Hintergrund der Untersuchung ist die Mitteilung des Autokonzerns vom 3. Februar, dass die Daimler AG den Spin-off des Truck & Bus-Geschäfts evaluiert und mit den Vorbereitungen für eine eigenständige Börsennotierung von Daimler Truck beginnen werde. Diese Adhoc-Mitteilung wurde um 16:07 versandt. Am selben Tag hatte bereits um 6:07 Uhr die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, dass „die Daimler AG sich informierten Kreisen zufolge einer formellen Entscheidung nähert, einen potenziellen IPO der LKW-Sparte voranzutreiben.“ Eine Sprecherin der BaFin sagte der WirtschaftsWoche: „Wir prüfen, ob die Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Februar rechtzeitig erfolgt ist.“ Ein Daimler-Sprecher sagte dazu der WirtschaftsWoche: „Wir haben ein Anhörungsschreiben der BaFin erhalten, das wir selbstverständlich beantworten werden. Nach unserer Auffassung ist die Daimler AG ihrer Veröffentlichungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen.“
Börsenpläne der Lkw-Sparte BaFin untersucht möglichen Adhoc-Verstoß bei Daimler
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersucht einen möglichen Verstoß gegen die Adhoc-Pflicht bei Daimler.
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