Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen müssen Nachtspeicherheizungen in Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten ab 2020 außer Betrieb genommen werden, sofern sie älter als 30 Jahre sind. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen nicht guten Gewissens empfehlen, weiter auf die Nachtspeicherheizung zu setzen.
Für den Austausch Ihrer Stromheizung spricht auch, dass Heizstrom mehr als doppelt so teuer ist wie beispielsweise Gas. Und für 2013 wurden bereits weitere Preiserhöhungen angekündigt.
Zudem haben Sie beim Heizstrom keine Möglichkeit, durch einen Anbieter-Wechsel, die Preiserhöhung zu umgehen, da es praktisch keinen Wettbewerb auf dem Wärmestrom-Markt gibt. Außerdem bestehen Zweifel, ob sich die Nachtspeicherheizung tatsächlich als Stromspeicher eignet und so zu einem Instrument der Energiewende werden könnte, was dann einen positiven Einfluss auf die Kosten ausüben würde. Denn ihre Speicherkapazität kann nur im Winter genutzt werden.
Das Klima-Orakel erscheint in Zusammenarbeit von Handelsblatt Online und der vom Bundesumweltministerium geförderten Initiative Klima sucht Schutz.