In einer seit Jahresbeginn laufenden Tesla-Untersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) kann der Elektroautohersteller einen Teilerfolg verbuchen. Das KBA habe im Rahmen der Marktüberwachung Untersuchungen an Tesla-Fahrzeugen durchgeführt, so ein KBA-Sprecher, und „Auffälligkeiten“ festgestellt. Sie seien nun „seitens des Herstellers zum Teil bereits behoben“ worden. Bei den verbliebenen Problemen seien „weitere Abhilfemaßnahmen noch in der Erprobung und Absicherung“. Bei der Untersuchung steht das Fahrerassistenzsystem („Tesla Autopilot“) im Mittelpunkt.
Das KBA hatte in früheren Einschätzungen die elektronische Spurwechselfunktion kritisiert, die in Europa möglicherweise nicht zulässig sei. Auch bemängelte die Behörde, dass Tesla manche Funktionen nur freischalte, wenn der Fahrer eine bestimmte Punktzahl in Abhängigkeit von seinem Fahrkönnen erreicht. Ein Fahrzeug müsse so sicher sein, dass es von allen Fahrern bedient werden kann, hieß es beim KBA.
Außerdem störte sich das Amt an der Intransparenz bei Software-Updates: „Wenn wir keine Informationen erhalten, können wir nicht ausschließen, dass Systeme nicht regelkonform sind“, sagte KBA-Präsident Richard Damm in einem Interview und drohte mit Stilllegung betroffener Teslas.
In den USA ermittelt die oberste Verkehrsbehörde wegen etlichen schweren Unfällen von Teslas im „Autopilot“-Modus. Das kalifornische Parlament verabschiedete Ende August ein Gesetz, das es Tesla verbietet, sein Assistenzsystem „Autopilot“ zu nennen, weil es sich dabei nicht um eine echte Selbstfahrfunktion handelt.
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