Abgasaffäre US-Richter setzt VW Frist bis 21. April

Fristverlängerung für Volkswagen: In der Abgasaffäre hat das US-Bezirksgericht in Kalifornien dem Autobauer bis zum 21. April Aufschub gegeben. Wenn bis dahin keine Einigung erzielt sei, erwäge das Gericht einen Prozess.

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In der Abgasaffäre hat das US-Bezirksgericht in Kalifornien Volkswagen bis zum 21. April Aufschub gegeben. Wenn bis dahin zwischen VW, der US-Umweltbehörde EPA und dem amerikanischen Justizministerium keine Einigung erzielt sei, erwäge das Gericht im Sommer einen Prozess, sagte Richter Charles Breyer am Donnerstag.

In den bisherigen Gesprächen zwischen den Parteien seien substanzielle Fortschritte gemacht worden. Es gebe allerdings noch technische Probleme bei der Umsetzung einer Einigung.

VW hatte zugegeben, eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese erkennt, ob sich ein Dieselfahrzeug auf dem Prüfstand befindet und hält auch nur dann die Abgasgrenzwerte ein.

Insider hatten Reuters im Vorfeld der Anhörung gesagt, der Wolfsburger Konzern und die EPA hätten zwar Fortschritte gemacht, bräuchten für eine Einigung aber noch einige Wochen. Am Donnerstag lief die Frist aus, die Bezirksrichter Breyer den beiden Parteien gesetzt hatte, um einen Kompromiss über Reparatur oder Rückkauf der rund 580.000 betroffenen Dieselautos zu finden.

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