




In vielen gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukten ist ein Stoff enthalten, der krebserregend sein kann. Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – kommt vor allem in Spielwaren, Sportartikeln und Werkzeugen vor. PAK sind ein natürlicher Bestandteil von Kohle und Erdöl. Solche Kohlenwasserstoffe bilden sich, wenn Kohle und Erdöl bei Verarbeitungsprozessen unvollständig verbrennen. Sie kommen in Teerölen vor, die aus Kohle hergestellt werden, ebenso wie in bestimmten Ölen, die bei der Erdölverarbeitung entstehen. Diese Öle werden zum Weichmachen und zur Schwarzfärbung von Gummi und elastischen Kunststoffen eingesetzt. Beim normalen Gebrauch der Produkte können PAK über die Haut, den Mund oder die Lunge in den Körper gelangen.
Deshalb will die EU nun die Grenzwerte dieser Stoffe reduzieren. In Zukunft dürfen nur noch minimale Spuren in Kunststoffen enthalten sein. Enthalten Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten.
Für Spielzeug und Babyartikel gilt dann der noch strengere Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die Hersteller der betreffenden Produkte haben nun zwei Jahre Zeit, ihre Produktionsprozesse zu optimieren, um den PAK-Gehalt zu senken und die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Auch die Importeure der betreffenden Artikel müssen sich ab Ende 2015 an diese Grenzwerte halten.
PAK stehen seit Jahrzehnten wegen ihrer besorgniserregenden Eigenschaften im Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit: Unabhängige Labore weisen regelmäßig hohe PAK-Gehalte in vielen Alltagsprodukten nach.