
Hat Volkswagen seine Anleger bei dem Bekanntwerden des Abgasskandals rechtzeitig informiert? Einige Indizien sprechen offenbar dagegen – Anleger haben bereits Klagen eingereicht. Die VW-Aktie war nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals im September abgestürzt, einige Aktionäre wollen sich ihre Verluste vom Konzern ersetzen lassen. VW hätte deutlich früher über den aufkommenden Skandal informieren müssen, weil Kursverluste drohten, so ihre Position. Volkswagen selbst ist anderer Ansicht und hält die kapitalmarktrechtlichen Vorwürfe für „unbegründet“.
Die Abgas-Tests in Deutschland und Europa
Neue Modelle werden in Deutschland und der EU nach dem Modifizierten Neuen Fahrzyklus (MNEFZ) getestet. Die Tests laufen unter Laborbedingungen, das heißt auf einem Prüfstand mit Rollen. Dies soll die Ergebnisse vergleichbar machen. Der Test dauert etwa 20 Minuten und simuliert verschiedene Fahrsituationen wie Kaltstart, Beschleunigung oder Autobahn-Geschwindigkeiten.
Getestet wird von Organisationen wie dem TÜV oder der DEKRA unter Beteiligung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses untersteht wiederum dem Verkehrsministerium.
Die Prüfungen der neuen Modelle werden von ADAC und Umweltverbänden seit längerem als unrealistisch kritisiert. So kann etwa die Batterie beim Test entladen werden und muss nicht - mit entsprechendem Sprit-Verbrauch - wieder auf alten Stand gebracht werden. Der Reifendruck kann erhöht und die Spureinstellungen der Räder verändert werden. Vermutet wird, dass etwa der Spritverbrauch im Alltag so häufig um rund ein Fünftel höher ist als im Test.
Neben den Tests für neue Modelle gibt es laut ADAC zwei weitere Prüfvorgänge, die allerdings weitgehend in der Hand der Unternehmen selbst sind. So werde nach einigen Jahren der Test bei den Modellen wiederholt, um zu sehen, ob die Fahrzeuge noch so montiert werden, dass sie den bisherigen Angaben entsprechen, sagte ADAC-Experte Axel Knöfel. Zudem machten die Unternehmen auch Prüfungen von Gebrauchtwagen, sogenannte In-Use-Compliance. Die Tests liefen wieder unter den genannten Laborbedingungen. Die Ergebnisse würdem dann dem KBA mitgeteilt. Zur Kontrolle hatte dies der ADAC bei Autos bis 2012 auch selbst noch im Auftrag des Umweltbundesamtes gemacht, bis das Projekt eingestellt wurde. In Europa würden lediglich in Schweden von staatlicher Seite noch Gebrauchtwagen geprüft, sagte Knöfel.
Die EU hat auf die Kritik am bisherigen Verfahren reagiert und will ab 2017 ein neues, realistischeres Prüfszenario etablieren. Damit sollen auch wirklicher Verbrauch und Schadstoffausstoß gemessen werden ("Real Driving Emissions" - RDE). Strittig ist, inwiefern dafür die bisherigen Abgas-Höchstwerte angehoben werden, die sich noch auf den Rollen-Prüfstand beziehen.
Man habe am Landgericht Braunschweig eine Klageerwiderung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten eingereicht, teilte Volkswagen am Abend per Ad-hoc-Mitteilung mit. „Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sieht sich das Unternehmen in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hat“, heißt es in der Mitteilung.
Das Unternehmen lege Wert darauf, dass diese Prüfung nicht die andauernde Untersuchung zur Aufklärung des Abgasskandals durch die Kanzlei Day Jones ersetze. „Volkswagen nimmt nunmehr öffentlich Stellung, um die aus Unternehmenssicht selektive und unvollständige Veröffentlichung von Dokumenten in den Medien über die Diesel-Thematik richtigzustellen und zu vermeiden, dass nunmehr auszugsweise über die Klageerwiderung berichtet wird.“
VW begründet seine Haltung zu den Aktionärsklagen damit, dass sich die Relevanz auf den Aktienkurs des Unternehmens erst am 18. September 2015 ergeben hätte – als die US-Umweltbehörde EPA den Skandal öffentlich machte und nicht, als der Vorstand intern von den Vorgängen erfahren habe. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Dieselausschusses im VW-Aufsichtsrat, sagte in Genf im Gespräch mit der WirtschaftsWoche, dass es „von hinten betrachtet immer einfach sei, die Dinge richtig einzuordnen". Als man erstmals von der Problematik erfuhr, sei man nicht davon ausgegangen, dass die Software in betrügerischer Absicht manipuliert worden sei und glaubte, die von der EPA bemängelten Diskrepanzen mit kleinen Nachbesserungen aus der Welt schaffen zu können. Auch sei das Ausmaß der drohenden Strafzahlung „nicht ansatzweise“ erkennbar gewesen.
Die Diesel-Thematik, wie Volkswagen den Abgasskandal bezeichnet, „schien nach bestem Kenntnisstand durch übliche und damit kursneutrale Maßnahmen einschließlich wirksamer technischer Lösungskonzepte beherrschbar“, heißt es in der Pressemitteilung. Nachdem im Anschluss an die „Notice of Violation“ eine erste belastbare Zahlenbasis über die weltweiten Risiken ermittelt worden war, sei diese vorläufige Abschätzung am 22. September 2015 „unverzüglich ad-hoc gemeldet“ worden.