Abgas-Skandal Volkswagen weist Dieselgate-Aktionärsklagen zurück

Dass VW nach dem millionenfachen Betrug nicht nur juristischer Ärger von Kunden, sondern auch von Aktionären blühte, war abzusehen. Jetzt hat sich der Konzern zu den Klagen geäußert – mit einer eigenen Begründung.

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VW-Chef Matthias Mueller Quelle: AP

Hat Volkswagen seine Anleger bei dem Bekanntwerden des Abgasskandals rechtzeitig informiert? Einige Indizien sprechen offenbar dagegen – Anleger haben bereits Klagen eingereicht. Die VW-Aktie war nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals im September abgestürzt, einige Aktionäre wollen sich ihre Verluste vom Konzern ersetzen lassen. VW hätte deutlich früher über den aufkommenden Skandal informieren müssen, weil Kursverluste drohten, so ihre Position. Volkswagen selbst ist anderer Ansicht und hält die kapitalmarktrechtlichen Vorwürfe für „unbegründet“.

Die Abgas-Tests in Deutschland und Europa

Man habe am Landgericht Braunschweig eine Klageerwiderung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten eingereicht, teilte Volkswagen am Abend per Ad-hoc-Mitteilung mit. „Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sieht sich das Unternehmen in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hat“, heißt es in der Mitteilung.

Das Unternehmen lege Wert darauf, dass diese Prüfung nicht die andauernde Untersuchung zur Aufklärung des Abgasskandals durch die Kanzlei Day Jones ersetze. „Volkswagen nimmt nunmehr öffentlich Stellung, um die aus Unternehmenssicht selektive und unvollständige Veröffentlichung von Dokumenten in den Medien über die Diesel-Thematik richtigzustellen und zu vermeiden, dass nunmehr auszugsweise über die Klageerwiderung berichtet wird.“

VW begründet seine Haltung zu den Aktionärsklagen damit, dass sich die Relevanz auf den Aktienkurs des Unternehmens erst am 18. September 2015 ergeben hätte – als die US-Umweltbehörde EPA den Skandal öffentlich machte und nicht, als der Vorstand intern von den Vorgängen erfahren habe. Wolfgang Porsche, Vorsitzender des Dieselausschusses im VW-Aufsichtsrat, sagte in Genf im Gespräch mit der WirtschaftsWoche, dass es „von hinten betrachtet immer einfach sei, die Dinge richtig einzuordnen". Als man erstmals von der Problematik erfuhr, sei man nicht davon ausgegangen, dass die Software in betrügerischer Absicht manipuliert worden sei und glaubte, die von der EPA bemängelten Diskrepanzen mit kleinen Nachbesserungen aus der Welt schaffen zu können. Auch sei das Ausmaß der drohenden Strafzahlung „nicht ansatzweise“ erkennbar gewesen.

Die Diesel-Thematik, wie Volkswagen den Abgasskandal bezeichnet, „schien nach bestem Kenntnisstand durch übliche und damit kursneutrale Maßnahmen einschließlich wirksamer technischer Lösungskonzepte beherrschbar“, heißt es in der Pressemitteilung. Nachdem im Anschluss an die „Notice of Violation“ eine erste belastbare Zahlenbasis über die weltweiten Risiken ermittelt worden war, sei diese vorläufige Abschätzung am 22. September 2015 „unverzüglich ad-hoc gemeldet“ worden. 

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