Ebenfalls gefährlich ist der Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat), der in 58 getesteten Technikartikeln enthalten ist. "DEHP und andere Phthalate stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt des Menschen zu beeinflussen", sagt Professor Edmund Maser von der Uni Kiel. Besonders gefährdet sind Kinder: "Ihre Organe befinden sich noch im Wachstum, und das Hormonsystem steuert die körperliche und geistige Entwicklung", erklärt Sarah Häuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).
Entdeckt wurde der Weichmacher unter anderem in Blutdruckmessgeräten, In-Ear-Kopfhören und HDMI- und Netzwerkkabeln. Zu den insgesamt 32 ausgemachten Produkten, die eigentlich nicht im Handel hätten laden dürfen, zählten unter anderem eine Fernbedienung für 3,99 Euro vom Discounter, ein "Janosch"-Babyphone für 52,99 Euro und ein Blutdruckmessgerät für 39,90 Euro vom Versandhändler.
Doch all diese Waren mit hoher DEHP-Konzentration oder anderen Schadstoffen müssen trotz der Gefahren bis heute nicht gekennzeichnet werden. Immerhin haben Unternehmen eine Auskunftspflicht, wenn in ihren Waren eine Weichmacher-Konzetration von über 0,1 Prozent herrscht – und diese können die Verbraucher ausnutzen, sagt Claudia Brüggen-Freye: „Sie können die EAN-Nummer über dem Strichcode des Artikels notieren und eine Verbraucheranfrage an das Unternehmen stellen.“ Ob viele Kunden dem nachgehen werden ist fraglich: Die Firmen haben 45 Tage, um zu antworten. So viel Zeit werden sich viele Kunden gerade bei alltäglichen Technikgeräten kaum nehmen wollen.