Tausende Raubkopien Kino.to-Gründer legt Geständnis ab

Der Chef von Kino.to hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Dafür kann er davon ausgehen, dass seine Haftstrafe unter fünf Jahren liegen wird. Der Angeklagte betrieb ein Streaming-Portal mit Tausenden Raubkopien.

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Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to, Dirk B.: Das Urteil steht noch aus. Quelle: dpa

Leipzig Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.

Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den „Verlockungen erlegen“.

Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war“, erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als „von Reue getragen“. Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen „abgeschöpft“ wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.

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