Abgasskandal Verteidiger erbost über Akteneinsicht von VW

Fahne mit VW-Logo Quelle: REUTERS

Über zwei Jahre nach dem Start der Abgasermittlungen bekommen die Verteidiger von mehreren Dutzend Beschuldigten erstmals einen Teil der Akten zu sehen. Einige sprechen nun von einer „Scheinakteneinsicht“.

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Über zwei Jahre nach dem Start der im September 2015 eingeleiteten Ermittlungen im Fall Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft den Verteidigern der meisten Beschuldigten jetzt erstmals eine teilweise Akteneinsicht gewährt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig der WirtschaftsWoche.

„Da die Ermittlungen andauern und insbesondere die Auswertung der sichergestellten Dateien und Unterlagen nach wie vor nicht abgeschlossen ist, haben wir in elektronischer Form zunächst jeweils etwa 5000 Seiten gleichen Inhalts an alle Verteidiger geschickt, die bislang Akteneinsicht beantragt haben“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe. Das entspricht zwar 25 Papierakten à 200 Blatt, ist aber nur ein Bruchteil der Unterlagen. Die Hauptakten werden noch nicht übersandt, weil das offenbar die laufenden Ermittlungen gefährden könnte.

Betroffen ist laut Ziehe zudem nur eines der vier VW-Verfahren zur sogenannten „Diesel-Affäre“, in dem gegen 39 Beschuldigte wegen Betruges und strafbarer Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ermittelt wird. Dabei geht es um manipulierte Stickoxidwerte. Unter diesen Beschuldigten ist auch der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn.

Die Strafverteidiger können sich nun zunächst durch Sonderhefte und Nebenakten mit Gutachten und Stellungnahmen wühlen. Glücklich aber ist mit den bislang übersandten Unterlagen kaum einer der Anwälte, wie die WirtschaftsWoche von mehreren Strafverteidigern erfuhr. In den elektronischen Daten seien zum großen Teil öffentlich verfügbare Unterlagen wie der Bericht der Untersuchungskommission der Regierung oder eine Sammelklage aus den USA sowie Abgasmesswerte, sagen Verteidiger. „Ich kann damit nichts anfangen, das Material ist nutzlos“, sagten mehrere Anwälte.

Man fühle sich über zwei Jahre nach Verfahrensstart veräppelt und im Stich gelassen. „Das ist eine Scheinakteneinsicht“, urteilt einer. Denn Beweismittel wie sichergestellte E-Mails oder Vernehmungsprotokolle finden sich nicht in den Akten, die bei den Anwälten angekommen sind. Genau darauf aber warten viele Beschuldigte – denn erst wenn sie wissen, was ihnen persönlich vorgeworfen wird, wollen viele darüber entscheiden, ob sie bei der Staatsanwaltschaft aussagen oder nicht.

Das Gewähren rechtlichen Gehörs für die Beschuldigten sei aber dennoch eine unerlässliche Voraussetzung für den späteren Abschluss des Ermittlungsverfahrens und damit ein wichtiger Schritt in den Ermittlungen, sagte Ziehe. Eine vollständige Akteneinsicht werde zu gegebener Zeit folgen, wenn es der Ermittlungsstand zulasse.

Allein: Die Ermittlungen, sie werden sich wohl noch eine Weile hinziehen.

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