturm gelaufen und hatten im Rahmen einer Online-Petition mehr als 130.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Die Kritiker befürchteten den Aufbau einer staatlichen Zensurbehörde. Zudem zweifelten sie an der Wirksamkeit der Maßnahme, weil die Sperren leicht zu umgehen seien.

Deshalb sollen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten künftig gelöscht werden, egal ob sie in Deutschland oder vom Ausland aus ins Netz gestellt wurden.

Angesichts der technischen Entwicklung will der Bundestag jedoch ein Auge darauf behalten, ob Kinderpornografie auf diesem Wege tatsächlich ausreichend bekämpft wird. In einer Resolution fordert das Parlament von der Bundesregierung einen jährlichen Bericht über den Erfolg der Maßnahmen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßte die Entscheidung. „Keine nutzlosen Netzsperren gegen illegale Inhalte im Internet“, kommentierte eine Sprecherin den Beschluss. „Jetzt ist der Weg frei für erfolgreiche Verbrechensbekämpfung im Netz: Das Löschen dieser Inhalte an der Quelle“.

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