Anton Schlecker Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will keine Revision gegen das Urteil gegen Ex-Drogeriekönig Anton Schlecker einlegen. Damit kommt der wegen vorsätzlichem Bankrott verurteilte Unternehmer um eine Haftstrafe herum.

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Das Landgericht Stuttgart hatte vor einer Woche Anton Schlecker wegen vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt. Quelle: dpa

Stuttgart Die Staatsanwaltschaft Stuttgart akzeptiert die Bewährungsstrafe für Anton Schlecker und wird nicht in Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil gehen. „Hinsichtlich der Bewertung des festgestellten Sachverhaltes entspricht das Urteil des Landgerichts weitgehend der Auffassung der Staatsanwaltschaft“, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. Die Strafe stehe in keinem offensichtlichen Missverhältnis zur Schwere der Taten.

Die 11. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vor einer Woche Anton Schlecker wegen vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt. Daneben verhängte die Kammer gegen ihn eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro – insgesamt 54.000 Euro – wegen vorsätzlichen Bankrotts in zwölf Fällen und falscher Versicherung an Eides statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Anton Schlecker eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Seine beiden zu Haftstrafen verurteilten Kinder Lars und Meike Schlecker hatten bereits vergangene Woche Revision beantragt.

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