Vielen ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec nicht klar. Wer im Deutschen E-Bike sagt, meint im Alltag damit meist ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Der Hilfsmotor ist dabei in der Regel im Tretlager oder an der Hinterradnabe verbaut und kommt nur zum Einsatz, wenn man in die Pedale tritt.
Ausnahme ist eine sogenannte Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h deaktiviert sich die Motorunterstützung. Der Fachmann nennt solch ein Fahrzeug nicht E-Bike, sondern Pedelec, erklärt der Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS Johannes Kautenburger. Die Begriffsbestimmung hat sich in Deutschland allerdings zumindest bei Hobbyradlern nie durchgesetzt.
Fahrer benötigen weder eine Fahrerlaubnis noch eine Versicherung, erläutert Kautenburger. Auch ein Helm ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Aus fachlicher Sicht handelt es sich hingegen beim E-Bike eher um ein elektrisches Mofa als um ein Fahrrad, wenn der E-Motor auch ohne Tretunterstützung für Beschleunigungen über 6 km/h sorgt. Gas gegeben wird dann wie bei einem Kraftrad über den Griff, häufiger aber über einen Daumenhebel. Für den Betrieb ist, wenn das Bike bis 25 km/h fährt, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig
Fährt das E-Bike zwischen 26 und 45 km/h schnell, so ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Rollerführerschein) notwendig. Ein Helm ist vorgeschrieben, sobald die Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt, weiß Kautenburger.
Eine Sonderform, die sich irgendwo zwischen Pedelec und E-Bike einsortiert, ist das S-Pedelec. Es unterstützt den Fahrer beim Treten bis 45 km/h und gilt rechtlich nicht mehr als Fahrrad, sondern als zweirädriges Kleinkraftrad. Versicherungskennzeichen, Helm und Rollerführerschein sind Vorschrift.
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