Audi-Chef in Untersuchungshaft Warum Stadler nur beurlaubt wird

Audi-Chef Rupert Stadler in U-Haft Quelle: dpa

Fristlose Kündigung, Beurlaubung oder Aussitzen: Nach der Festnahme von Audi-Chef Stadler hat der Konzern sich für die Beurlaubung entschieden. Gegen den sofortigen Rausschmiss spricht ein triftiger Grund.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Es ist eine neue Qualität in der Aufklärung des Abgasskandals: Mit Audi-Chef Rupert Stadler sitzt zum ersten Mal ein aktiver Spitzenmanager des VW-Konzerns in Untersuchungshaft. Die Festnahme auf Betreiben der Staatsanwaltschaft München am Montag kam überraschend. Die Ermittler hatten bei den Durchsuchungen vor einer Woche nach eigenen Angaben Hinweise gefunden, dass der 55-Jährige möglicherweise auf Beweismittel, andere Beschuldigte oder Zeugen Einfluss nehmen könnte.

Weniger überraschend war hingegen, was später am Montag in Wolfsburg geschah. Der Aufsichtsrat von Volkswagen, der ohnehin zu einer Sitzung zusammengekommen war, konnte sich zu keiner Entscheidung über Stadlers Zukunft im Konzern durchringen – sofortiger Rausschmiss, Beurlaubung oder eben ein weiteres Festhalten, wie schon so lange im Abgasskandal. Am Montag konnten sich die Kontrolleure noch zu keiner Entscheidung durchringen. Erst am Dienstag bestätigte das Unternehmen die Beurlaubung Stadlers und die Berufung von Bram Schot zum vorübergehenden Vorstandsvorsitzenden.

Ein wahrscheinlicher Grund für das Ausbleiben der Entscheidung am Montag war, dass sich die Aufsichtsratsmitglieder schlicht nicht einig waren. Während sich einige Mitglieder für eine fristlose Kündigung aufgrund der Schwere der Vorwürfe ausgesprochen haben sollen, wollen andere diesen radikalen Schritt nicht wagen. Die Alternative war und ist die Beurlaubung Stadlers.

Eine fristlose Kündigung – es wäre wohlgemerkt die erste eines VW-Vorstands im Zusammenhang mit dem Abgasskandal – wäre ein starkes Zeichen nach außen gewesen. Es gibt jedoch einen sehr guten Grund, zumindest vorläufig weiterhin an Stadler festzuhalten: „Solange er bei VW unter Vertrag steht, ist er verpflichtet, uns gegenüber Informationen preiszugeben“, zitiert das „Handelsblatt“ Konzernkreise. Dem Gesetz nach müsste er sich im Zweifel sogar selbst belasten. Solange Stadler aber in Untersuchungshaft sitzt, dürften die Juristen von Volkswagen keinen Zugriff auf ihn haben.

Wann Stadler aus der U-Haft kommen kann

Ob und wann Stadler aus der Untersuchungshaft entlassen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Spätestens am Mittwoch soll der Audi-Chef vernommen werden, am Dienstag will er sich erst einmal mit seinem Anwalt besprechen. Laut einem Bericht des Handelsblatt will Stadler noch in dieser Woche gegenüber der Staatsanwaltschaft München II aussagen. „Er ist gesprächsbereit“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Blatt. Zu dem Termin werde Stadler seinen Anwalt mitbringen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Verdunkelungsgefahr der Hauptgrund für die Untersuchungshaft – und sie könnte nach Ansicht von Juristen wieder aufgehoben werden, wenn keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht. „Er kann erst einmal bis zu drei Monate in Untersuchungshaft behalten werden, danach lässt sich die U-Haft durch Gerichtsentscheidungen aber weiter verlängern“, sagte der Strafrechtler Carsten Momsen von der Freien Universität Berlin. Ob sie das tut, sei aber keineswegs gewiss. „Wenn es im Fall Stadler um mögliche Beeinflussung von Zeugen geht, muss die Staatsanwaltschaft versuchen, diese Zeugen jetzt schnell zu vernehmen. Danach könnte die Untersuchungshaft wieder aufgehoben werden, wenn keine weiteren Haftgründe vorliegen.“ Momsen hält das für wahrscheinlich.

Aber auch dann könnte die Staatsanwaltschaft noch weiter ermitteln. Am Ende des Ermittlungsverfahrens muss die Behörde dann entscheiden, ob die Beweise ausreichen, um Anklage zu erheben. Unabhängig davon gilt die Unschuldsvermutung für Stadler – zumindest strafrechtlich.

Was VW in der Dieselaffäre noch alles droht
Der Dieselskandal wird für VW in Deutschland richtig teuer. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ Mitte Juni erstmals die Muskeln spielen und verhängte wegen der millionenfachen Abgasmanipulation ein Bußgeld von einer Milliarde Euro gegen den Wolfsburger Autobauer. Damit sind die juristischen Probleme längst nicht ausgestanden. Wer gegen VW vorgeht - und was dem Konzern droht. Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft BraunschweigVorwurf : Es gibt vier Strafverfahren gegen aktuelle und ehemalige Manager. Im größten Verfahren mit aktuell 39 Beschuldigten geht es um den Vorwurf der Manipulation von Stickoxidwerten in Abgasen. Dieser Betrugsverdacht richtet sich auch gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn. Weitere Ermittlungsverfahren befassen sich mit dem Verdacht der Schönung von Kohlendioxid-Werten (sechs Beschuldigte), der Datenlöschung (ein Beschuldigter) und der Marktmanipulation (drei Beschuldigte). Grundlage des letzten Vorwurfs ist der Verdacht, dass Volkswagen seine Aktionäre zu spät über den Dieselskandal informiert hat. Diese Ermittlungen richten sich gegen Winterkorn, den jetzigen Konzernchef Herbert Diess, der zuvor schon VW-Markenchef war, sowie den früheren Finanzvorstand und jetzigen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch.Möglicher Schaden für Volkswagen : Werden Diess und Pötsch angeklagt, sind sie als Vorstandschef und Aufsichtsratschef womöglich nicht mehr zu halten. VW stünde vor neuen Turbulenzen, die das Unternehmen in einer ohnehin schwierigen Phase (Umstellung auf Elektromobilität und autonomes Fahren) schwer treffen und das Image des Konzerns weiter schädigen würden. Auch die Prozesse gegen die anderen Beschuldigten werden dem Konzern noch über Jahre  Enthüllungen und Negativ-Schlagzeilen bescheren. Quelle: imago images
Kläger: 19.000 VW-KundenVorwurf : VW soll heimlich verbotene Technik zur Abgasmanipulation in Autos eingebaut haben, wodurch die Kunden aus Sicht der Kläger ein mangelhaftes Fahrzeug erhielten und Wertverluste erlitten.Möglicher Schaden für Volkswagen : Die Kläger verlangen Schadenersatz oder wollen ihr Auto zurückgeben. Einige Anwälte werten das Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig von einer Milliarde Euro als Vorentscheidung bei den Kundenklagen. Sollten sich die Kunden durchsetzen, drohen VW Milliardenkosten durch Entschädigungszahlungen, Rücknahmen und Umtausch der alten Fahrzeuge. Quelle: imago images
Kläger: Möglicherweise mehrere Millionen VW-Kunden, die bislang noch nicht geklagt haben, die nun aber das neue rechtliche Instrument der Sammelklage nutzen wollen.Vorwurf : VW soll heimlich verbotene Technik zur Abgasmanipulation in Autos eingebaut haben, wodurch die Kunden aus ihrer Sicht ein mangelhaftes Fahrzeug erhielten und Wertverluste erlitten.Möglicher Schaden für VW : Der Bundestag hat im Juni die Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit können Verbraucher künftig in einer Art Sammelklage gemeinsam Schadensersatz fordern, wenn sie sich rechtlich von bestimmten Verbänden vertreten lassen. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten, so dass auch VW-Kunden das neue Instrument für ihre Klagen nutzen können. Die Schadenersatzsprüche wegen des Dieselskandals verjähren Ende 2018. Es ist denkbar, dass klagende Verbände Millionen geschädigter VW-Kunden einsammeln und dadurch neue Milliardenrisiken auf VW zukommen. Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft MünchenVorwurf : In München sind 20 aktuelle und frühere Mitarbeiter der Ingolstädter Volkswagen-Tochter Audi im Visier der Strafverfolger. Ähnlich wie in Braunschweig geht es um den Verdacht, dass bei Audi Abgaswerte von Dieselmotoren manipuliert wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs, strafbarer Werbung und Urkundenfälschung. Unter den Beschuldigten sind Vorstandschef Rupert Stadler, ein weiteres aktives sowie zwei ehemalige Vorstandsmitglieder. Gegen Stadler wurde wegen Verdunklungsgefahr am 18. Juni Untersuchungshaft angeordnet. Zudem sitzt Wolfgang Hatz, Ex-Chef der Audi-Motorenentwicklung und später Vorstandsmitglied der Schwestermarke Porsche, in Untersuchungshaft. Ein weiterer verhafteter Ingenieur aus der Motorenentwicklung kam gegen Kaution auf freien Fuß.Möglicher Schaden für VW : Audi-Chef Rupert Stadler droht die Absetzung. Bislang wurde er vom Aufsichtsrat beurlaubt – schließlich gelte die Unschuldsvermutung. Audi steht aber ohnehin ein Umbau wegen diverser Schwächen im Unternehmen bevor; ein Wechsel der Führungsspitze würde weitere Verwerfungen und Image-Schäden mit sich bringen. Außerdem hat wie in Braunschweig auch die Staatsanwaltschaft in München ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das noch andauert und das zu hohen Strafen für Audi führen könnte. Quelle: imago images
Strafverfolger: Bundesregierung Vorwurf: Wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen (Technik zur Manipulation von Abgasen) muss die deutsche Bundesregierung Volkswagen nach Auffassung der EU-Kommission „administrative Sanktionen auferlegen.“ Sie hat nach Rechtsauffassung der EU dabei keine rechtlichen Spielräume.Möglicher Schaden für VW : Das Bundesverkehrsministerium stellt in einer internen Bewertung fest, dass „die entsprechende Verordnung für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung obligatorisch anzuwenden ist. Hieraus ergeben sich auch Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße. Danach ist ein Bußgeldrahmen bis 5000 Euro vorgesehen.“ Das Bußgeld wäre laut Verkehrsministerium pro Fahrzeug zu zahlen, was bedeutet, dass auf Volkswagen eine zusätzliche Strafe von bis zu 12 Milliarden Euro zukäme. Die Bundesregierung scheint aber VW davor schützen zu wollen und hat sich bislang geweigert, die Strafe zu verhängen. Deshalb hat die EU-Kommission Ende 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Gut möglich also, dass Deutschland noch zu einer Strafe gezwungen wird oder dass der neue Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen immer neuer aufgedeckter Fälle bei Audi und Porsche aus eigenem Antrieb eine Milliardenstrafe der Bundesregierung anstößt Quelle: imago images
Strafverfolger: Staatsanwaltschaft StuttgartVorwurf : Die schwäbischen Strafverfolger ermittelten beim Sportwagenhersteller Porsche wegen Betrugs zuletzt gegen drei Beschuldigte, darunter der amtierende Entwicklungsvorstand Michael Steiner. Ein ehemaliger Motorenchef des Stuttgarter Autobauers kam im April in Untersuchungshaft. Porsche entwickelt zwar selbst keine Dieselmotoren, soll dem Verdacht zufolge aber manipulierte Motoren von Audi wissentlich übernommen haben. Auch das Thema Marktmanipulation beschäftigt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang ermittelt sie gegen Winterkorn, Pötsch und den gerade abgetretenen VW-Chef Matthias Müller. Die Beschuldigten waren zum fraglichen Zeitpunkt Vorstände der Porsche Automobil Holding SE, die einen Großteil der VW-Aktien hält.Möglicher Schaden für Volkswagen : Wie bei den Ermittlungen in Braunschweig und München drohen auch hier Belastungen für das operative Geschäft, Imageschäden und weitere Strafzahlungen. In Stuttgart wird geprüft, ob die Staatsanwaltschaft – wie die Staatsanwälte in Braunschweig – eine Gewinnabschöpfung in Form eines hohen Bußgelds vornimmt. Quelle: imago images

Stadler wies eine Mitwisserschaft oder gar eine Beteiligung stets von sich. Das hat ihm der Aufsichtsrat bislang geglaubt. Noch in der vergangenen Woche hatte das Gremium Stadler den Rücken gestärkt – wohlgemerkt nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Stadler eröffnet hatte und die Vorwürfe des Betrugs und der mittelbaren Falschbeurkundung bereits formuliert waren. Es gebe keine belastenden Beweise gegen ihn, daher werde er Vorstandsvorsitzender bleiben, begründeten die Kontrolleure ihre Entscheidung.

Mit der Beurlaubung hat der Konzern das weithin sichtbare Zeichen mit einem sofortigen Rausschmiss nicht gesetzt. Klar ist aber das Zeichen, dass die Staatsanwälte gesetzt haben: Der Druck auf den Konzern wird nicht nachlassen. Im Gegenteil.

Mit Material von dpa

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%