Abgasskandal Peinliche Panne für Daimlers Großkanzlei

Eine blütenweiße Gerichtsstatistik im Abgasskandal gibt Daimler bislang scheinbar Rückendeckung. Quelle: imago images

Ein erstes rechtskräftiges Urteil spricht dem Käufer eines Mercedes mit Dieselmotor Schadensersatz zu. Eine Trendwende ist das noch nicht – laut Daimler haben schlicht die eigenen Anwälte gepennt.

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Für rund zwei Milliarden Euro kann Daimler den Abgasskandal in den USA nach einer Einigung mit Behörden und Sammelklägern weitgehend abhaken. In Deutschland läuft die Aufarbeitung noch. Nun liegt erstmals ein rechtskräftiges Urteil vor, das dem Käufer eines Mercedes C-Klasse 220 CDI Schadensersatz „wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zuspricht: Es seien unzulässige Abschalteinrichtungen bei den Abgaskontrollsystemen verwendet worden. Durch den Einsatz eines „Thermofensters“, durch das sich die Abgasreinigung bei unter 17 Grad Außentemperatur abschaltet, konnten im Normalbetrieb zum Beispiel mehr gesundheitsschädliche Stickoxide in die Luft gelangen als eigentlich zulässig. Der Kläger habe einen Schaden erlitten, welcher wegen Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes und der Verbraucher sowie der Beeinträchtigung der Umwelt „als sittenwidrig zu qualifizieren“ sei, befand das Landgericht Stuttgart (23 O 235/19). Sebastian Schlote, Anwalt der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, erhofft sich daher, „dass Daimler nun auch hierzulande zur Einsicht kommt“ und Dieselkunden „schneller, besser und vor allem angemessen entschädigt“. Daimler hingegen hält das Urteil für irrelevant, was auch mit der Entstehungsgeschichte des Urteils zu tun hat.

Der Reihe nach: Zahlreiche Käufer von Mercedes mit Dieselmotor fordern derzeit vor Gericht Schadensersatz. Sie fühlen sich vom positiven Ausgang des Rechtsstreits mit Volkswagen in ihrer Position gestärkt: Im Mai hatte der Bundesgerichtshof die Klagen von Autokäufern weitgehend bestätigt: Die Manipulation der Abgasmesswerte durch den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, Volkswagen-Kunden seien arglistig getäuscht worden und müssten entschädigt werden (VI ZR 252/19).

Doch Daimler ist nicht Volkswagen. Der Stuttgarter Konkurrent sieht bislang keinen Grund, deutsche Autokäufer zu entschädigen. Daran hat sich auch durch die Einigung in den USA nichts geändert. In Europa seien Fahrzeuge der gleichen Konfiguration und mit der gleichen Steuerungssoftware gar nicht verkauft worden, teilt Daimler mit. Sprich: Die Situation hierzulande sei anders. Zudem sei auch die Einigung in den USA mit keinerlei Schuldeingeständnis verbunden.

Blütenweiße Gerichtsstatistik, bis jetzt

Eine blütenweiße Gerichtsstatistik im Abgasskandal gibt Daimler bislang scheinbar Rückendeckung: So hätten Oberlandesgerichte in 140 Fällen von Autokäufern ausschließlich zu Gunsten von Daimler entschieden, teilt das Unternehmen mit. Auf Ebene der Landgerichte sei mehr als 3250 Mal zu Gunsten des Autoherstellers und nur 144 Mal gegen das Unternehmen entschieden worden. Viele Verfahren sind indes noch nicht beendet. Mit Blick auf die rechtskräftigen Urteile gab es bislang nach Unternehmensangaben über 180 Gerichtsentscheidungen mit positivem Ausgang für Daimler, davon mehr als 55 oberlandesgerichtliche. Verbraucheranwalt Schlote hält diese Statistik jedoch für verzehrt, weil geschlossene Vergleiche nicht einfließen. Daimler beziffert diese mit einer „mittleren zweistelligen Anzahl“. Zudem, so Schlote, hätten zwei Oberlandesgerichte jüngst eine verbraucherfreundliche Tendenz durchblicken lassen (OLG Köln, 19 U 51/19, und OLG Schleswig-Holstein, 1 U 137/19).

Nun jedenfalls ist in der Gerichtsstatistik ein erstes rechtskräftiges Urteil gegen Daimler zu verbuchen. Um dessen Relevanz gibt es einen Deutungskampf. Nach Darstellung der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte ist es „eine wichtige und lang erwartete Grundlage für eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu manipulierten Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz im Abgasskandal“. Schon bisher hätten die Chancen für betroffene Mercedes-Käufer viel besser gestanden, als es die Urteilsstatistik vermuten ließ. Denn mit attraktiven Vergleichsangeboten hätte Daimler absehbar negative rechtskräftige Urteile vermieden. Auch im Fall des Landgerichts Stuttgart habe Daimler diese Strategie eingesetzt. So habe Daimler im Berufungsverfahren 23.000 Euro Entschädigung angeboten, deutlich mehr Schadensersatz als die Richter am Landgericht vorgesehen hatten. „Der Mandant wollte es aber auf ein Urteil ankommen lassen“, sagt Anwalt Schlote. Der Vergleich sei daraufhin gescheitert. Daimler habe deshalb im letzten Augenblick die Notbremse gezogen und die Berufung zurückgenommen, um eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht zu vermeiden. Damit ist nun das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. „Dadurch, dass wir nun ein rechtskräftiges Urteil auf dem Tisch liegen haben, könnte es bei Daimler sehr bald zu einem Strategiewechsel kommen“, sagt Anwalt Schlote.



Daimler beruft sich auf Anwaltsfehler

Diese Hoffnung dürfte allerdings verfrüht sein, wenn es nach Daimler geht. So sei es zur Rechtskraft des Urteils überhaupt nur durch einen „Anwaltsfehler“ gekommen: „Unsere Anwaltskanzlei hat versehentlich die Frist zur Berufungsbegründung versäumt“, teilt Daimler mit. Der Autobauer habe keinesfalls versucht, ein kritisches Verfahren durch Vergleich zu beenden. Zu den Details des Vergleichsangebots will Daimler sich nicht äußern.

Unter Juristen gelten Fristversäumnisse eigentlich als klassische Anfängerfehler. Nach Informationen der WirtschaftsWoche wurde der Autohersteller in dem Verfahren von der international tätigen Kanzlei Gleiss Lutz (Werbeslogan „Exzellenz hat einen Namen“) mit Hauptsitz in Stuttgart vertreten. Für die Großkanzlei ist es eine peinliche Panne, die durch die öffentliche Aufmerksamkeit für die Aufarbeitung des Abgasskandals nun publik wird. Gleiss Lutz bestätigte auf Anfrage, „dass in dem angesprochenen Fall die Berufung wegen einer Fristüberschreitung unsererseits zurückgenommen wurde“. Der entstandene Schaden werde Daimler ersetzt. „Weitergehende Auskünfte können wir aufgrund unserer anwaltlichen Schweigepflicht nicht geben“, teilte die Kanzlei mit.


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Allerdings geht es für Daimler weniger um die finanziellen Folgen des Urteils als um die öffentliche Wirkung. Und deshalb ist der Autohersteller um Schadensbegrenzung bemüht. Er hält das Urteil für folgenlos: „Gerichte orientieren sich üblicherweise an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Wenn daneben ein erstinstanzliches Urteil rechtskräftig wird, ist das grundsätzlich irrelevant.“ Auch ohne die Rücknahme der Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart hätten die Richter dort keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern die nicht begründete Berufung nur als unzulässig verworfen, heißt es in einer Stellungnahme von Daimler. Andere Klägerinnen und Kläger hatten sich aus Sicht von Daimler auch dann nicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts berufen können.

Der Autohersteller hält „viele Werbeaussagen von Diesel-Klagekanzleien“ für „irreführend“. Sie suggerierten gute Erfolgsaussichten, obwohl die Rechtsprechung fast ausschließlich zu Gunsten des Unternehmens erginge. Den Kanzleien gehe es nur darum, möglichst viele Klagen vor Gericht zu bringen – da sie grundsätzlich unabhängig vom Klageerfolg entlohnt würden. Dies erkläre die „offensive Werbung“. Deutsche Gerichte würden mit Diesel-Klagen überschwemmt.

Aus Sicht der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hingegen ist das erste rechtskräftige Urteil gegen Daimler nur der Auftakt. Auch Volkswagen habe schließlich jahrelang versucht rechtskräftige Urteile zu vermeiden – vergeblich.

Mehr zum Thema: Versäumen Anwälte Fristen, haben Schadensersatzforderungen von Mandanten gute Chancen. Bei gröberen Fehlern hingegen bleiben sie meist auf dem Verlust sitzen.

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