
„Nicht ausreichend sichere Technik auf die Straße zu bringen und im regulären Verkehr reifen zu lassen ist unverantwortlich.“ Das sagt Heiko Wolframm, Experte für Fahrerassistenzsysteme im Landsberger Technikzentrum des ADAC gegenüber der WirtschaftsWoche. Hintergrund ist ein jüngst bekannt gewordener tödlicher Unfall mit einem teilautonom fahrenden Tesla in den USA.
Der US-Autohersteller bewirbt sein Assistenzsystem als „Autopilot“, der selbstständig Fahrspuren folgen und Sicherheitsabstände einhalten kann. „Mit der Bezeichnung suggeriert Tesla seinen Kunden eine Funktion, die das Fahrzeug weder erfüllt noch erfüllen darf“, moniert Wolframm. Er beanstandet, dass Tesla das System überhaupt für den Alltagseinsatz freigebe. Tesla-Chef Elon Musk bezeichnet es selbst als noch nicht serienreif.
In Tests zu Jahresbeginn hatte der ADAC unter anderem festgestellt, dass sich der Assistent „bei unklaren Fahrsituationen ohne ausreichende Vorwarnzeit sofort abschaltet“. Die Technik ließ sich darüber hinaus sowohl bei ADAC-Tests als auch bei Probefahrten der WirtschaftsWoche sogar abseits von Autobahnen aktivieren, obwohl es laut Tesla ausschließlich dort genutzt werden soll. Das sei inakzeptabel, so Wolframm.
Die fünf Stufen des automatisierten Fahrens
Der Fahrer lenkt, bremst und beschleunigt selbständig. Einfache Systeme wie Abstandshalter unterstützen ihn.
Das elektronische System übernimmt bestimmte Funktionen wie etwa das automatische Einparken oder das Spurhalten. Der Fahrer bleibt aber weiter in der Verantwortung, die Hände bleiben am Lenkrad.
Das Fahrzeug fährt weitgehend autonom, der Fahrer muss nicht mehr alles dauerhaft überwachen. Er darf die Hände vom Lenkrad nehmen, muss aber in der Lage sein, nach Vorwarnung die Kontrolle wieder zu übernehmen.
Der Fahrer kann noch übernehmen, ist aber nicht mehr erforderlich, um das Auto zu steuern. Elektronische Systeme können alle Verkehrssituationen automatisch bewältigen.
Das Lenkrad entfällt, das Auto wird nur noch vom System gesteuert.
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Zudem kritisiert der ADAC-Experte, dass sich Tesla aus der juristischen Verantwortung stehle, indem es den Verantwortung für Fehler des Autopiloten über juristische Klauseln auf die Fahrer abwälzt: „Der Hersteller selbst muss den Missbrauch der Technik wirksam verhindern“.
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