Arbeitsgericht gibt Klägern recht Gekündigte Opel-Mitarbeiter erstreiten Wiederbeschäftigung

Der Autobauer Opel muss die Mitarbeiter, denen betriebsbedingt gekündigt wurde, wieder beschäftigen. Quelle: REUTERS

Der Autobauer Opel muss mehrere Mitarbeiter, denen zuvor betriebsbedingt gekündigt wurde, wieder beschäftigen. Das geht aus einem Schreiben des Betriebsrats vor, das der WirtschaftsWoche vorliegt.

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Opel muss Mitarbeiter wieder beschäftigen, die zuvor betriebsbedingt gekündigt worden sind. Das geht aus einem Schreiben des Betriebsrates hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Man freue sich, dass betriebsbedingt gekündigte Kollegen „vor dem Darmstädter Arbeitsgericht alle ihre Kündigungsschutzklagen in erster Instanz gewonnen haben“, heißt es in dem Schreiben.

Die Mitarbeiter hatten sich von Opel nicht zum Entwicklungsdienstleister Segula Technologies versetzen lassen wollen und waren daraufhin von Opel gekündigt worden. „Das Urteil der ersten Instanz ist vollstreckbar, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dieses akzeptiert oder in die nächste Instanz geht. Damit haben die Kollegen einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung“, heißt es in dem Schreiben.

Mit dem Urteil habe sich die Rechtsauffassung des Betriebsrats durchgesetzt, verkünden die Arbeitnehmervertreter. Denn das Urteil könnte dem Schreiben zufolge „auch Auswirkungen auf die noch am Landesarbeitsgericht anhängigen Verfahren bezüglich der aus Sicht des Betriebsrats rechtswidrigen Versetzungen im Zuge des Segula-Übergangs von über 500 Kolleginnen und Kollegen haben“.

Opel sagte man sei über die „erstinstanzlichen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Darmstadt in den Verfahren verwundert“, wolle sich aber darüber hinaus „vor Veröffentlichung der Urteilsbegründungen zu eventuellen weiteren Schritten, insbesondere der Einlegung von Rechtsmitteln, nicht äußern“.

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