Abgasaffäre Entscheidung des OLG Braunschweig birgt Milliardenrisiken für Porsche-Piech-Clan

Quelle: REUTERS

Auf die Familien Porsche und Piech könnten nach Einschätzung der Anlegerkanzlei Tilp im Zuge des Dieselskandals Schadenersatzforderungen von bis zu zehn Milliarden Euro zukommen.

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Auf die Familien Porsche und Piech, die über 52 Prozent des VW-Konzerns besitzen, könnten nach Einschätzung der Anlegerkanzlei Tilp im Zuge des Dieselskandals Schadenersatzforderungen von bis zu zehn Milliarden Euro zukommen. Hintergrund ist die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, dass sich nicht nur die Volkswagen AG, sondern auch die Porsche SE ab September der Musterklage der Deka Investment GmbH stellen muss.

Die Familien Porsche und Piech halten 100 Prozent der Porsche SE und kontrollieren über sie 52 Prozent der Volkswagen AG. Porsche hatte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Februar Widerspruch eingelegt, diesen nun aber zurückgenommen. „Damit ist die Entscheidung rechtskräftig“, sagte eine Sprecherin der Oberlandesgerichts.

Laut Oberlandesgericht geht es in dem Verfahren „um Schadensersatzansprüche der Aktionäre wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Hinblick auf den sogenannten Abgasskandal“. Wegen dieser möglichen Marktmanipulation fordern bereits mehr als 1600 Kläger vor dem Landgericht Braunschweig Schadenersatz von rund neun Milliarden Euro von der Volkswagen AG.

Die Musterklage in Braunschweig wird von der Kanzlei Tilp geführt. Die Erweiterung des Musterverfahrens auf die Porsche SE soll vom Gericht im Klageregister bekannt gemacht werden. Ab diesem Zeitpunkt können laut Gericht Personen, „die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage gegen die Porsche SE erhoben haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig anmelden“.

Damit drohen nach Ansicht von Anlegeranwalt Andreas Tilp der Porsche SE insgesamt Schadenersatzforderungen von zehn Milliarden Euro: „Gegen die Porsche SE wurden bereits Schadenersatzforderungen von rund einer Milliarde Euro geltend gemacht. Wenn nun die Kläger, die gegen die Volkswagen AG klagen, ihre Ansprüche von über neun Milliarden Euro auch gegen die Porsche SE geltend machen, würden sich die Forderungen gegen die Porsche SE auf rund zehn Milliarden Euro addieren.“

Es könnten durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch neue Kläger hinzukommen, so Tilp, denn anders als bei der Volkswagen AG sei bei der Porsche SE die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen noch nicht abgelaufen. Die Porsche SE widerspricht dem Vorwurf der Marktmanipulation und hält sämtliche Schadenersatzforderungen für unbegründet.

Was VW in der Dieselaffäre noch alles droht
Der Dieselskandal wird für VW in Deutschland richtig teuer. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ Mitte Juni erstmals die Muskeln spielen und verhängte wegen der millionenfachen Abgasmanipulation ein Bußgeld von einer Milliarde Euro gegen den Wolfsburger Autobauer. Damit sind die juristischen Probleme längst nicht ausgestanden. Wer gegen VW vorgeht - und was dem Konzern droht. Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft BraunschweigVorwurf : Es gibt vier Strafverfahren gegen aktuelle und ehemalige Manager. Im größten Verfahren mit aktuell 39 Beschuldigten geht es um den Vorwurf der Manipulation von Stickoxidwerten in Abgasen. Dieser Betrugsverdacht richtet sich auch gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn. Weitere Ermittlungsverfahren befassen sich mit dem Verdacht der Schönung von Kohlendioxid-Werten (sechs Beschuldigte), der Datenlöschung (ein Beschuldigter) und der Marktmanipulation (drei Beschuldigte). Grundlage des letzten Vorwurfs ist der Verdacht, dass Volkswagen seine Aktionäre zu spät über den Dieselskandal informiert hat. Diese Ermittlungen richten sich gegen Winterkorn, den jetzigen Konzernchef Herbert Diess, der zuvor schon VW-Markenchef war, sowie den früheren Finanzvorstand und jetzigen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch.Möglicher Schaden für Volkswagen : Werden Diess und Pötsch angeklagt, sind sie als Vorstandschef und Aufsichtsratschef womöglich nicht mehr zu halten. VW stünde vor neuen Turbulenzen, die das Unternehmen in einer ohnehin schwierigen Phase (Umstellung auf Elektromobilität und autonomes Fahren) schwer treffen und das Image des Konzerns weiter schädigen würden. Auch die Prozesse gegen die anderen Beschuldigten werden dem Konzern noch über Jahre  Enthüllungen und Negativ-Schlagzeilen bescheren. Quelle: imago images
Kläger: 19.000 VW-KundenVorwurf : VW soll heimlich verbotene Technik zur Abgasmanipulation in Autos eingebaut haben, wodurch die Kunden aus Sicht der Kläger ein mangelhaftes Fahrzeug erhielten und Wertverluste erlitten.Möglicher Schaden für Volkswagen : Die Kläger verlangen Schadenersatz oder wollen ihr Auto zurückgeben. Einige Anwälte werten das Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig von einer Milliarde Euro als Vorentscheidung bei den Kundenklagen. Sollten sich die Kunden durchsetzen, drohen VW Milliardenkosten durch Entschädigungszahlungen, Rücknahmen und Umtausch der alten Fahrzeuge. Quelle: imago images
Kläger: Möglicherweise mehrere Millionen VW-Kunden, die bislang noch nicht geklagt haben, die nun aber das neue rechtliche Instrument der Sammelklage nutzen wollen.Vorwurf : VW soll heimlich verbotene Technik zur Abgasmanipulation in Autos eingebaut haben, wodurch die Kunden aus ihrer Sicht ein mangelhaftes Fahrzeug erhielten und Wertverluste erlitten.Möglicher Schaden für VW : Der Bundestag hat im Juni die Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit können Verbraucher künftig in einer Art Sammelklage gemeinsam Schadensersatz fordern, wenn sie sich rechtlich von bestimmten Verbänden vertreten lassen. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten, so dass auch VW-Kunden das neue Instrument für ihre Klagen nutzen können. Die Schadenersatzsprüche wegen des Dieselskandals verjähren Ende 2018. Es ist denkbar, dass klagende Verbände Millionen geschädigter VW-Kunden einsammeln und dadurch neue Milliardenrisiken auf VW zukommen. Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft MünchenVorwurf : In München sind 20 aktuelle und frühere Mitarbeiter der Ingolstädter Volkswagen-Tochter Audi im Visier der Strafverfolger. Ähnlich wie in Braunschweig geht es um den Verdacht, dass bei Audi Abgaswerte von Dieselmotoren manipuliert wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs, strafbarer Werbung und Urkundenfälschung. Unter den Beschuldigten sind Vorstandschef Rupert Stadler, ein weiteres aktives sowie zwei ehemalige Vorstandsmitglieder. Gegen Stadler wurde wegen Verdunklungsgefahr am 18. Juni Untersuchungshaft angeordnet. Zudem sitzt Wolfgang Hatz, Ex-Chef der Audi-Motorenentwicklung und später Vorstandsmitglied der Schwestermarke Porsche, in Untersuchungshaft. Ein weiterer verhafteter Ingenieur aus der Motorenentwicklung kam gegen Kaution auf freien Fuß.Möglicher Schaden für VW : Audi-Chef Rupert Stadler droht die Absetzung. Bislang wurde er vom Aufsichtsrat beurlaubt – schließlich gelte die Unschuldsvermutung. Audi steht aber ohnehin ein Umbau wegen diverser Schwächen im Unternehmen bevor; ein Wechsel der Führungsspitze würde weitere Verwerfungen und Image-Schäden mit sich bringen. Außerdem hat wie in Braunschweig auch die Staatsanwaltschaft in München ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das noch andauert und das zu hohen Strafen für Audi führen könnte. Quelle: imago images
Strafverfolger: Bundesregierung Vorwurf: Wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen (Technik zur Manipulation von Abgasen) muss die deutsche Bundesregierung Volkswagen nach Auffassung der EU-Kommission „administrative Sanktionen auferlegen.“ Sie hat nach Rechtsauffassung der EU dabei keine rechtlichen Spielräume.Möglicher Schaden für VW : Das Bundesverkehrsministerium stellt in einer internen Bewertung fest, dass „die entsprechende Verordnung für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung obligatorisch anzuwenden ist. Hieraus ergeben sich auch Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße. Danach ist ein Bußgeldrahmen bis 5000 Euro vorgesehen.“ Das Bußgeld wäre laut Verkehrsministerium pro Fahrzeug zu zahlen, was bedeutet, dass auf Volkswagen eine zusätzliche Strafe von bis zu 12 Milliarden Euro zukäme. Die Bundesregierung scheint aber VW davor schützen zu wollen und hat sich bislang geweigert, die Strafe zu verhängen. Deshalb hat die EU-Kommission Ende 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Gut möglich also, dass Deutschland noch zu einer Strafe gezwungen wird oder dass der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen immer neuer aufgedeckter Fälle bei Audi und Porsche aus eigenem Antrieb eine Milliardenstrafe der Bundesregierung anstößt Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft StuttgartVorwurf : Die schwäbischen Strafverfolger ermittelten beim Sportwagenhersteller Porsche wegen Betrugs zuletzt gegen drei Beschuldigte, darunter der amtierende Entwicklungsvorstand Michael Steiner. Ein ehemaliger Motorenchef des Stuttgarter Autobauers kam im April in Untersuchungshaft. Porsche entwickelt zwar selbst keine Dieselmotoren, soll dem Verdacht zufolge aber manipulierte Motoren von Audi wissentlich übernommen haben. Auch das Thema Marktmanipulation beschäftigt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang ermittelt sie gegen Winterkorn, Pötsch und den gerade abgetretenen VW-Chef Matthias Müller. Die Beschuldigten waren zum fraglichen Zeitpunkt Vorstände der Porsche Automobil Holding SE, die einen Großteil der VW-Aktien hält.Möglicher Schaden für Volkswagen : Wie bei den Ermittlungen in Braunschweig und München drohen auch hier Belastungen für das operative Geschäft, Imageschäden und weitere Strafzahlungen. In Stuttgart wird geprüft, ob die Staatsanwaltschaft – wie die Staatsanwälte in Braunschweig – eine Gewinnabschöpfung in Form eines hohen Bußgelds vornimmt. Quelle: imago images

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