Auf die Familien Porsche und Piech, die über 52 Prozent des VW-Konzerns besitzen, könnten nach Einschätzung der Anlegerkanzlei Tilp im Zuge des Dieselskandals Schadenersatzforderungen von bis zu zehn Milliarden Euro zukommen. Hintergrund ist die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, dass sich nicht nur die Volkswagen AG, sondern auch die Porsche SE ab September der Musterklage der Deka Investment GmbH stellen muss.
Die Familien Porsche und Piech halten 100 Prozent der Porsche SE und kontrollieren über sie 52 Prozent der Volkswagen AG. Porsche hatte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Februar Widerspruch eingelegt, diesen nun aber zurückgenommen. „Damit ist die Entscheidung rechtskräftig“, sagte eine Sprecherin der Oberlandesgerichts.
Laut Oberlandesgericht geht es in dem Verfahren „um Schadensersatzansprüche der Aktionäre wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Hinblick auf den sogenannten Abgasskandal“. Wegen dieser möglichen Marktmanipulation fordern bereits mehr als 1600 Kläger vor dem Landgericht Braunschweig Schadenersatz von rund neun Milliarden Euro von der Volkswagen AG.
Die Musterklage in Braunschweig wird von der Kanzlei Tilp geführt. Die Erweiterung des Musterverfahrens auf die Porsche SE soll vom Gericht im Klageregister bekannt gemacht werden. Ab diesem Zeitpunkt können laut Gericht Personen, „die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage gegen die Porsche SE erhoben haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig anmelden“.
Damit drohen nach Ansicht von Anlegeranwalt Andreas Tilp der Porsche SE insgesamt Schadenersatzforderungen von zehn Milliarden Euro: „Gegen die Porsche SE wurden bereits Schadenersatzforderungen von rund einer Milliarde Euro geltend gemacht. Wenn nun die Kläger, die gegen die Volkswagen AG klagen, ihre Ansprüche von über neun Milliarden Euro auch gegen die Porsche SE geltend machen, würden sich die Forderungen gegen die Porsche SE auf rund zehn Milliarden Euro addieren.“
Es könnten durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch neue Kläger hinzukommen, so Tilp, denn anders als bei der Volkswagen AG sei bei der Porsche SE die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen noch nicht abgelaufen. Die Porsche SE widerspricht dem Vorwurf der Marktmanipulation und hält sämtliche Schadenersatzforderungen für unbegründet.




